Betriebserlaubnisverfahren und Konformitätsnachweis Musterklauseln

Betriebserlaubnisverfahren und Konformitätsnachweis. 5.1 Für den Anschluss von neuen oder wesentlich im Sinne der geltenden technischen Regeln geänderten bestehenden Anlagen an das Übertragungsnetz der APG sind die Vorgaben des Betriebserlaubnisverfahrens und des Konformitätsnachweises gemäß den von APG veröffentlichten Einzelheiten auf Basis der geltenden technischen Regeln einzuhalten.