Bevollmächtigung der Bank Musterklauseln

Bevollmächtigung der Bank. Ich/Wir willige(n) ein und bevollmächtige(n) hiermit die Bank, meine/unsere Depot-/Kontounterlagen bzw. die darin enthaltenen Daten, wie u.a. Depot-/Kon- toauszüge und Informationen, die ich/wir der Bank im Rahmen meiner/unserer Depot-/Kontoführung gebe(n), an den nachstehend genannten Abschluss- vermittler, nach dessen Strategie mein/unser Depot/Konto verwaltet wird, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weiter zu geben. Des Weiteren entbinde(n) ich/wir die Bank gegenüber dem nachstehend genannten Abschlussvermittler von den Pflichten des Bankgeheimnisses. Die Weitergabe der Daten an den nachstehend genannten Abschlussvermittler und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den nachste- hend genannten Abschlussvermittler erfolgt zu dem Zweck, dem Abschlussvermittler die Erfüllung des zwischen ihm und mir/uns geschlossenen Finanz- dienstleistervertrags zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die Weitergabe von Information für Abrechnungszwecke sowie für die Abstimmung der Stra- tegie für die Verwaltung meines/unseres Depots/Xxxxxx auf meine/unsere Anlagebedürfnisse und die bestmögliche Umsetzung dieser Strategie.
Bevollmächtigung der Bank. Durch der Verkauf einer Option (Eingehen einer Stillhalterposition) erteilt der Kunde der Bank unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich Vollmacht, die Erklärung der Bank über die Ausübung der Option für ihn entgegenzunehmen. Die Bank unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Ausübung.
Bevollmächtigung der Bank. Ich/Wir willige(n) ein und bevollmächtige(n) hiermit die Bank, meine/unsere Depot-/Kontounterlagen bzw. die darin enthaltenen Daten, wie u.a. Depot-/Kon- toauszüge und Informationen, die ich/wir der Bank im Rahmen meiner/unserer Depot-/Kontoführung gebe(n), an den nachstehend genannten Abschluss- vermittler, nach dessen Strategie mein/unser Depot/Konto verwaltet wird, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weiter zu geben. Des Weiteren entbinde(n) ich/wir die Bank gegenüber dem nachstehend genannten Abschlussvermittler von den Pflichten des Bankgeheimnisses. Ich/Wir erkläre(n) (als Vertreter des/der Depot-/Kontoinhaber(s)), dass die in diesem Formular gemachten Angaben nach meinem/unserem besten Wis- sen und Gewissen zutreffend und vollständig sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns hiermit, die Bank unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen über Änderungen der oben getätigten Angaben zu unterrichten. Ich/Wir erkläre(n), dass wir nicht der US-Steuerpflicht unterliegen. Änderungen sind der Bank unverzüglich mitzuteilen. Erläuterungen zur US-Steu- erpflicht sind im „Fragebogen zur Klärung der Eigenschaft "US-Person" unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxx/XxxxxxxxXx- potfuehrung-198 zu finden. Die Bank führt keine Depots/Konten für US-Steuerpflichtige.

Related to Bevollmächtigung der Bank

  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.