Bewertungsmaßstäbe Musterklauseln

Bewertungsmaßstäbe. Bundes-Immissionsschutzgesetz - Landschaftsgesetz – LG
Bewertungsmaßstäbe. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Bewertungsmaßstäbe. TA Luft - Handlungsempfehlung des LUA NRW zur Beurteilung von Ammoniakemissionen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in NRW - XXX Xxxxxxxxx „Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen“
Bewertungsmaßstäbe. Bundes-Immissionsschutzgesetz - TA Luft - XXX Xxxxxxxxx zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen - Arbeitshilfe Bioaerosole aus Tierhaltungsanlagen
Bewertungsmaßstäbe. Bundes-Immissionsschutzgesetz - TA Lärm
Bewertungsmaßstäbe. Verordnung über die Anwendung von Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV)) - Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen - RdErl. x. XXXX v. 12.11.2003 „Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen (Nährstoffbeurteilungsblatt)“
Bewertungsmaßstäbe. Wasserhaushaltsgesetz - Landeswassergesetz
Bewertungsmaßstäbe. Minimierungsgebot für den Energiebedarf
Bewertungsmaßstäbe siehe Ziffer 6.9.1
Bewertungsmaßstäbe. 2.3.2.1 Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nerven- systems Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Schädigung des Gehirns oder des Rückenmarks, − die zu einer vollständigen Lähmung eines Beines und eines Armes oder − mindestens einer Körperhälfte führt. Vollständig heißt, dass die Funktion der Extremitäten zu 90 oder mehr Prozent aufgehoben ist. Alle weiteren Beeinträchtigungen nach Schädigung des Gehirns oder des zentralen Nervensystems werden nach den Defini- tionen der Grundfähigkeiten (Ziffer 2.4) beurteilt.