Bonus. (1) Bei einem vertraglich vereinbarten Bonus handelt es sich um ein einseitiges Bonusversprechen der Iberdrola. Es gelten jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen. Auf jegliche Boni haben nur solche Kunden Anspruch, die in den letzten sechs Monaten vor Zustan- dekommen des Vertrages an der vertraglich vereinbarten Verbrauchsstelle nicht von Iberdrola mit Strom beliefert wurden („Neukunden“). Setzt die Bonuszahlung einen Mindestbelieferungszeitraum voraus, entfällt der Anspruch auf den Bonus, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Mindest- belieferungszeitraums aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund beendet wird. Im Fol- genden werden die unterschiedlichen Bonusvarianten definiert. (2) Erhält der Kunde einen einmaligen „Neukundenbonus“ für den Abschluss des Vertrages, teilt Iberdrola dem Kunden die Höhe vor Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss mit. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die vertraglich vereinbarte Entnahmestelle mindestens 12 Monate ununterbrochen von Iberdrola mit Strom versorgt wurde. Iberdrola berücksichtigt den Neu- kundenbonus in der ersten Abrechnung, die auf das Ende der ersten 12 Monate des Belieferungs- zeitraums folgt, und zwar durch Abzug des Betrags des Neukundenbonus vom Abrechnungsbetrag (und nicht bereits bei früheren Abrechnungen oder den Abschlagszahlungen). Ein Neukunden- bonus kann entweder als relativer, d.h. prozentualer Anteil auf den zukünftigen Gesamtverbrauch während der ersten 12 Belieferungsmonate oder als einmaliger Fixbetrag für diesen Belieferungs- zeitraum gewährt werden. Es gelten hierbei jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen. (3) Erhält der Kunde für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen „Sofortbonus“, so wird dieser Sofortbonus dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn auf das vom Kunden angege- bene Kundenbankkonto überwiesen. (4) In einigen Fällen erhalten ausdrücklich nur Bestandskunden einen Bonus. Bestandskunden sind alle Kunden außer Neukunden. Etwaige Sonderaktionen fallen nicht unter einen Bonus, für sie gel- ten die der jeweiligen Sonderaktion zugrundeliegenden gesondert vereinbarten Bedingungen. (5) Haben sich die Parteien auf einen monatlichen Bonus für die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation geeinigt, erhält der Kunde einen Bonus für jeden vollen Liefermonat, für den der Kunde nicht gemäß Ziffer 3 Absatz 2 eine Übermittlung von Unterlagen in anderer Form als elekt- ronische Kommunikation verlangt hat. Der Bonus wird von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen und ist spätestens mit der Abrechnung gemäß Ziffer 11 Absatz 3 fällig. Auf diesen Bonus haben nur solche Kunden Anspruch, bei denen der Vertragsschluss nicht im Wege des Fernabsatzes erfolgt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie
Bonus. (1) Bei einem Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preis- vorteil als „Sofortbonus“ vertraglich vereinbarten vereinbart, so gewährt DEW21 diesen Bonus handelt es sich um ein einseitiges Bonusversprechen der Iberdrola. Es gelten jeweils die dem Kunden nur im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten BedingungenFalle eines Liefe- rantenwechsels zu DEW21. Auf jegliche Boni haben nur solche Kunden AnspruchVoraussetzung hierbei ist, die in den letzten dass der Kunde oder ein mit ihm im Haushalt lebender naher An- gehöriger sechs Monaten Monate vor Zustan- dekommen des Vertrages Auftragserteilung nicht durch DEW21 an der vertraglich vereinbarten Verbrauchsstelle nicht von Iberdrola mit Strom Lieferstelle beliefert wurden („Neukunden“)worden ist. Setzt die Bonuszahlung einen Mindestbelieferungszeitraum voraus, entfällt DEW21 zahlt nur bei Vorliegen der Anspruch auf Voraussetzun- gen den Bonus, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Mindest- belieferungszeitraums aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund beendet wird. Im Fol- genden werden die unterschiedlichen Bonusvarianten definiert.
(2) Erhält der Kunde einen einmaligen „Neukundenbonus“ für den Abschluss des Vertrages, teilt Iberdrola dem Kunden die Höhe vor Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss mit. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die vertraglich vereinbarte Entnahmestelle mindestens 12 Monate ununterbrochen von Iberdrola mit Strom versorgt wurde. Iberdrola berücksichtigt den Neu- kundenbonus in der ersten Abrechnung, die auf das Ende der ersten 12 Monate des Belieferungs- zeitraums folgt, und zwar durch Abzug des Betrags des Neukundenbonus vom Abrechnungsbetrag (und nicht bereits bei früheren Abrechnungen oder den Abschlagszahlungen). Ein Neukunden- bonus kann entweder als relativer, d.h. prozentualer Anteil auf den zukünftigen Gesamtverbrauch während der ersten 12 Belieferungsmonate oder als einmaliger Fixbetrag für diesen Belieferungs- zeitraum gewährt werden. Es gelten hierbei jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen.
(3) Erhält der Kunde für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen „Sofortbonus“, so wird dieser Sofortbonus dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn auf das vom an den Kunden angege- bene Kundenbankkonto überwiesen.
(4) In einigen Fällen erhalten ausdrücklich nur Bestandskunden einen Bonus. Bestandskunden sind alle Kunden außer Neukundenaus. Etwaige Sonderaktionen fallen Vorauszahlungen werden durch die Bonuszahlung nicht unter einen Bonusgemindert. Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preis- vorteil als „Neukundenbonus“ vertraglich vereinbart, für sie gel- ten so ge- währt DEW21 diesen Bonus dem Kunden nur im Falle eines Lieferantenwechsels zu DEW21. Voraussetzung hierbei ist, dass der Kunde sechs Monate vor Auftragserteilung nicht durch DEW21 an der vertraglich vereinbarten Lieferstelle be- liefert worden ist und zudem das Lieferverhältnis mit DEW21 zwölf Monate Bestand hat. Ein Anspruch auf Gewährung die- ses Bonus entfällt damit insbesondere, wenn das Lieferver- hältnis mit DEW21 vor Ablauf des ersten Lieferjahres durch den Kunden oder durch Gründe, die der jeweiligen Sonderaktion zugrundeliegenden gesondert vereinbarten Bedingungen.
(5) Haben sich Kunde zu vertreten hat, beendet wird. Der Neukundenbonus wird auf der ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Etwaige Vorauszahlungen werden durch die Parteien auf einen monatlichen Bonus für Bonuszahlung nicht gemindert. Sofern zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Aktionsbonus" vertraglich vereinbart wurde, zahlt DEW21 den „Aktionsbonus" innerhalb von Tagen nach Lieferbeginn an den Kunden aus. Etwaige Vorauszahlungen werden durch die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation geeinigtBonuszahlung nicht gemindert. Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preis- vorteil als “Treuebonus“ vertraglich vereinbart, so erhält der Kunde einen diesen Bonus für jeden vollen Liefermonateinmalig als Gutschrift in der nächsten Lieferrechnung. Endet der Vertrag z.B. durch Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechtes durch den Kunden oder auf- grund eines Umzuges des Kunden früher als die Mindestver- tragslaufzeit, für wird der „Treuebonus" nur zeitanteilig auf der Schlussrechnung gutgeschrieben bzw. der „Aktionsbonus" zeitanteilig wieder in Abzug gebracht. Ein Anspruch auf Ge- währung dieser Boni entfällt insbesondere dann, wenn das Lieferverhältnis mit DEW21 aus wichtigem Grund, wie z.B. Zahlungsverzug, den der Kunde nicht gemäß Ziffer 3 Absatz 2 eine Übermittlung von Unterlagen in anderer Form als elekt- ronische Kommunikation verlangt zu vertreten hat, vorzeitig be- endet wird. Der Bonus wird von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen Wird zwischen DEW21 und ist spätestens mit dem Kunden der Abrechnung gemäß Ziffer 11 Absatz 3 fällig. Auf wiederkehrende Preisvorteil “Kumpelbonus“ vertraglich vereinbart, so erhält der Kunde diesen Bonus haben wiederkehrend als Gutschrift in der jeweils nächsten Lieferrechnung. Endet der Vertrag z.B. durch Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechtes durch den Kunden oder aufgrund eines Umzuges des Kunden früher als die Mindestvertragslaufzeit, wird der „Kumpelbonus" nur solche zeit- anteilig auf der Schlussrechnung gutgeschrieben. Ein An- spruch auf Gewährung des Bonus entfällt insbesondere dann, wenn das Lieferverhältnis mit DEW21 aus wichtigem Grund, wie z.B. Zahlungsverzug, den der Kunde zu vertreten hat, vor- zeitig beendet wird. Sofern in sonstigen Fällen Preisvorteile, z.B. durch Eingabe eines gültigen Rabatt- oder Bonuscodes, zwischen DEW21 und dem Kunden Anspruchvereinbart wurden, bei denen so erhält der Vertragsschluss nicht im Wege des Fernabsatzes erfolgt istKunde die- sen Boni einmalig als Gutschrift in der Lieferrechnung.
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Samples: Besondere Bedingungen Für Das Bündelprodukt web.kumpel
Bonus. (1) Bei einem Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „So- fortbonus“ vertraglich vereinbarten vereinbart, so gewährt DEW21 diesen Bonus handelt es sich um ein einseitiges Bonusversprechen der Iberdrola. Es gelten jeweils die dem Kunden nur im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten BedingungenFalle eines Lieferantenwechsels zu DEW21. Auf jegliche Boni haben nur solche Kunden AnspruchVoraussetzung hierbei ist, die in den letzten dass der Kunde oder ein mit ihm im Haushalt lebender naher Angehöriger sechs Monaten Monate vor Zustan- dekommen des Vertrages Auftragserteilung nicht durch DEW21 an der vertraglich vereinbarten Verbrauchsstelle nicht von Iberdrola mit Strom Lieferstelle beliefert wurden („Neukunden“)worden ist. Setzt die Bonuszahlung einen Mindestbelieferungszeitraum voraus, entfällt der Anspruch auf DEW21 zahlt nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen den Bonus, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Mindest- belieferungszeitraums aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund beendet wird. Im Fol- genden werden die unterschiedlichen Bonusvarianten definiert.
(2) Erhält der Kunde einen einmaligen „Neukundenbonus“ für den Abschluss des Vertrages, teilt Iberdrola dem Kunden die Höhe vor Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss mit. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die vertraglich vereinbarte Entnahmestelle mindestens 12 Monate ununterbrochen von Iberdrola mit Strom versorgt wurde. Iberdrola berücksichtigt den Neu- kundenbonus in der ersten Abrechnung, die auf das Ende der ersten 12 Monate des Belieferungs- zeitraums folgt, und zwar durch Abzug des Betrags des Neukundenbonus vom Abrechnungsbetrag (und nicht bereits bei früheren Abrechnungen oder den Abschlagszahlungen). Ein Neukunden- bonus kann entweder als relativer, d.h. prozentualer Anteil auf den zukünftigen Gesamtverbrauch während der ersten 12 Belieferungsmonate oder als einmaliger Fixbetrag für diesen Belieferungs- zeitraum gewährt werden. Es gelten hierbei jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen.
(3) Erhält der Kunde für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen „Sofortbonus“, so wird dieser Sofortbonus dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn auf das vom an den Kunden angege- bene Kundenbankkonto überwiesen.
(4) In einigen Fällen erhalten ausdrücklich nur Bestandskunden einen Bonus. Bestandskunden sind alle Kunden außer Neukundenaus. Etwaige Sonderaktionen fallen Vorauszahlungen werden durch die Bonuszahlung nicht unter einen Bonusgemindert. Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Neukundenbonus“ vertraglich vereinbart, für sie gel- so gewährt DEW21 diesen Bo- nus dem Kunden nur im Falle eines Lieferantenwechsels zu DEW21. Vor- aussetzung hierbei ist, dass der Kunde sechs Monate vor Auftragserteilung nicht durch DEW21 an der vertraglich vereinbarten Lieferstelle beliefert worden ist und zudem das Vertragsverhältnis mit DEW21 zwölf Monate Bestand hat. Ein Anspruch auf Gewährung dieses Bonus entfällt damit insbesondere, wenn das Vertragsverhältnis mit DEW21 vor Ablauf des ers- ten Lieferjahres durch den Kunden oder durch Gründe, die der jeweiligen Sonderaktion zugrundeliegenden gesondert vereinbarten Bedingungen.
(5) Haben sich Kunde zu vertreten hat, beendet wird. Der Neukundenbonus wird auf der ersten Jah- resrechnung gutgeschrieben. Etwaige Vorauszahlungen werden durch die Parteien auf einen monatlichen Bonuszahlung nicht gemindert. Sofern zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Aktionsbonus“ vertraglich vereinbart wurde, zahlt DEW21 diesen Bonus für innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn an den Kunden aus. Etwaige Vor- auszahlungen werden durch die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation geeinigtBonuszahlung nicht gemindert. Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Treuebonus“ vertraglich vereinbart, so erhält der Kunde einen diesen Bonus für jeden vollen Liefermonatein- malig als Gutschrift in der nächsten Jahresrechnung. Endet der Vertrag z. B. durch Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrech- tes durch den Kunden oder aufgrund eines Umzuges des Kunden früher als die Erstlaufzeit, für wird der „Treuebonus“ nur zeitanteilig auf der Schlussrech- nung gutgeschrieben bzw. der „Aktionsbonus“ zeitanteilig wieder in Abzug gebracht. Ein Anspruch auf Gewährung dieser Boni entfällt insbesondere dann, wenn das Vertragsverhältnis mit DEW21 aus wichtigem Grund, wie z. B. Zahlungsverzug, den der Kunde nicht gemäß Ziffer 3 Absatz 2 eine Übermittlung von Unterlagen zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Sofern in anderer Form sonstigen Fällen Preisvorteile, z. B. durch Eingabe eines gültigen Rabatt- oder Bonuscodes, zwischen DEW21 und dem Kunden vereinbart wurden, so erhält der Kunde diese Boni einmalig als elekt- ronische Kommunikation verlangt hat. Der Bonus wird von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen und ist spätestens mit Gutschrift in der Abrechnung gemäß Ziffer 11 Absatz 3 fällig. Auf diesen Bonus haben nur solche Kunden Anspruch, bei denen der Vertragsschluss nicht im Wege des Fernabsatzes erfolgt istnächs- ten Jahresrechnung.
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Bonus. (1) Bei einem Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Sofortbonus“ vertraglich vereinbarten vereinbart, so gewährt DEW21 diesen Bonus handelt es sich um ein einseitiges Bonusversprechen der Iberdrola. Es gelten jeweils die dem Kunden nur im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen. Auf jegliche Boni haben nur solche Kunden AnspruchFalle eines Lieferantenwechsels zu DEW21, die in den letzten Voraussetzung hierbei ist, dass der Kunde oder ein mit ihm im Haushalt lebender naher Angehöriger sechs Monaten Monate vor Zustan- dekommen des Vertrages Auftragserteilung nicht durch DEW21 an der vertraglich vereinbarten Verbrauchsstelle nicht von Iberdrola mit Strom Lieferstelle beliefert wurden („Neukunden“)worden ist. Setzt die Bonuszahlung einen Mindestbelieferungszeitraum voraus, entfällt DEW21 zahlt nur bei Vorliegen der Anspruch auf Voraussetzungen den Bonus, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Mindest- belieferungszeitraums aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund beendet wird. Im Fol- genden werden die unterschiedlichen Bonusvarianten definiert.
(2) Erhält der Kunde einen einmaligen „Neukundenbonus“ für den Abschluss des Vertrages, teilt Iberdrola dem Kunden die Höhe vor Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss mit. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die vertraglich vereinbarte Entnahmestelle mindestens 12 Monate ununterbrochen von Iberdrola mit Strom versorgt wurde. Iberdrola berücksichtigt den Neu- kundenbonus in der ersten Abrechnung, die auf das Ende der ersten 12 Monate des Belieferungs- zeitraums folgt, und zwar durch Abzug des Betrags des Neukundenbonus vom Abrechnungsbetrag (und nicht bereits bei früheren Abrechnungen oder den Abschlagszahlungen). Ein Neukunden- bonus kann entweder als relativer, d.h. prozentualer Anteil auf den zukünftigen Gesamtverbrauch während der ersten 12 Belieferungsmonate oder als einmaliger Fixbetrag für diesen Belieferungs- zeitraum gewährt werden. Es gelten hierbei jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen.
(3) Erhält der Kunde für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen „Sofortbonus“, so wird dieser Sofortbonus dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn auf das vom an den Kunden angege- bene Kundenbankkonto überwiesen.
(4) In einigen Fällen erhalten ausdrücklich nur Bestandskunden einen Bonus. Bestandskunden sind alle Kunden außer Neukundenaus. Etwaige Sonderaktionen fallen Vorauszahlungen werden durch die Bonus- zahlung nicht unter einen Bonusgemindert. Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Neukunden- bonus“ vertraglich vereinbart, für sie gel- ten so gewährt DEW21 diesen Bonus dem Kunden nur im Falle eines Lieferantenwechsels zu DEW21. Voraussetzung hierbei ist, dass der Kunde sechs Monate vor Auftragserteilung nicht durch DEW21 an der vertraglich vereinbarten Lieferstelle beliefert worden ist und zudem das Lieferverhältnis mit DEW21 zwölf Mo- xxxx Xxxxxxx hat. Ein Anspruch auf Gewährung dieses Bonus entfällt damit ins-beson- dere, wenn das Lieferverhältnis mit DEW21 vor Ablauf des ersten Lieferjahres durch den Kunden oder durch Gründe, die der jeweiligen Sonderaktion zugrundeliegenden gesondert vereinbarten Bedingungen.
(5) Haben sich Kunde zu vertreten hat, beendet wird. Der Neu- kundenbonus wird auf der ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Etwaige Voraus- zahlungen werden durch die Parteien auf einen monatlichen Bonus für Bonuszahlung nicht gemindert. Sofern zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Aktions- bonus“ vertraglich vereinbart wurde, zahlt DEW21 den „Aktionsbonus“ innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn an den Kunden aus. Etwaige Vorauszahlungen werden durch die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation geeinigtBonuszahlung nicht gemindert. Wird zwischen DEW21 und dem Kunden ein einmaliger Preisvorteil als „Treuebonus“ vertraglich vereinbart, so erhält der Kunde einen diesen Bonus für jeden vollen Liefermonateinmalig als Gutschrift in der nächsten Lieferrechnung. Endet der Vertrag z. B. durch Wahrnehmung eines Sonder- kündigungsrechtes durch den Kunden oder aufgrund eines Umzuges des Kunden frü- her als die Mindestvertragslaufzeit, für wird der „Treuebonus“ nur zeitanteilig auf der Schlussrechnung gutgeschrieben bzw. der „Aktionsbonus“ zeitanteilig wieder in Abzug gebracht. Ein Anspruch auf Gewährung dieser Boni entfällt insbesondere dann, wenn das Lieferverhältnis mit DEW21 aus wichtigem Grund, wie z. B. Zahlungsverzug, den der Kunde nicht gemäß Ziffer 3 Absatz 2 eine Übermittlung von Unterlagen zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Sofern in anderer Form sonstigen Fällen Preisvorteile, z. B. durch Eingabe eines gültigen Rabatt- oder Bonuscodes, zwischen DEW21 und dem Kunden vereinbart wurden, so erhält der Kunde diesen Boni einmalig als elekt- ronische Kommunikation verlangt hat. Der Bonus wird von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen und ist spätestens mit Gutschrift in der Abrechnung gemäß Ziffer 11 Absatz 3 fällig. Auf diesen Bonus haben nur solche Kunden Anspruch, bei denen der Vertragsschluss nicht im Wege des Fernabsatzes erfolgt istLieferrechnung.
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Samples: Besondere Bedingungen Für Das Produkt BVB Vollstrom