Wärmeübergabestation. Die Wärmeübergabestation ist die technische Einheit, die die Wärme aus dem Wärmenetz an die Hausanlage übergibt und die Xxxxxx- und Rücklauftemperatur und den Massedurchfluss misst. Das Eigentum an der Wärmeübergabestation geht an den Kunden über.
Wärmeübergabestation. Die folgenden Preise sind gültig für Wärmeübergabestationen bis 35 kW Wärmeleistung. Wärmeübergabestationen mit einer Leistung > 35 kW sind gesondert anzufragen. Start 19,58 € netto (23,30 € brutto) einmalige Zahlung Wärmeübergabestation Basis 2.350,00 € netto (2.796,50 € brutto) Basis Plus 2.350,00 € netto (2.796,50 € brutto) Spar 2.350,00 € netto (2.796,50 € brutto)
Wärmeübergabestation. 2.1. Die Belieferung mit Wärme des Kunden erfolgt über eine bereits bestehende Wärmeübergabesta- tion. Die Wärmeübergabestation und die erforderlichen sicherheits- und regeltechnischen Einrich- tungen werden von der STAWAG gestellt. Der Übergabepunkt ergibt sich – sofern nichts anderes geregelt – aus den TAB.
2.2. Die STAWAG ist berechtigt, eine Fernsteuerung der Wärmeübergabestation zu installieren. Alle hier- für erforderlichen technischen Einrichtungen werden von der STAWAG gestellt, installiert und unter- halten. Im Bedarfsfall (zu hohe Rücklauftemperaturen, Überschreitung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung) ist die STAWAG berechtigt, mittels Fernsteuerung in die Funktionen der Wärme- übergabestation einzugreifen und die maximale Durchflussmenge zu begrenzen.
2.3. Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation ist bei Vertragsschluss bereits erfolgt.
2.4. Alle Einrichtungen und Anlagenteile gemäß Ziffer 2 verbleiben im Eigentum der STAWAG und gelten als nur zu vorübergehenden Zwecken im Sinne von § 95 BGB errichtet und eingefügt. Dies gilt auch für zukünftige Einrichtungen und Zubehör, welche die STAWAG im Zusammenhang mit der Wärme- lieferung in dem Objekt der Lieferstelle(n) errichtet oder in diese einfügt. Alle Einrichtungen und An- lagenteile werden durch die STAWAG gewartet, betriebsgeführt und nach Vertragsende ausgebaut.
Wärmeübergabestation. Sie dient zur Übergabe der Wärme, Messung des Wärmebezuges sowie zum Regeln des primärseitigen Differenzdruckes und begrenzt den Durchfluss.
Wärmeübergabestation. 1. Die Zuordnung der Wärmeübergabestation zur Anschlussanlage oder zur Kundenanlage hängt von der Position der Übergabestelle ab, die der vertraglichen Vereinbarung zwischen der BWM und dem Kunden obliegt.
2. In der Wärmeübergabestation ist auf Kosten des Kunden für ausreichende Be- und Entlüftung, Stromversorgung und Entwässerung zu sorgen. Der Kunde haftet für allenfalls auftretende Frostschäden.
Wärmeübergabestation. 4.1 Die Zuordnung der Wärmeübergabestation zur Anschlussanlage oder zur Kunden- anlage wird durch die Festlegung der Übergabestelle im Wärmeversorgungsvertrag geregelt.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Einrichtung der Wärmeübergabestation einen nach Lage und Größe geeigneten Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Aufstellraum der Wärmeübergabestation ist auf Kosten des Kunden für ausreichende Be- und Entlüftung, Stromversorgung und Entwässerung zu sorgen. Der Kunde hat die in seinen Räumlichkeiten befindlichen Anschlussleitungen, Armaturen und Zähl- und Regeleinrichtungen des WVU auch dann frostfrei zu halten, wenn der Anlage keine Wärme entnommen wird. Der Kunde haftet für allenfalls auftretende Frostschäden, wenn er nicht nachweist, dass ihn oder eine Person für die er einzustehen hat, kein Verschulden trifft.
Wärmeübergabestation. 5.3.1. Die Wärmeübergabestation dient zur Übertragung der Wärme an die Hausanlage und umfasst die technischen Mess- und Regeleinrichtungen, den Wärmetauscher und den Wärmemengenzähler.
5.3.2. Die technische Spezifikation der Wärmeübergabestation wird vom WVU vorgeschrieben. Die Wärmeübergabestation wird vom WVU geliefert und montiert.
5.3.3. Der Kunde hat am Aufstellungsort der Wärmeübergabestation auf eigene Kosten für ausreichende Be- und Entlüftung, Stromversorgung, Entwässerung und Schutz vor Frost zu sorgen. Die durch den Betrieb der Wärmeübergabestation notwendigen Stromkosten sind vom Kunden zu tragen.
5.3.4. Der Aufstellungsort der Wärmeübergabestation wird vom WVU und dem Kunden einvernehmlich festgelegt. Die Überlassung der Fläche, welche für die Montage oder Aufstellung der Wärmeübergabestation notwendig ist, ist auf Dauer der Laufzeit des gegenständlichen Wärmeliefervertrages unwiderruflich und erfolgt auf Dauer der Laufzeit des gegenständlichen Wärmeliefervertrages unentgeltlich.
5.3.5. Der fachgerechte primärseitige Anschluss der Wärmeübergabestation erfolgt auf Veranlassung und unter Aufsicht des WVU. Die Art der Einbindung in die Hausanlage (sekundärseitiger Anschluss) hat unter Berücksichtigung der technischen Anschlussbedingungen des WVU zu erfolgen.
5.3.6. Der sekundärseitige Anschluss (Verbindung von der Wärmeübergabestation bis zur bestehenden oder neu zu errichtenden Hausanlage) ist auf Veranlassung des Kunden entsprechend den technischen Anschlussbedingungen fachgerecht durchzuführen.
5.3.7. Die Wartung der Wärmeübergabestation darf nur durch das WVU oder durch ein von diesen beauftragten Unternehmen ausgeführt werden. Die Kosten der Wartung trägt das WVU. Das WVU erhält das Recht der Betretung des Objektes zum Zwecke der Wartung auf Dauer der Laufzeit des gegenständlichen Wärmeliefervertrages. Diesbezügliche Termine mit dem Kunden sind im Vorhinein abzustimmen.
5.3.8. Die Kosten für etwaige Reparaturen an der Wärmeübergabestation (z.B. Platinenschaden, defekte Heizungsregler) sind vom WVU zu tragen.
Wärmeübergabestation. Die Auslegung des Wärmetauschers basiert primärseitig auf einem Delta T von mind. 30 Kelvin (Vor– und Rücklauftemperatur) und auf der Sekundärseite auf einem Delta T von mind. 20 Kelvin. Der Wärmetauscher wird generell im Gegenstrom betrieben. Dadurch kann eine Grädigkeit von maximal 5 Kelvin (Rücklauf primär – Rücklauf sekundär) sichergestellt werden. Die Wärmeübergabestation umfasst folgende Armaturen: • Schmutzfänger • Thermometer • Druckmess-Stutzen mit Manometer • Entleerungen, Entlüftungen • Kombiventil oder Differenzdruckregler • Wärmezähler mit Temperaturfühlern und Rechenwerk Als Regelventil können ein Kombiventil (Wirkdruck > 0.2 bar) oder zwei separate Armaturen (Regelventil, Differenzdruckregler) eingesetzt werden. Die Volumenstrombegrenzung erfolgt aufgrund der abonnierten Anschlussleistung und der max. zulässigen Rücklauftemperatur und wird mittels Differenzdruckregler anlässlich der Inbetriebsetzung eingestellt.
Wärmeübergabestation. Die Wärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu, die Wärme an die Hauszentrale zu übergeben. Die Wärmeübergabestation, welche Zähler und Volumen- bzw. Differenzdruckregelgerät bein- haltet, ist in Absprache mit der REWAG oder dessen Beauftragten entsprechend auszuführen. Die Parametrierung in Bezug auf die einzuhal- tende minimale Primärrücklauftemperatur erfolgt in Absprache mit der REWAG.
Wärmeübergabestation. Die Wärmeübergabestation umfasst folgenden Armaturen: Die Messgeräte müssen folgende Mindestanforderungen einhalten: