Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicher- ten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen werden können.
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Samples: Versicherungsinformation
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicher- ten versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder Blitzschlag o- der sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen nachgewiesen werden können.
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Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-Überspannungs-, Überstrom- und oder Kurzschlussschäden an versicher- ten versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizitätsind auch dann versichert, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen nachgewiesen werden können. Entschädigung für Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer nicht aus einem anderen Versicherungs- vertrag Ersatz erlangen kann. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Gesamtversicherungssumme begrenzt.
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Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet jedoch auch Entschädigung für Überspan- nungs-Schäden, Überstrom- und Kurzschlussschäden die an versicher- ten versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag Über- spannung, Überstrom und Kurzschluss (z. B. Influenz, Induktion) infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen werden könnenElektrizi- tät entstehen.
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Samples: Hausratversicherung