Common use of Bonus Clause in Contracts

Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. 8.2 Haben die Parteien die Gewährung eines Sofortbonus vereinbart, so wird dieser einmalig gewährt, zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig und dem Kunden gewährt. 8.3 Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Neukundenbonus oder Sofortbonus besteht nicht wenn, a. das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde, b. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung an derselben Verbrauchsstelle bereits durch den Lieferanten beliefert wurde oder c. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat. 8.4 Ein Neukundenbonus und ein Sofortbonus werden in Privatkundentarifen nur Privatkunden (vgl. zur Privatkundeneigenschaft Ziffer 1.2) und in Gewerbekundentarifen nur Gewerbekunden (vgl. zur Gewerbekundeneigenschaft Ziffer 1.2) gewährt. 8.5 Die Verrechnung aller Boni mit den monatlichen Zahlungen des Kunden vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist ausgeschlossen.

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Samples: Energielieferungsvertrag, Energielieferungsvertrag

Bonus. 8.1 Haben 5.1 Sofern die Parteien Kundschaft im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag einen Zuhause Plus Stromliefervertrag abschließt, gewährt LichtBlick auf den Kaufpreis für die WallBox einen Rabatt in der jeweils verein- barten Höhe. 5.2 Voraussetzung für die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbartdes Rabattes ist, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und mindestens für die Erstlaufzeit besteht. Des Weiteren ist Voraussetzung für die Gewährung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle vorausRabattes, dass die Kundschaft vor Vertragsschluss keinen Stromliefervertrag (Standardtarif) mit der LichtBlick SE abgeschlossen hat oder der Liefervertrag seit mindestens einem Jahr beendet ist. 5.3 Der Rabatt wird in der Rechnung gutgeschrieben. LichtBlick weist darauf hin, dass die Lieferung der Wallbox erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Stromliefervertrages versendet wird. Sofern der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages durch die Kundschaft aus einem von ihm zu vertretenden Grund (z. B. Zahlungsverzug, Kündigung wegen Umzuges) beendet wird, entfällt der Rabatt. LichtBlick behält sich vor, den gewährten Xxxxxx von der Kundschaft zurückzufordern. Wird dieser Zeitraum nicht vollendetder Vertrag berechtigterweise von der Kundschaft beendet, scheidet z. B. durch eine Vorteilsgewährung ausfristlose Kündigung wegen Änderung der Preise oder Vertragsbedingungen durch LichtBlick, wird der Rabatt gewährt. Der Kunde erhält Beendet die Kundschaft den Neukundenbonus einmalig und in Form Vertrag noch vor dem Ablauf des vereinbarten Zeitraumes aufgrund einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. 8.2 Haben die Parteien die Gewährung eines Sofortbonus vereinbartschuldhaften Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten durch LichtBlick, so wird dieser einmalig gewährt, zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig und dem Kunden Rabatt ebenfalls gewährt. 8.3 Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Neukundenbonus oder Sofortbonus besteht nicht wenn, a. das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde, b. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung an derselben Verbrauchsstelle bereits durch den Lieferanten beliefert wurde oder c. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat. 8.4 Ein Neukundenbonus und ein Sofortbonus werden in Privatkundentarifen nur Privatkunden (vgl. zur Privatkundeneigenschaft Ziffer 1.2) und in Gewerbekundentarifen nur Gewerbekunden (vgl. zur Gewerbekundeneigenschaft Ziffer 1.2) gewährt. 8.5 Die Verrechnung aller Boni mit den monatlichen Zahlungen des Kunden vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. 8.2 Haben die Parteien die Gewährung eines Sofortbonus vereinbart, so wird dieser einmalig gewährt, gewährt und zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig und dem Kunden gewährtfällig. 8.3 Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Neukundenbonus oder Sofortbonus besteht nicht wenn, a. das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde, b. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung an derselben Verbrauchsstelle bereits durch den Lieferanten beliefert wurde oder c. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat. 8.4 Ein Neukundenbonus und ein Sofortbonus werden in Privatkundentarifen nur Privatkunden (vgl. zur Privatkundeneigenschaft Ziffer 1.2) und in Gewerbekundentarifen nur Gewerbekunden (vgl. zur Gewerbekundeneigenschaft Ziffer 1.2) gewährt. 8.5 Die Verrechnung aller Boni mit den monatlichen Zahlungen des Kunden vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist ausgeschlossen.

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Samples: Energielieferungsvertrag

Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. 8.2 Haben die Parteien die Gewährung eines Sofortbonus vereinbart, so wird dieser einmalig gewährt, zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig und dem Kunden gewährt. 8.3 Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Neukundenbonus oder Sofortbonus besteht nicht wenn, a. das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde, b. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung an derselben Verbrauchsstelle bereits durch den Lieferanten beliefert wurde oder c. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat. 8.4 Ein Neukundenbonus und ein Sofortbonus werden in Privatkundentarifen nur Privatkunden (vgl. zur Privatkundeneigenschaft Ziffer 1.2) und in Gewerbekundentarifen nur Gewerbekunden (vgl. zur Gewerbekundeneigenschaft Ziffer 1.2) gewährt. 8.5 Die Verrechnung aller Boni mit den monatlichen Zahlungen des Kunden Abschlagszahlungen vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist ausgeschlossen.

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Samples: Energielieferungsvertrag