Beziehungen zu Organen und Aktionären Musterklauseln

Beziehungen zu Organen und Aktionären. Im Geschäftsjahr 2017 entstanden Aufwendungen in Höhe von TEUR 17,6 durch Zahlungen an ein Unternehmen, dessen Miteigentümer das Aufsichtsratsmitglied (Ende der Funktionsperiode 25.5.2018) Xxxxxxx Xxxxx ist, im Zusammenhang mit der Anmietung von Elektrofahrzeugen und sonstigen Dienstleistungen. Am 31.12.2017 bestanden offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0,2. Mit der Kanzlei Sattler & Schanda Rechtsanwälte, in der der stellvertretende Vor- sitzende des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx als Partner tätig ist, besteht ein Beratermandat. Die Rechtsberatung erfolgt im Regelfall nicht durch das Aufsichts- ratsmitglied selbst. Der Aufsichtsrat stimmte zuletzt in der Sitzung vom 26.6.2009 der Weiterführung des Beratermandats mit der Kanzlei Sattler & Schanda Rechts- anwälte zu. Im Geschäftsjahr 2017 entstand der Gesellschaft dadurch ein Aufwand in Höhe von TEUR 9,7. Per 31.12.2017 bestanden keine offenen Honorarforderun- gen der Kanzlei Sattler & Schanda Rechtsanwälte. Xxxxxx Xxxxxxxxxx, der erstmals in der in der Hauptversammlung im Jahr 2011 zum Aufsichtsratsmitglied der Emittentin gewählt wurde, hat - bereits vor seiner Xxxx in den Aufsichtsrat – entgeltlich die Anlage und Pflege von Bracheflächen in Zusammenhang mit Windkraftstandorten der W.E.B Windenergie-Gruppe in Öster- reich durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2017 erhielt er dafür Entgeltszahlungen in Höhe von TEUR 7,5. Per 31.12.2017 bestanden keine offenen Forderungen gegen- über der Emittentin. Für das Geschäftsjahr 2018 und danach besteht der Vertrag weiter, sodass Aufwendungen zumindest in dieser Höhe anfallen werden. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beziehungen der Emittentin zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und deren nahen Angehörigen.

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  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.