Bilanzielle Auswirkungen Musterklauseln

Bilanzielle Auswirkungen. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung, zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind Betriebsaus- gaben. Dies gilt auch für die Beiträge zum Sozialpartner- modell. Betriebsausgaben sind ebenso die Beiträge zur Rückdeckungsversicherungen der Direktzusage. Damit die Zuwendungen zur rückgedeckten Unterstützungskassen- zusage als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen bestimmte Vorgaben des Steuerrechts eingehalten werden. Auch die Beiträge an den PSVaG zur Insolvenzsicherung sind Betriebsausgaben. Die versicherungsförmigen Durchführungswege und die Unterstützungskasse berühren weder die Passiv- noch die Aktivseite der Steuerbilanz des Unternehmens. Dies gilt auch für die Handelsbilanz. Bei der Direktzusage muss der Arbeitgeber in der Anwart- schaftsphase sowohl in der Steuer- als auch in der Han- delsbilanz Pensionsrückstellungen bilden, um sie dann in der Leistungsphase wieder abzubauen. Dies gilt auch, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde. Für die Rückdeckungsversicherung muss der Ak- tivwert ausgewiesen werden. Um die Rückstellungen in der Steuerbilanz wirksam bilden zu können, muss der Arbeit- geber die Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigen.
Bilanzielle Auswirkungen. Im Zeitpunkt der Verschmelzung werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der Münchener Rück Italia zu Buchwerten in die Münchener Rück eingebracht, im Saldo entspricht dies letztendlich dem Eigenkapital der Münchener Rück Italia. Dieses eingebrachte Eigenkapital wird mit dem bisherigen Buchwert der Münchener Rück Italia in den Bilanzen der Münchener Rück aufgerechnet. Ab dem Verschmelzungszeitpunkt erfolgt somit eine 1:1 Abbildung aller Bewegungen auf der Aktiv- und Passivseite in den Büchern der Münchener Rück. Für das Versicherungstechnische Geschäft bedeutet dies, dass die gesamten versicherungstechnischen Bruttozahlen aus den in Mailand verwalteten Verträgen nun in der Münchener Rück abgebildet werden. Bislang wurden lediglich die Retrozessionszahlen in der Münchener Rück abgebildet, die über sog. Retroverträge von der Münchener Rück Italia an die Münchener Rück abgetreten wurden. Dies wird in München, grob geschätzt, zu einer Verdoppelung der Zahlen führen. Ebenso werden sämtliche Bewegungen der Kapitalanlagen, welche die versicherungstechnischen Verpflichtungen bedecken, 1:1 in die Büchern der Münchener Rück übernommen. Die Verwaltung der Kapitalanlagen wird von der MEAG München, dem professionellen Asset-Manager der Münchener Rück, übernommen. Im Unterschied zu der bisherigen Vorgehensweise werden somit alle Gewinne und Verluste aus dem versicherungstechnischen Geschäft sowie aus den Kapitalanlagen zu jedem Quartalsabschluss in den Zahlen der Münchener Rück abgebildet. Dabei findet die Abbildung in der jeweiligen Position der Bilanz und GuV statt, in welcher der Aufwand bzw. Ertrag angefallen ist. Bislang wurde in der Münchener Rück lediglich eine eventuelle Dividendenausschüttung der Münchener Rück Italia im Kapitalanlagenergebnis der Münchener Rück abgebildet; die Höhe der Dividendenausschüttung konnte im Rahmen der Kapitalisierungserfordernisse der Münchener Rück Italia festgelegt werden. In der Konzernbilanz, also der Summe der Gesellschaften der Münchener Rück Gruppe, ergeben sich keine bilanziellen Auswirkungen. Insofern beziehen sich oben genannte Ausführungen jeweils auf den selbständigen Rechtsstatus der Münchener Rück als Einzelgesellschaft.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.