Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.
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Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.
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Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.
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