Buchhaltung. Die Buchhaltungen der bisherigen Einwohnerge- meinden Solothurn, Biberist, Derendingen, Luter- bach und Zuchwil werden per 1. Januar 2018 zu- sammengeführt.
Buchhaltung. Dem Kunden werden periodisch Kontoauszüge zugestellt. Diese gelten vom Kunden als genehmigt, sofern allfällige Beanstandungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand bei der Bank eintreffen. Steuern, Abgaben sowie allfällige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Buchhaltung a) Die Partner verpflichten sich, für die Gesellschaft eine Buchhal- tung zu führen, welche der steuerlichen Aufzeichnungspflicht genügt. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusam- men;
b) Für die Führung der Buchhaltung verantwortlich ist ………………………………… (Partner …), wobei den ande- ren Mitgliedern jederzeit ein volles Einsichtsrecht in sämtliche Akten und Belege zusteht;
c) Für die Bewertung der einzelnen Vermögensbestandteile und Naturallieferungen an die Partner gelten die jeweils gültigen Be- wertungsrichtlinien der Steuerverwaltung;
d) Die Buchhaltung wird jährlich zusammen mit abgeschlossen. Jahresabschluss und Einkommensverteilung müssen von allen Partnern genehmigt und unterschrieben wer- den. Dazu findet jährlich ein Abschlussgespräch aller Mitglie- der statt.
Buchhaltung. Frau Xxxxxxx Xxxxx Tel. 0911/ 35 24 45 Zum Verbleib bei den Eltern
Buchhaltung. 7.1. Der Vertragspartner hat separat Buch zu führen und eine separate Akte anzulegen, die alle Berechnungselemente und alle Unterlagen umfasst, die das Erstellen der gemäß Artikel 5.3. vorgesehenen Meldung ermöglicht haben. Valorlux muss die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst oder unter Einsatz eines genehmigten, zur Geheimniswahrung verpflichteten Wirtschaftsprüfers, die notwendigen Nachprüfungen durchzuführen, um sich über die ordnungsgemäße Begleichung des Beitrags vergewissern zu können.
7.2. Im Falle falscher Angaben in der Meldung, welche mit allen rechtmäßigen Mitteln, insbesondere anhand der unter Artikel 7.1. vorgesehenen Nachprüfungen, von Valorlux festgestellt wurden, hat der Vertragspartner Valorlux einerseits die umgangenen Beiträge und andererseits, als Strafzuschlag, einen Betrag in der gleichen Höhe wie die aufgrund der falschen Meldung umgangenen Beiträge zu zahlen. Hinzu kommen Verzugszinsen auf den geschuldeten und unbezahlten Beträgen, welche auf Grundlage des gesetzlichen Zinssatzes für respektive 12 (zwölf) Monate, 9 (neun) Monate, 6 (sechs) Monate und 3 (drei) Monate auf jedem Viertel des nicht gezahlten Gesamtbetrags berechnet werden. Im Falle eines zweiten Verstoßes kann Valorlux den Vertrag gemäß Artikel 16. fristlos kündigen.
7.3. Angesichts der von Valorlux zur Erfüllung ihres Auftrags hinsichtlich der Bewirtschaftung der Verpackungsabfälle eingegangenen Verpflichtungen, erbringen alle vom Vertragspartner geschuldeten Beträge, Vierteljahresbeiträge und Jahresbeiträge gemäß Artikel 5.3. die nicht fristgemäß beglichen worden sind, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung, Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz, und zwar ab dem Fälligkeitstag und bis zur vollständigen Begleichung, wobei die vorliegende Bestimmung nicht gleichbedeutend mit der Gewährung von Zahlungsfristen zu werten ist.
Buchhaltung. Die Buchhaltungen der beiden bisherigen Kirchgemeinden werden per 1.1.2022 zusammengeführt.
Buchhaltung. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich, der Arcanum Stiftung den Erhalt von Zahlungen zeitnah zu quittieren. Sofern der Empfänger der Mittel gemeinnützigen Status besitzt, ist dieser durch geeignete Unterlagen zu dokumentieren. Der Fördermittelempfänger führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Projektes und beachtet die Regeln und Vorgaben einer ordnungsgemäßen Buchhaltung. Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch Belege zu dokumentieren. Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Buchhaltung des Projektes von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Kosten des Audits trägt die Stiftung. Sofern der Förderbeitrag der Stiftung in einheimische Währung getauscht wird, ist die Währungskonversion durch offizielle Belege zu dokumentieren. Der Fördermittelempfänger verpflichtet sich, die Regelungen und Vorschriften hinsichtlich der Handhabung von Devisen zu beachten.
Buchhaltung. Die Buchhaltungen der bisherigen Einwohnergemeinden werden per 01. Januar 201.. zu- sammengeführt.
Buchhaltung. Der Hausverein − führt die Hausvereinsbuchhaltung gemäss den Vorschriften der Wogeno. − erstellt den Jahresabschluss zuhanden der Hausvereins versammlung − reicht der Geschäftsstelle der Wogeno den Jahresabschluss im ersten Quartal ein − gewährt der Geschäftsstelle der Wogeno auf Verlangen Einblick in die Buchhal- tung Gegen eine Gebühr kann der Hausverein die Buchhaltung (Punkt 2.4) an die Geschäftss tel- le der Wogeno übertragen.
Buchhaltung. Der Verein SPITEX führt für die Pflegewohnungen eine von den übrigen Dienstleistungen getrennte Buchhaltung.