Betriebsorganisation Musterklauseln

Betriebsorganisation. In der Anlage 3 der Dienstanweisung sind die vom Zweckverband Kläranlage zur Betreuung der einzelnen Anlagenteile abgestellten Personen im Einzelnen aufgelistet. Bei Urlaub oder im Krankheitsfalle können andere eingewiesene Personen mit der Betreuung der Anlage be- auftragt werden.
Betriebsorganisation. 4.1.1 Für die Anlage sind Dokumente zu führen, in denen alle für den Betrieb wesentlichen Daten aufzuführen sind. Dies trifft insbesondere zu für: • den Nachweis über die Art und Menge der in der Anlage eingesetzten Stoffe und Angaben zu Produktmengen, • den Nachweis über interne und externe Qualitätskontrollen zu den eingesetzten Stof- fen, • den Nachweis über den Verbleib der in der Anlage anfallenden Abfälle, • die Kontrolle und Wartung der Anlage und der eingesetzten Technik.
Betriebsorganisation. Organisation und Entscheidungsstrukturen des Unternehmens darstellen. Typische Geschäftsprozesse des Unternehmens unterscheiden. Zur Zusammenarbeit der Geschäftsfelder im Hinblick auf optimale Kundenorientierung beitragen. Auswirkungen von Organisationsentwicklung auf den eigenen Arbeitsbereich einschätzen. Wirtschaftliche Verflechtungen in der Automobilwirtschaft darstellen. Kooperationsformen in der Automobilwirtschaft und deren Vor- und Nachteile aufzeigen
Betriebsorganisation. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer 10.7 Company organisation. The rights and duties arising from this agreement shall not be affected by changes in the legal form or restructuring of the Parties’ company organisation, even where this results in the spin-off of business segments or the creation of new legal entities.
Betriebsorganisation. Die betriebliche Organisation von Oikocredit ist so strukturiert, dass die Primärprozesse der Kapitalbeschaffung zum Angebot von Projektfinanzierungen (Kredite, Garantien und Beteiligungen) mit größtmöglicher Effizienz und der Kapazität, den Bedarf der Partner zu antizipieren, gehandhabt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.