Betriebsvorschriften Musterklauseln

Betriebsvorschriften. Sofern für den Einbau, Betrieb und die Wartung des Kaufgegenstandes Werkzeichnungen, Betriebs- oder Einbauvorschriften und Ersatzteilverzeichnisse, etc. notwendig oder üblich sind, so bilden diese einen wesentlichen Bestandteil des Auftrages und sind uns in 2-facher Ausfertigung spätestens bei Lieferung unentgeltlich mit zu senden.
Betriebsvorschriften. Die gültigen Betriebsvorschriften finden sich in den SNB-BT der RIS, veröffentlicht im Internet unter xxx.xxx-xxxxxxx.xx. Schienennetz - Benutzungsbedingungen der Xxxx-Xxxx Xxxxxxxx XxxX Nutzlänge 70 m Nutzlänge 100 m von/nach St. Egidien A Nutzlänge 50 m Anschlussgleis ehem Altmann GmbH Bahnsteig 1 NL 74 m Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx XX 00 m Bahnsteig NL 60 m A Anschlussgleis Mineralölwerk
Betriebsvorschriften. Es gelten die betrieblich- technischen Regelwerke sowie ergänzend dazu erlassene Bestim- mungen der F.E.G mbH in Form der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV), die auf Wunsch eingesehen bzw. entgeltlich erworben werden können. Das Befahren der Strecke ohne Streckenkenntnis ist allgemein wegen der Anzahl der ungesicherten Übergänge durch den EBL untersagt.
Betriebsvorschriften. 1 Die Betriebsvorschriften für Unterkünfte sind in einer Hausordnung in der Sprache der Bewohner aufzuführen. Die Hausordnung regelt insbesondere: a. die regelmässige Reinigung und Lüftung der Räumlichkeiten für eine hygienische Nutzung, b. die Benützung der allgemeinen Räume, c. das Verbot der Zubereitung warmer Verpflegung in den Schlafräumen, d. die Anweisungen hinsichtlich Xxxxxxx und Xxxxxxxx von Kleidungs- stücken, e. das Rauchverbot in gewissen Räumen, f. den sparsamen Energieverbrauch, g. das Besuchs- und Gastrecht, h. die Nachtruhe, i. die Parkierungsvorschriften, k. die Ordnung in der Umgebung der Unterkünfte, l. das Verhalten be i Notfällen und Erster Hilfe, m. das Vorgehen zum Abschluss einer Diebstahlversicherung.
Betriebsvorschriften. Es gilt die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der VPSI. Die SbV und die in der SbV aufgelisteten Regelwerke können unter folgender Adresse abgegrufen werden:
Betriebsvorschriften. Für das Befahren der Serviceeinrichtung der DHE gelten die Bestimmungen der Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE), die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV), Bedienungsanweisungen und diverse Zusatzbestimmungen der DHE. Die Betriebsvorschriften können im Betriebsbüro der DHE eingesehen werden.
Betriebsvorschriften. Für die Betriebsdurchführung in den Serviceeinrichtungen gelten folgende Regelwerke • Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen, • Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen, • Vorschrift für die Bedienung von Signalanlagen für Nichtbundeseigene Eisenbahnen • Dienstanweisung für die Triebfahrzeugbediensteten für Nichtbundeseigene Eisenbahnen • Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergange bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen • Unfallverhütungsvorschrift BGV D 30 Schienenbahnen, • Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen - BGR 122 • Sammlung betrieblicher Vorschriften der HTB.
Betriebsvorschriften. Für die Benutzung der EI der DP World gilt die BAW-DPW. Die BAW-DPW ist Bestandteil des INV.
Betriebsvorschriften. Neben den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften gelten insbesondere die BOA (vom 13.05.1984) und die Dienstordnung Anschlußbahn RbT. Weitere Einzelheiten siehe Dienstordnung Anschlußbahn RbT, Anlage 3 (Übersicht gültiger Regelwerke).
Betriebsvorschriften. Für die eigene Anschlussgleisanlage muss der Anschliesser eine Betriebsvorschrift erlassen. Diese ist dem Bundesamt für Verkehr sowie der BLS Netz AG zur Verfügung zu stellen (s.a. GüTV Art. 33 und AB Art. 5.3) lm GüTG (Art. 13) sowie in der GüTV (Art. 30) ist das Verfahren für die Bewilligung von Anschlussgleisanlagen geregelt. Benötigt wird jeweils eine kantonale Baubewilligung. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte und Vorabklärungen zur Verfügung.