Buchungsvorgang Musterklauseln

Buchungsvorgang. Der Xxxx informiert sich über das Portal der Hotelcard AG (xxx.xxxxxxxxx.xx) und/oder durch direkte Anfrage bei der gewünschten Unterkunft, ob von der Unterkunft Übernachtungen angeboten werden, die in Folge des Erwerbs der Hotelcard vergünstigt gebucht werden können. Die Buchungen können ebenfalls entweder über das Portal der Hotelcard AG oder mittels direkter Anfrage bei der Unterkunft eingegeben werden. Die Buchungen werden von der Unterkunft zuhanden des Gastes bestätigt. Mit der Bestätigung der Buchung entsteht zwischen der Unterkunft und dem Xxxx ein Beherbergungsvertrag.
Buchungsvorgang. 1. Über die Webseite xxx.xxx.xxx wird ein Onlinebuchungssystem für die Parkraumnutzung auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Über das System können für die Parkplatzbuchung Datum und Uhrzeit der gewünschten Ein- und Ausfahrt sowie optional ein Rabattcode eingegeben werden.
Buchungsvorgang. 2.1 Sie können den Service für Ihr Elektrofahrzeug vor Ort o- der bereits im Voraus online unter xxx.xxxxxx-xxx.xxxx buchen. Anbieter und Vertragspartner ist Audi.
Buchungsvorgang. 1.1 Mit der Buchung, elektronisch (E-Mail, Fax, Buchungsportale, z.B. Airbnb oder Xxxxxxx.xxx), postalisch oder telefonisch, bietet der Xxxx dem Beherbergungsunternehmen den Abschluss eines informellen Beherbergungsvertrages für einen spezifischen Zeitraum verbindlich an. Sobald der Xxxx nach der Buchung vom Beherbergungsunternehmen bzw. dem jeweiligen Buchungsportal eine Buchungsbestätigung mit genauen Angaben zu Dauer und Preis der Beherbergung zugesandt bekommt, ist der Abschluss verbindlich und die Ferienwohnung gilt für diesen Zeitraum als belegt.
Buchungsvorgang a) Die Online-Buchung erfolgt durch die Erfüllung der vom automatischen Reservierungssystem vorgeschrieben Handlungen, u.a. Ausfüllen des Buchungsformulars, in dem der Dienstleistungsempfänger aufgefordert wird, das Datum des Aufenthalts, die Anzahl der Personen anzugeben (unterteilt in Erwachsene und Kinder), eine Xxxx des Preisangebotes zu treffen, wonach der Dienstleistungsempfänger aufgefordert wird, ein berechnetes Preisangebot auszuwählen, die in Punkt b) detaillierten Daten anzugeben und die erforderliche Zahlung einzuleiten.
Buchungsvorgang. Der Kunde hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Yacht durch die Vermittlung von Yachtcharter-Discount zu buchen
Buchungsvorgang. 1.1 Mit der Buchung der Ferienwohnung, elektronisch (per E-Mail, Fax, Buchungsportale, Löwenbaude-Homepage), postalisch oder telefonisch bietet der Xxxx dem Beherbergungsunternehmen (nachfolgend Löwenbaude-Team) den Abschluss eines informellen Beherbergungsvertrages verbindlich an. Sobald der Xxxx nach der Buchung vom Löwenbaude-Team bzw. dem jeweiligen Buchungsportal eine Buchungsbestätigung mit genauen Angaben zu Dauer und Preis der Beherbergung zugesandt bekommt, ist der Abschluss verbindlich und die Ferienwohnung gilt für diesen Zeitraum als belegt. Die Ferienwohnungsüberlassung beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen und diesen AGB.
Buchungsvorgang. 2.1 Der Auftraggeber übermittelt über die Website xxx.XXXXX.xx eine Anfrage an DGGWP mittels des dort zur Verfügung gestellten und auszufüllenden elektronischen Formulars. Dabei wählt der Auftraggeber hier insbesondere das laufzeitabhängige Tarifmodell (Anlage 1) aus und benennt die Anzahl der zu schuldenden Personen.
Buchungsvorgang. Seite 1 Stand: 01.12.2020 Über die Webseite xxx.xxxxxxxxx.xx wird ein Onlinereservierungssystem für die Parkraumnutzung auf dem von Ihnen ausgesuchten Gelände zur Verfügung gestellt mit einer Angabe der buchbaren Parkplätze mit De- tails zum Parkplatz. Über das System müssen für die Parkplatzreservierung Vorname, Name, Adresse, Datum und Uhrzeit der gewünschten Ein- und Ausfahrt eingegeben werden. Entsprechend der getroffenen Auswahl erhält der Kunde ein Angebot zur Reservierung vorhandener Park- möglichkeiten unter Angabe des Parkbereichs, und des Preises (inkl. USt. zzgl. Reservierungsgebühr). Im nächsten Schritt folgt die Eingabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten). Eine Bezahlung der Reservierung ist mittels Kreditkarte, Paypal oder iDEAL möglich. Entsprechend der ge- wählten Zahlungsart ist die Angabe der Zahlungsmittelinformationen erforderlich. Als Nachweis der Einfahrtberechtigung dient der von der Parkvogel GmbH im Rahmen der Reservierungsbe- stätigung elektronisch übersandte Barcode, den der Kunde bei der Einfahrt in die reservierte Parkierungsan- lage sauber ausgedruckt auf Papier oder auf einem Mobilgerät mit sauberem und unbeschädigtem Bildschirm vor den Scanner der Einfahrtschranke zu halten hat. Vor Abschluss der Buchung erhält der Kunde eine Übersicht über seine Auswahl und die von ihm eingegebe- nen persönlichen Daten und Zahlungsdaten. Für den Abschluss der Buchung ist es erforderlich, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts- und Einstellbedingungen, die Datenschutzbestimmungen sowie den Hin- weis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Kenntnis nimmt und sich mit deren Geltung durch Setzen eines Häkchens einverstanden erklärt. Die Buchung wird abgeschlossen mit Absenden des Online-Formulars durch Klicken der Schaltfläche „Zah- lungspflichtig buchen“. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben jederzeit bis zum Absenden des Online-Vertragsformulars durch Vor- und Zurücknavigieren zwischen den einzelnen Schritten zu korrigieren. Weitere Informationen zur Online-Parkplatzbuchung finden Sie hier und in der Rubrik „FAQ“ (häufig gestellte Fragen) unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx. Bei Fragen und technischen Problemen im Zusammenhang mit der Online-Buchung stehen wir Ihnen telefo- nisch unter +00 (0) 000 000-00000 oder per E-Mail an X0@xxxxxxxxx.xx bzw. X00@xxxxxxxxx.xx zur Verfü- gung.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und