Common use of Beweiserleichterung bezüglich des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Beweiserleichterung bezüglich des Versicherungsfalles. Kann der Beweis, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nicht erbracht werden, so gilt der Eintritt des Versicherungsfalles bereits dann als bewiesen, wenn aufgrund objektiver Umstände keine vernünftigen Zweifel daran bestehen können, dass alternative Ursachen für den Eintritt des versicherten Schadens nicht in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anwendung der Beweiserleichterung ist weiterhin, dass der Krisendienstleister durch den Versicherten eingeschaltet wurde und dass kein Verstoß der Versicherten gegen Anzeige- bzw. Mitwirkungsobliegenheiten im Versicherungsfall vorliegt.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Beweiserleichterung bezüglich des Versicherungsfalles. Kann der Beweis, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nicht erbracht werden, so gilt der Eintritt des Versicherungsfalles bereits dann als bewiesen, wenn aufgrund objektiver Umstände keine vernünftigen Zweifel daran bestehen können, dass alternative Ursachen für den Eintritt des versicherten Schadens nicht in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anwendung der Beweiserleichterung ist weiterhin, dass der Krisendienstleister durch den Versicherten eingeschaltet wurde und dass kein Verstoß der Versicherten gegen Anzeige- bzw. Mitwirkungsobliegenheiten im Versicherungsfall Ver- sicherungsfall vorliegt.

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Samples: www.kuv24-datenrisiken.de