Common use of Bevollmächtigte Clause in Contracts

Bevollmächtigte. Jeder Gläubiger eines ausstehenden Bundeswertpapieres kann sich durch eine andere Person („Vertreter“) auf einer Gläubigerversammlung oder bei einer schriftlichen Abstimmung vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und muss dem Bundesministerium der Finanzen mindestens 48 Stunden vor dem Termin einer Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung vorgelegt werden. Eine Vollmacht, die nicht in dem in der Bekanntmachung der Einberufung der Gläubigerversammlung bezeichneten Formular erteilt wurde, ist unwirksam.

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Bevollmächtigte. Jeder Gläubiger eines einer ausstehenden Bundeswertpapieres Bundesanleihe kann sich durch eine andere Person („Vertreter“) auf einer Gläubigerversammlung oder bei einer schriftlichen Abstimmung vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und muss dem Bundesministerium der Finanzen Bund mindestens 48 Stunden vor dem Termin einer Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung vorgelegt werden. Eine Vollmacht, die nicht in dem in der Bekanntmachung der Einberufung der Gläubigerversammlung bezeichneten Formular erteilt wurde, ist unwirksam.

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Bevollmächtigte. Jeder Gläubiger eines einer ausstehenden Bundeswertpapieres Schuldverschreibung kann sich durch eine andere Person („Vertreter“) auf einer Gläubigerversammlung oder bei einer schriftlichen Abstimmung vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und muss dem Bundesministerium der Finanzen mindestens 48 Stunden vor dem Termin einer Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung vorgelegt werden. Eine Vollmacht, die nicht in dem in der Bekanntmachung der Einberufung der Gläubigerversammlung bezeichneten Formular erteilt wurde, ist unwirksam.

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