Lungenerkrankungen Musterklauseln

Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündung und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert und bei der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm und ausschließ- lich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: − Forciertes expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner gleich 40% der altersentsprechenden Norm oder − Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % der altersentsprechenden Norm oder − Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut (pO2) kleiner gleich 50 % der altersentsprechenden Norm ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerä- tes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbes- serung der Funktionsfähigkeit. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.
Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung, die die Leistungsfähigkeit der Lun- gen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert, wie x. X. Xxxxxx, Emphysem, chronische Entzündungen und Verletzungen. Chronische Lungenschwäche im Sinne dieser Bedin- gungen ist eine chronische Atemwegsinsuffizienz im Endstadium. Voraussetzung für unsere Leistungspflicht bei Vorlie- gen einer chronischen Lungenschwäche ist, dass > eine dauerhafte Sauerstofftherapie von mindestens acht Stunden pro Tag erforderlich ist und bereits durchgeführt wird und > ein durch einen Lungenfacharzt gemessener Sauer- stoffpartialdruck von unter 55 mmHg dauerhaft vor- liegt. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.
Lungenerkrankungen. Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung (z. B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündung und Verletzung), die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irre- versibel erheblich reduziert. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm und aus- schließlich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Für erwachsene versicherte Personen gilt: Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn • das Forcierte expiratorisches Volumen (FEV1) kleiner gleich 40 % oder • die Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % oder • der Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut (pO2) kleiner gleich 50 % ist Für Kinder und Jugendliche gilt: Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn • das forcierte expiratorische Volumen (FEV1) kleiner gleich 40 % des altersentsprechenden Norm- xxxxx oder • die Vitalkapazität (VK) kleiner gleich 40 % des altersentsprechenden Normwerts oder • der Sauerstoffpartialdruck im arteriellen Blut (pO2) kleiner gleich 50 % des altersentsprechenden Normwerts ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgeräts bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbesserung der Funktionsfähigkeit. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.