Betriebserlaubnis Musterklauseln

Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis wurde erteilt am: Gruppenzahl minimale Gruppengröße maximale Gruppengröße maximales Xxxxx
Betriebserlaubnis. Betriebserlaubnis mit Wirkung vom: Name Gesamtplatzzahl des Angebotes minimales Alter
Betriebserlaubnis. Für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder muss eine gültige Erlaubnis gemäß § 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis) vorliegen.
Betriebserlaubnis. Die aktuelle Betriebserlaubnis wird in unserer Einrichtung wie folgt umgesetzt: Die Gesamtkapazität umfasst 80 Plätze auf 5 Gruppen verteilt. Hiervon sind 12 Plätze unter zwei Jahre vorgesehen. Bildungs- und Lerndokumentation: Bildungs- und Lerndokumentation sind lebendiger Ausdruck der Entwicklungs- und Bildungswege eines Kindes während seiner Kindergartenzeit. Sie werden im Laufe des Aufnahmegespräches darüber in Kenntnis gesetzt, dass: • ab der Aufnahme Ihres Kindes eine Bildungs- und Lerndokumentation über den Entwicklungsstand Ihres Kindes geführt wird, • Ihnen spätestens ,wenn Ihr Kind unsere Einrichtung verlässt, ausgehändigt wird, • Die Bildungs- und Lerndokumentation wird in keinem Fall von uns an Dritte weitergegeben wird (siehe auch Sozialdatenschutz). E: Eingewöhnungsphase: Die Eingewöhnung der Kinder erfolgt nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell „ INFANS“. Diese sanfte Eingewöhnungszeit gliedert sich in vier verschiedene Phasen und kann bis zu vier Wochen dauern. Zwei Wochen davon mit maximal 3 Stunden; ohne Ruhephase. Die Mitarbeiterinnen achten dabei auf das individuelle Bedürfnis des Kindes und deren Eltern. Zu Beginn begleitet die feste Bezugsperson (z. B. Mutter) das Kind und bleibt einige Tage als „sicherer Hafen“ im Gruppenraum. Nach der ersten Trennung für kurze Zeit achtet man darauf, wie das Kind mit der Situation umgeht und bespricht die weitere Vorgehensweise. Bei der Einhaltung dieser sanften Eingewöhnung belegen wissenschaftliche Studien, dass Kinder später einen angstfreieren Umgang mit neuen Situationen haben, seltener erkranken und sich kognitiv besser entwickeln. Die Eltern verpflichten sich zum Wohle ihres Kindes, die Absprachen und den zeitlichen Rahmen innerhalb der Eingewöhnungsphase einzuhalten. Elternbeiträge: Elternbeiträge werden laut Kassenordnung des DRK Kreisverbandes Saale- Orla e.V., jeweils zum 10. des Monats fällig. Der Kreisverband Saale- Orla e.V. erhebt im Falle, dass ein Kind bis zur Schließzeit des Kindergartens nicht abgeholt wird, für die Überschreitungszeit pro angefangene halbe Stunde 10,00 € zusätzlich zum Elternbeitrag. Elternarbeit: Wir würden uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit sehr freuen, auch über Ihre Teilnahme an Festen, Xxxxxx, Elternabenden und Eltern- Kind-bzw. Familiennachmittagen… Bitte lassen Sie Ihre Gedanken und Ideen mit in unsere Arbeit einfließen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.