Common use of Betrieb und Instandhaltung Clause in Contracts

Betrieb und Instandhaltung. 1. Der Anschluss der Anlage des Netzkunden kann erst nach deren Fertigstellung erfolgen. Der Netzkunde hat mit dem Auftrag zum Netzanschluss von einem Befugten (z.B. Gewerbe der Elektrotechnik) zu bescheinigen, dass seine Anlage ordnungsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung und Installation zu überprüfen. Der Anschluss der Anlage des Netzkunden erfolgt durch den Netzbetreiber. Die Kosten hierfür trägt der Netzkunde; sie können auch pauschal verrechnet werden. Die Inbetriebnahme der Anlage des Netzkunden erfolgt nach Zustimmung des Netzbetreibers durch den Netzkunden oder seinen Beauftragten. Der Netzbetreiber wird sich bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Termine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster von 2 Stunden nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ehestmöglich ein Ersatztermin zu vereinbaren.

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Samples: www.wuesterstrom.at, kittelmuehle.at, www.sbm.or.at

Betrieb und Instandhaltung. 1. Der Anschluss der Anlage des Netzkunden kann erst nach deren Fertigstellung erfolgen. Der Netzkunde hat mit dem Auftrag zum Netzanschluss von einem Befugten (z.B. Gewerbe der Elektrotechnik) zu bescheinigen, dass seine Anlage ordnungsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber Netz NÖ ist berechtigt, die Ausführung und Installation zu überprüfen. Der Anschluss der Anlage des Netzkunden erfolgt durch den NetzbetreiberNetz NÖ. Die Kosten hierfür trägt der Netzkunde; sie können auch pauschal verrechnet werden. Die Inbetriebnahme der Anlage des Netzkunden erfolgt nach Zustimmung des Netzbetreibers der Netz NÖ durch den Netzkunden oder seinen Beauftragten. Der Netzbetreiber Netz NÖ wird sich bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Termine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster von 2 Stunden nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ehestmöglich ein Ersatztermin zu vereinbaren.

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Samples: www.e-control.at

Betrieb und Instandhaltung. 1. Der Anschluss der Anlage des Netzkunden kann erst nach deren Fertigstellung erfolgen. Der Netzkunde hat mit dem Auftrag zum Netzanschluss von einem Befugten (z.B. Gewerbe der Elektrotechnik) zu bescheinigen, dass seine Anlage ordnungsgemäß ordnungs- gemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber Netz NÖ ist berechtigt, die Ausführung und Installation zu überprüfen. Der Anschluss der Anlage des Netzkunden erfolgt durch den NetzbetreiberNetz NÖ. Die Kosten hierfür trägt der Netzkunde; sie können auch pauschal verrechnet werden. Die Inbetriebnahme der Anlage des Netzkunden erfolgt nach Zustimmung des Netzbetreibers der Netz NÖ durch den Netzkunden oder seinen Beauftragten. Der Netzbetreiber Netz NÖ wird sich bemühen, auf Terminwünsche des Netzkunden einzugehen, wobei Termine oder Zeitfenster von 2 Stunden vereinbart werden können. Kann der Termin oder das Zeitfenster von 2 Stunden nicht eingehalten werden, ist mit dem Netzkunden ehestmöglich ein Ersatztermin zu vereinbaren.

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Samples: www.evn.at