Bezugsangebot Musterklauseln

Bezugsangebot. Die Bezugsberechtigten haben das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft eine (1) Schuld- verschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis zu beziehen. Dies stellt – un- beschadet der Mehrbezugsrechtsoption – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen An- spruch im Rahmen dieses Angebots hat. Dabei ist es auch möglich, mit Bezugsrechtsbeständen, die nicht durch 874 teilbar sind, die entsprechend abgerundete Anzahl an Schuldverschreibungen zu beziehen (z.B. für 2.000 Aktien 2 Schuldverschreibungen). Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Es können jedoch nur ganze Schuldverschreibun- gen bezogen werden. Die Plate & Cie. GmbH hat auf ihre Bezugsrechte teilweise verzichtet, um ein glattes Bezugsver- hältnis zu ermöglichen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Schuld- verschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Schuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben würden, auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 das Bezugsrecht aus- geschlossen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für jede auszugebende Schuldverschreibung auf 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00 festgelegt (der „Be- zugspreis“ oder „Ausgabepreis“). Den Bezugsberechtigten wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Schuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“). Die Bezugsberechtigten können die Mehrbezugsrechtsop- tion innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle während der übli- chen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Schuldverschreibungen (d.h. 20.000 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Schuld- verschreibungen, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird di...
Bezugsangebot. Der Vorstand der ENCAVIS AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ oder „ENCAVIS AG“) hat am
Bezugsangebot. Unsere Aktionäre werden aufgefordert, über ihre jeweilige Depotbank ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom bei der MAINFIRST BANK, während der üblichen Geschäftszeiten, auszuüben. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Bezugsangebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts nach § 186 Abs. 5 AktG im Verhältnis von 30:13 zum Bezug angeboten. 30 alte Aktien berechtigen daher zum Bezug von 13 Neuen Aktien. Es ist nur ein Bezug von ganzen Neuen Aktien oder eines Vielfachen davon möglich; ein Bezug von Bruchteilen von Aktien ist nicht möglich. Spitzenbeträge, die durch die Rundung des Bezugsverhältnisses und durch die Lieferung von ganzen Aktien unter Ausschluss von rechnerischen Aktienbruchteilen entstehen, sind vom Bezugsrecht ausgeschlossen. Hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge haben die Aktionäre keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Die Möglichkeit zum Mehrbezug nicht bezogener Neuer Aktien ist im Rahmen dieses Bezugsangebots nicht vorgesehen.
Bezugsangebot. Der Wortlaut des zu veröffentlichenden Bezugsangebots wird voraussichtlich im Wesentlichen wie folgt lauten:
Bezugsangebot. Unsere Aktionäre werden aufgefordert, über ihre jeweilige Depotbank ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom 29. Mai 2017 (einschließlich) bis 12. Juni 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bei der MAINFIRST BANK, während der üblichen Geschäftszeiten, auszuüben. Nicht frist- gerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Be- zugsrechte erfolgt nicht. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Bezugsangebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts nach § 186 Abs. 5 AktG im Verhältnis von 30:13 zum Bezug angeboten. 30 alte Aktien berechtigen da- her zum Bezug von 13 Neuen Aktien. Es ist nur ein Bezug von ganzen Neuen Aktien oder eines Vielfachen davon möglich; ein Bezug von Bruchteilen von Aktien ist nicht möglich. Spitzenbeträge, die durch die Rundung des Bezugsverhältnisses und durch die Lieferung von ganzen Aktien unter Ausschluss von rechnerischen Aktienbruchteilen entstehen, sind vom Bezugsrecht ausgeschlossen. Hin- sichtlich der entstehenden Spitzenbeträge haben die Aktionäre keinen Anspruch auf Liefe- rung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Die Möglichkeit zum Mehrbezug nicht bezogener Neuer Aktien ist im Rahmen dieses Be- zugsangebots nicht vorgesehen.
Bezugsangebot. Der Wortlaut des zu veröffentlichenden Bezugsangebots wird voraussichtlich im Wesentlichen wie folgt lauten: Die ordentliche Hauptversammlung der WR Wohnraum AG vom 18. April 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft das Grundkapital der Ge- sellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung des genehmigten Kapitals im Handelsregister, einmalig oder mehrmalig, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu EUR 600.000,00, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 13. Juni 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Kempten eingetragen worden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023/I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich des Ausgabebetrages, festzulegen. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 8. September 2023 mit Zustimmung vom 8. September 2023 beschlossen, die Ermächtigung auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen („Neue Aktien“). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Die Ausgabe der Neuen Ak- tien erfolgt gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie. Der Gesamtaus- gabebetrag beläuft sich somit auf bis zu EUR 600.000,00. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Entsprechend des Bezugsverhältnisses können für 7 (sieben) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien 2 (2) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 22,00 je Neuer Aktie bezogen werden. Es ist nur der Bezug von jeweils zwei Neuen Aktien oder einem Vielfachen davon möglich. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf Bezugsrechte aus 50.000 Aktien verzichtet. Das Bezugsangebot wird mit einer Privatplatzierung (letzteres unter Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Prospektpflicht) kombiniert. Die bestehenden Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindli- che Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Bezugspreis abzugeben („Überbezug“). Unsere Aktionäre werden au...

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