Bindungen Musterklauseln

Bindungen. 1. Eine vereinbarte Bindung wird in die Sparurkunde eingedruckt und für jede einzelne Einzahlung und jede Zinsgutschrift gesondert berechnet. An jede ablaufende Bindungsfrist schließt eine weitere Bindungsfrist gleicher Dauer an. Bindungen, die an eine in der Kündigungsfrist (Punkt IV. 3) ablau- fende Bindung anschließen, enden spätestens gleichzeitig mit der Kündigungsfrist.
Bindungen. Die Gemarkung der Gemeinde Piding umfasst eine Fläche von ca. 1755 ha. Davon sind derzeit 210 ha Siedlungs- und Verkehrsfläche. Die Wirtschaftsfläche setzt sich aus den Bereichen Landwirtschaft, Wald und Wasserfläche zusammen und beläuft sich auf insgesamt 1499 ha. Diese Flächen stehen nicht uneingeschränkt für künftige Nutzungen zur Verfügung. Einschränkungen ergeben sich unter anderem aus übergeordneten Vorgaben der Landes- und Regio- nalplanung, aus naturschutzrechtlichen Bindungen, topographi- schen Bedingungen sowie aus Sicherheitsabständen zu Ver- kehrstrassen und Leitungen. Piding ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) der Ge- bietskategorie Alpengebiet zuzurechnen und als „Stadt- und Um- landbereich im Verdichtungsraum“ Salzburg ausgewiesen. Gemäß Regionalplan Südostoberbayern (Region 18) wird Piding als „Kleinzentrum“ im „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“ ausgewiesen. Stadt- und Umlandbereich bezieht sich auf die Stadt Salzburg (Ballungskerngemeinde gemäß Landesentwicklungspro- gramm, Salzburg entspricht einem Oberzentrum). Piding über- nimmt Ergänzungsfunktionen im Bereich Arbeiten, Wohnen und Freizeit/Erholung für das Oberzentrum Salzburg. Als Kleinzentrum hat Piding die Aufgabe die Versorgungsfunktion für den Verflech- tungsbereich zu gewährleisten und damit Einrichtungen zur De- ckung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs bereitzustellen. Die Gemeinde Piding liegt an einer Entwicklungsachse von regio- naler Bedeutung (Marktl - Berchtesgaden), die sich entlang der B 20 erstreckt. Entwicklungsachsen sind durch eine Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie durch eine Infrastrukturbündelung gekennzeichnet. Sowohl für die Siedlungen als auch für die Infra- struktur soll durch diese Entwicklungsachsen eine geordnete und ökologisch tragfähige Entwicklung herbeigeführt werden. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen den Be- langen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. Im Norden des Gemeindegebietes befindet sich das landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Högl und Höglwörther See“. Im Süden liegt das landschaftliche Vorbehaltsgebiet „Hochstaufen und nördliche Ausläufer“. Der Regionalplan weist ein vorrangiges Hochwasserschutzgebiet an der Saalach aus (Überschwemmungsgebiet Saalach). Die na- türlichen Überschwemmungsgebiete sollen erhalten werden. In dem Maße wie solche Gebiete in Anspruch genommen werden, ist auf gleicher Planungsebene bei entsprechendem Hochwa...
Bindungen. Die geförderten Wohnungen unterliegen Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Bindungen beginnen mit der Bezugsfertigkeit und enden mit Ablauf des Jahres des vereinbarten Förderzeitraums. Im Fall der Modernisierung beginnen die Bindungen mit Auszahlung der ersten Rate des Förderdarlehens. Der Zeitpunkt des Beginns der Bindungen wird durch die WIBank mitgeteilt. Mit der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer kann während der Laufzeit des Darlehens von der WIBank im Einvernehmen mit der Kommune und dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium eine Verlängerung der Bindungen sowie der in dieser Zeit zu zahlende Zinssatz vereinbart werden, wenn dies die örtlichen Wohnungsmarktverhältnisse erfordern. Bei freiwilliger vorzeitiger vollständiger Rückzahlung des Darlehens besteht für die Bindungen eine gesetzliche Nachwirkungsfrist. Eine freiwillige vorzeitige und vollständige Rückzahlung des Darlehens ist nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zulässig. Werden ausschließlich Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen außerhalb der Wohnung im näheren Wohnumfeld gefördert, wird von Mietpreis- und Belegungsbindungen abgesehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.