Bewertungseinheiten Musterklauseln

Bewertungseinheiten. Die jeweiligen Sicherungsgeschäfte sind derart ausgestaltet, dass die risikorelevanten Parameter des Grundgeschäfts zum Abschluss- stichtag und während der Laufzeit des Grundgeschäfts vollständig gegenläufig sind (Critical-Terms-Match) und mit bonitätsmäßig einwandfreien Kreditinstituten abgeschlossen werden. Es wurden sowohl Wertpapiereigengeschäfte als auch derivative Kundenge- schäfte mit gegenläufigen Sicherungsgeschäften jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Als Grundgeschäfte wurden Rentenpapiere und schwebende Geschäfte mit einem Nominalwert von 543,4 Mio. € in Bewertungs- einheiten nach § 254 Satz 1 HGB einbezogen. Bei diesen Bewer- tungseinheiten handelte es sich jeweils um sogenannte Mikro- Bewertungseinheiten. Diese Geschäfte wurden mittels derivativer Finanzinstrumente gegen Zinsrisiken abgesichert. Sämtliche Bewertungseinheiten wurden nach der Einfrierungsmethode bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch) Im Rahmen der Überprüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 wurde eine barwertige Methode angewendet. Für das allgemeine Zinsänderungsrisiko ist eine Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Aktiva und Passiva ein- schließlich der Derivate unter Berücksichtigung aller bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Verwaltungs- und Risi- kokosten sowie potenzielle Rückabwicklungskosten bestehender Darlehensverträge vorgenommen worden. Als Zinsstrukturkurve wurden produktspezifische Renditekurven zugrunde gelegt. Ein Verpflichtungsüberschuss bestand nicht und die Bildung einer Rückstellung war nicht erforderlich.
Bewertungseinheiten. Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet: Grundgeschäft / Risiko / Art der einbezogener Höhe des abge- Sicherungsinstrument Bewertungseinheit Betrag sicherten Risikos
Bewertungseinheiten. Grundsätzlich werden alle ökonomischen Sicherungsbeziehungen auch nach § 254 HGB als Bewertungseinheit dargestellt, es sei denn, sie sind Teil der Gesamtbanksteue- rung. In diesem Fall werden ökonomische Sicherungsbeziehungen im Rahmen der Regelungen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 3 berücksichtigt. Somit werden Bestände, die im Zusammenhang mit einem betrags-, währungs- und laufzeitkongruenten Sicherungsderivat stehen, als Bewertungseinheit betrachtet und entsprechend § 254 HGB behandelt. Grundgeschäfte werden gegen Zinsänderungs-, und/oder Währungsrisiken abgesichert. Es werden fast ausschließlich Bewertungsein- heiten auf Mikroebene gebildet, das heißt dass den Wertänderungen aus dem abgesi- cherten Risiko des Grundgeschäfts einzelne Sicherungsinstrumente gegenüberste- hen. Zum Nachweis des Ausgleichs der gegenläufigen Wertveränderungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft wendet die LBB/BSK für alle Bewertungseinheiten die Critical Term Match-Methode an. Im Rahmen dieser Methode wird dokumentiert, dass die wesentlichen Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstim- men. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass sich die Wertverände- rungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft von Beginn der dokumentierten Bildung der Bewertungseinheit bis zur Fälligkeit der Geschäfte, bezogen auf das abgesicherte Risiko, vollständig ausgleichen. Der wirksame Teil einer Bewertungsein- heit wird bilanziell entsprechend der Einfrierungsmethode abgebildet. Darüber hin- aus bestehende Unwirksamkeiten, bezogen auf das nicht abgesicherte Risiko, werden nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften behandelt. Derzeit werden keine Bewertungseinheiten gebildet, in die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Trans- aktionen einbezogen werden.
Bewertungseinheiten. Die folgenden Grundgeschäfte wurden in die Bewertungseinheiten einbezogen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.494 Forderungen aus Besitzwechseln 677 Zum Stichtag sind zwei USD-Forderungen und drei USD-Wechselforderungen durch drei USD- Devisentermingeschäfte gesichert. Durch die Bildung von zwei Bewertungseinheiten zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in Fremdwährung (USD) sollen im Geschäftsjahr 2020 Risiken aus der Wertschwankung von Fremdwährungen abgedeckt werden. Durch die Bewertungseinheit wurden Risiken aus dem Grundgeschäft mit einem Gesamtbetrag von 9.797 TUSD abgesichert. Die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft werden sich über einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag ausgleichen. Als Form der Bewertungseinheit wurde das Micro-hedging gewählt. Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten Risiken sind im Lagebericht erörtert. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Bewertungseinheiten. Die von der Gesellschaft verwendeten Sicherungsgeschäfte bilden zusammen mit den dazugehörigen Grundgeschäften eine Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB n.F. 2 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 1.508 kCAD 2 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 16.000 kCZK 9 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 772 kGBP In Bewertungseinheiten einbezogene Vermögensgegenstände und Schulden: Art der Bewertungs- Gesichertes Bilanzunwirksame Geschäfte: Mit Banken Mit verbundenen Unternehmen 5 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 710 kAUD 15 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 2.995 kAUD 2 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 1.508 kCAD 25 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 3.125 kCHF 2 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 5.924 kDKK 149 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 107.084 kDKK 2 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 16.000 kCZK 17 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 55.227 kDKK 9 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 772 kGBP 53 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 2.861 kGBP 30 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 14.659 kMXN 61 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 16.659 kPLN 2 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 1.465 kSGD 1 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 550 kSGD 1 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 121 kUSD 148 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 8.546 kUSD 11 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 945 kGBP 124 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 6.867 kGBP 91 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 4.563 kGBP 56 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 338.515 kJPY 1.446 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 517.486 kMXN 55 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 56.786 kMXN 8 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 433 kUSD 1 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 365 kNZD 41 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 11.012 kPLN 1 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 42 kUSD 13 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 2.464 kUSD 1.515 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 58.225 kUSD 18 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 3.424 kUSD 302 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 3.754 kUSD 3.447 Tsd. € - Währungsrisiko Micro Hedge 80.517 kUSD Bilanzwirksame Geschäfte: Mit Banken 585 Tsd. € - Zinsrisiko Micro Hedge 100.000 kEUR 124 Tsd. € - Zinsrisiko Micro Hedge 100.000 kEUR Alle Finanzderivate sowie die zugrunde liegenden Grundgeschäfte unterliegen einer regelmäßigen internen Kontrolle und Bewertung im Rahmen einer Vorstandsrichtlinie. Der Abschluss derivativer Finanzinstru- mente ist auf die wirtschaftliche Absicherung des operativen Geschäfts begrenzt. Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung werden sowohl die...
Bewertungseinheiten. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die Einfrierungsmethode, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die Durchbuchungsmethode, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die mit externen Banken abgeschlossenen und zu gleichen Konditionen und Laufzeiten an Tochtergesellschaften weitergeleiteten Devisentermingeschäfte werden in einer Bewertungseinheit zusammengefasst und saldiert, um sie ihrem Charakter entsprechend als durchlaufende Posten abzubilden (Einfrierungsmethode). Die in Fremdwährung an Tochtergesellschaften ausgereichten und während der kompletten Darlehenslaufzeit über jeweils ein oder mehrere Devisentermingeschäfte abgesicherten Fremdwährungsdarlehen werden ebenfalls in einer Bewertungseinheit zusammengefasst und über die Durchbuchungsmethode bilanziell abgebildet. Entwicklung des Anlagevermögens 2012 in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2012 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2012 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Anzahlungen Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 31.341 11 31.352 2.515 165 2.680 0 0 11 -11 0 33.86716534.032 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude 127.971 6.025 0 740 134.736 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.951 1.031 0 0 3.982 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.484 6.682 0 -740 10.426 Summe Sachanlagen 135.406 13.738 0 0 149.144 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 345.956 23.481 1.535 0 367.902 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 270.000 0 0 0 270.000 Sonstige Finanzanlagen 12.413 4.136 0 0 16.549 Entwicklung des Anlagevermögens 2011 in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2011 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2011 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Anzahlungen Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 29.085 0 29.085 2.202 11 2.213 000 54 0 54 31.3411131.352 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude 124.993 3.027 542...
Bewertungseinheiten. Die Gesellschaft hat im Juni 2010 Zinssicherungsinstrumente in Höhe von 80,00 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis Mai 2017 abgeschlossen. Außerdem bestehen Gegenswaps über 23,50 Mio. Euro mit Restlaufzeiten bis 2012, die der Glattstellung von Altswaps auf Ebene einer Tochtergesellschaft dienen. Die Zinssicherungsgeschäfte sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen mit einem Buchwert in Höhe von 1,27 Mio. Euro (i. Vj. 2,82) beziehungsweise unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,12 Mio. Euro (i. Vj. 0,13) ausgewiesen. Die Zinssicherungsinstrumente dienen der Begrenzung von Zinsänderungsrisiken aus dem Konsortialkreditvertrag der Interseroh-Gruppe, der zwischenzeitlich in den Konsortialkreditvertrag der ALBA Group plc & Co. KG überführt wurde. Soweit Tochtergesellschaften Kreditmittel unter dieser Finanzierung abrufen oder Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Restrukturierung von Altswaps haben, reicht die INTERSEROH SE die Sicherungsinstrumente und Zahlungsströme weiter. Die Instrumente bestehen jeweils hälftig aus Zinsswap- und Zinscap-Vereinbarungen, basierend auf einer Absicherung des variablen 3-Monats-EURIBORS im Tausch gegen Festzinsvereinbarungen und Fixierung von Zinsobergrenzen. Der durchschnittliche Basiszins liegt während der Laufzeit zwischen 2,4 Prozent und 3,4 Prozent. Die Swap- und Cap-Geschäfte sind so strukturiert, dass sie zur Zinsabsicherung geeignet sind. Der Effektivitätsnachweis für die gebildete Bewertungseinheit erfolgt durch die Critical- Term-Match-Methode und die hypothetische Derivate-Methode, im Rahmen derer die Nominalbeträge, die Laufzeiten, die Basis der variablen Komponente (hier: EURIBOR), die Zinsanpassungstermine sowie die Termine der Zins- und Tilgungszahlungen für das jeweilige Grundgeschäft und das entsprechende Sicherungsgeschäft aufeinander abgestimmt sind. Soweit die INTERSEROH SE die Zinssicherungsinstrumente weiterreicht, bildet die zwischen der INTERSEROH SE und der Tochtergesellschaft abgeschlossene vertragliche Vereinbarung über die Weiterleitung von Zinssicherungsinstrumenten das Sicherungsgeschäft. Aus Sicht der INTERSEROH SE bildet dann dieser Vertrag zusammen mit dem Bankgeschäft die Bewertungseinheit. Zum Bilanzstichtag resultiert aus den Zinssicherungsinstrumenten in Summe ein negativer Marktwert der Sicherungsgeschäfte in Höhe von -0,85 Mio. Euro (i. Vj. 3,24 Mio. Euro).

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.