Buchungsbestätigung Musterklauseln

Buchungsbestätigung. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung für Ihre Buchung. Die Buchungsbestätigung enthält wichtige Information bezüglich Ihrer Buchung. Kontrollieren Sie, dass der Inhalt in der Buchungsbestätigung mit dem übereinstimmt, was Sie gebucht haben. Wenn Sie Fehler in der Bestätigung finden, müssen Sie uns dieses schnellstens mitteilen.
Buchungsbestätigung. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung und ist verpflichtet, diese unverzüglich auf Voll- ständigkeit sowie Richtigkeit zu überprüfen und der NSB eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte bis zehn Tage vor Reisebeginn, bei entsprechend frühzeitiger Buchung durch den Kunden, keine Buchungsbestäti- gung zugegangen sein, ist der Kunde verpflichtet, dies der Buchungsstelle der NSB unverzüglich mitzuteilen.
Buchungsbestätigung. Nach dem Eingang der Buchung erhält der Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail. Zahlungsbedingungen Die definitive Buchung wird erst vorgenommen, wenn die Anzahlung des Gesamtbetrags eingegangen ist. Erfolgt innerhalb 7 Tagen seit der Absendung der Buchungsbestätigung keine Anzahlung, wird die Buchung ungültig. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme kann der Vermieter die Leistungen verweigern.
Buchungsbestätigung. Der Leistungsträger erhält über jede durch die ZUV getätigte Vermittlung eine Buchungsbestätigung (AVIS), die unverzüglich schriftlich – möglichst per Telefax oder E-Mail – übermittelt wird. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Xxxx erforderlichenfalls telefonisch angekündigt. Auf der Buchungsbestätigung ist der von dem Xxxx zu zahlende Gesamtpreis (bei externen Vertriebskanälen gem. Ziffer 1.3 ggf. inkl. des Aufschlages) enthalten. Der Leistungsträger ist verpflichtet, diesen Gesamtpreis vom Xxxx einzunehmen.
Buchungsbestätigung. 3.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt. 3.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. 3.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. 3.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen in unserm Büro oder per Post. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
Buchungsbestätigung. Die Buchung eines Apartments bei ADAGIO ist erst nach Erhalt einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch ADAGIO verbindlich. Im Falle einer Buchung erhält der Xxxx von ADAGIO eine Buchungsbestätigung per E-Mail, in der die Buchung zusammengefasst und bestätigt wird. Bei einer Online-Buchung über die Website xxx.xxxxxx-xxxx.xxx werden in der per E-Mail übermittelten Buchungsbestätigung das Vertragsangebot, die gebuchten Leistungen, die Preise, die für den gewählten Tarif geltenden und vom Xxxx akzeptierten Verkaufsbedingungen, die Angaben zu Kundenservice und vertraglichen Garantien sowie die Firmenadresse des Verkäufers, an die der Xxxx etwaige Reklamationen richten kann, zusammenfassend aufgeführt.
Buchungsbestätigung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss muss der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Abschrift des Vertrages als „Reisebestätigung“ aushändigen. Hierbei sind die Informationen zur Reise (s.o.) und weitere Pflichthinweise aufzuführen (Art. 250 § 6 I 1 EGBGB). Reiseveranstalter müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reisebeschreibungen für Vertragsabschlüsse regelmäßig den aktuellen Vorschriften des Reiserechts anpassen. Die seit dem 01.07.2018 geltenden Regelungen müssen dabei unbedingt berücksichtigt werden. § 651 f BGB regelt die nachträgliche Erhöhung des Reisepreises und das Recht zur Änderung unerheblicher Vertragsbedingungen, die einseitig durch den Reiseveranstalter vorgenommen werden können. Die Möglichkeit der nachvertraglichen Preiserhöhung (bis zu 8%) ist an folgende Bedingung geknüpft: In den AGBs des Veranstalters muss nicht nur ein vertragliches Erhöhungsrecht, sondern auch die Pflicht zur Weitergabe von Preissenkungen an den Kunden enthalten sein. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn sich Energiekosten beim Transport (Kerosin, Benzin, Strom), Steuern oder Abgaben (Flughafensteuern, „Bettensteuer“) oder Wechselkurse ändern. Der Kunde muss bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unterrichtet werden. Die Unterrichtung einschließlich der Berechnung der Preiserhöhung muss auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Das Gleiche gilt für die Möglichkeit zur Änderung sonstiger Vertragsbedingungen, wobei die 20 - Tagesgrenze hier nicht gilt. Eine Zulässigkeit einer solchen Änderungsmitteilung ist bis zum Reisebeginn möglich. Zum 01. Juli 2021 ist das Reisesicherungsfondgesetz (RSG) zur Neustrukturierung der Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseveranstalter (nachfolgend: Reiseveranstalter) im Rahmen des Pauschalreiserechts (§ 651r BGB) in Kraft getreten. Die Neuregelung wurde notwendig, da die Insolvenz der Xxxxxx Xxxx-Tochtergesellschaften als auch der Rückzug der Insolvenzversicherungen aus dem Markt aufgrund der COVID-19- Pandemie vor Augen führten, dass die Haftungsbegrenzung von 110 Millionen Euro zulasten der Reisenden geht. Ab dem 01. November 2021 soll grundsätzlich ein Fond die Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter für das darauffolgende Geschäftsjahr übernehmen, sofern ein Reiseveranstalter im letzten Geschäftsjahr über 10 Millionen Euro Umsatz aus Pauschalreisen generiert hat. Hierzu muss als „Eintrittskarte“ ein Entgelt an den Reisesicherungsfonds (bis 2027 mind. ein Prozent des Ja...
Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Bestätigung auch telefonisch erfolgen. Der Xxxx ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungs- bestätigung inhaltlich vom Angebot ab und erhebt der Xxxx hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Der Anbieter behält sich vor, aus wichtigem Grund, dem Xxxx statt des reservierten Zimmers / Appartements ein gleich- oder höherwertiges anderes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Ansprüche jedweder Art resultieren daraus nicht. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Anbieter zur Anfechtung des Mietvertrages.
Buchungsbestätigung. Nach dem Erhalt der Anzahlung bekommt der/die Mieter/-in per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung. Eine Vereinbarung zwischen dem/der Mieter/-in und Safritop kommt zustande, wenn:
Buchungsbestätigung. Nach Eingang der Mietvorauszahlung erhält der Mieter die Reservierungsbestätigung, sie berechtigt zum Bezug des Ferienobjektes - deshalb bitte sorgfältig aufbewahren und mitnehmen!