changes to the user agreement Musterklauseln

changes to the user agreement. 5.1 globaleyez GmbH reserves the right to amend this User Agreement at any time. In the event of an amendment to the User Agreement, you will be notified of this.

Related to changes to the user agreement

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • FINAL PROVISIONS 11.1 Alterations and supplements to the contract, to acceptance of the application and to these General Business Terms and Conditions shall be made in text form. Unilateral changes or supplements are ineffective. 11.2 If the customer is a merchant or public law legal entity, the courts of Bad Hersfeld have exclusive jurisdiction and venue. The hotel can, however, at its election, also bring legal action against the customer at the place of the customer’s registered of- fice. This also applies to customers not covered by sentence 1 above if they do not have their registered office or place of residence in an EU member state. 11.3 German law shall apply. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods is excluded. 11.4 In compliance with its statutory obligation the hotel points out that the European Union has set up an online platform for the extrajudicial resolution of consumer dis- putes (“ODR platform”): xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

  • Glossar Begriff Erläuterung Anleihe Sammelbezeichnung für alle Inhaberschuldverschreibungen mit bestimmter, fester oder variabler Verzinsung und fester, meist längerer Laufzeit sowie vereinbarter Tilgung. BGB Bürgerliches Gesetzbuch Clearstream Banking AG Das Tochterunternehmen der Deutsche Börse AG Clearstream entstand im Jahr 2000 aus der Fusion der internationalen Abwicklungsorganisation Cedel International und der Deutsche Börse Clearing AG, die bis zum Wechsel der Trägerschaft von den deutschen Kreditinstituten zur Deutschen Börse AG im Jahr 1997 Deutsche Kassenverein AG hieß. Clearstream obliegt die zentrale Verwaltung und Verwahrung von Wertpapiergeschäften beziehungsweise Effekten in Deutschland. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs, die Wertpapierleihe und insbesondere die Abwicklung der an der Börse getätigten Geschäfte. Dazu gehören auch der Einzug und die Verteilung von Erträgen der verwahrten Wertpapiere. Depot Aufbewahrungsort für Wertpapiere bei einer Bank. Die Bank übernimmt die Verwaltung der Papiere. Eigenkapital Eigenkapital zählt zu den Finanzierungsmitteln eines Unternehmens. Es entsteht durch Einzahlungen beziehungsweise Vermögenseinbringung der Eigentümer (Kapitalerhöhung), darüber hinaus zum Beispiel aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und Rückstellungen. Zum Eigenkapital zählen vor allem das gezeichnete Kapital – das ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beziehungsweise Stammkapital einer GmbH -, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie ein möglicher Gewinnvortrag. Emission Die Ausgabe und Platzierung neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.) auf einem Kapitalmarkt durch einen öffentlichen Verkauf wird als Emission bezeichnet. Sie kann durch die Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder auch als Eigenemission durchgeführt werden. Die Emission dient der Beschaffung von Kapital für das emittierende Unternehmen. Emittentin Als Emittentin wird diejenige bezeichnet, die ein neues Wertpapier am Markt zum Verkauf anbietet. Bei der Eigenemission ist das Unternehmen, das sich Kapital am Markt beschaffen möchte, selbst die Emittentin. Geschäftsjahr Zeitraum, für den der Jahresabschluss einer Unternehmung erstellt werden muss. Gemäß § 240 Abs. 2 HGB darf die Dauer eines Geschäftsjahres zwölf Monate nicht überschreiten. Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige, das heißt ordentliche oder seltener unregelmäßige, das heißt außerordentliche Versammlung der Gesellschafter. Wesentliches Entscheidungsforum der Gesellschafter.

  • Introduction Description and securities identification number The present securities are Discount Securities linked to the DAX 50 ESG PR EUR (the "Securities"). ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 The Issuer Xxxxxxx, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"). Its registered office is at Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx and its Legal Entity Identifier (LEI) is 549300CRL28LF3CSEA14. The Offeror(s) Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Contact details: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx Competent authority The Base Prospectus was approved on 13 June 2022 by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Marie- Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Federal Republic of Germany (phone number: +00 (0)000 00000). Domicile and legal form, legislation and country of incorporation Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is a company with limited liability (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) incorporated under the laws of Germany. It has its seat in Frankfurt am Main and has been registered under the number HRB 34439 in the commercial register of the local court of Frankfurt am Main since 27 November 1991. The LEI of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is 549300CRL28LF3CSEA14. Principal Activities The purpose of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is to issue fungible securities as well as the conduct of financial transactions and auxiliary transactions for financial transactions. GSW is neither engaged in banking transactions as defined in Section 1 of the German Banking Act nor in business operations as defined by Section 34 c of the German Industrial Code. Key Managing Directors The managing director (Geschäftsführer) of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is Xxxxxxx Xxxxxxx. Statutory Auditors Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx are the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2021 and have issued an unqualified auditor's report (Bestätigungsvermerk) in such case. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Anlage 35 – 37, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx were the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2020 and have issued an unqualified auditor´s report (Bestätigungsvermerk) in such case. The following key financial information has been extracted from the audited financial statements of the Issuer for the years ended 31 December 2021 and 31 December 2020 which have been prepared in accordance with rules laid down in the German Commercial Code (HGB). Summary information – income statement (in thousands EUR) Year ended 31 December 2021 Year ended 31 December 2020 (audited) (audited) Selected income statement data Income taxes -462 -752 Income after taxes / Net income for the year 985 1,612 Summary information – balance sheet (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Total assets 6,754,017 8,023,593 Capital and reserves 9,648 8,663 Summary information – cash flow (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Cash flows from operating activities 3,318 181 Cash flows from financing activities 0 0 Cash flows from investing activities 0 0 The Issuer is subject to the following key risks: • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the nature of GSW as an issuance vehicle with limited assets. Besides issuing fungible securities GSW does not carry out any further operating business activity and the issued share capital of GSW amounts to EUR 51,129.19 (DM 100,000.00) only. Investors are therefore exposed to a significantly greater credit risk by purchasing the securities compared to an issuer equipped with significantly more capital. In an extreme case, i.e. the insolvency of GSW, an investment in a security issued by GSW may mean the complete loss of the invested amount (risk of total loss), if the risk cannot be absorbed by a guarantee issued by Goldman Sachs International ("GSI") in favor of the investors. • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the dependency of GSW on hedging arrangements. To hedge its claims arising from the issued securities, GSW enters into hedging transactions with Goldman Sachs International and potentially going forward with other Goldman Sachs entities. In connection therewith, GSW is exposed to the risk of default and insolvency risk of the parties with whom GSW concludes hedging transactions. Since GSW enters into such hedging transactions primarily with Goldman Sachs entities, GSW is exposed to a so-called cluster risk. Therefore, an illiquidity or insolvency of companies affiliated with GSW may directly result in an insolvency of GSW. • Investors are exposed to the risk relating to the creditworthiness of GSW as a subsidiary of The Goldman Sachs Group, Inc. ("GSG"). An insolvency of GSW may occur despite of the fact that GSW is a subsidiary of GSG. A potential failure of GSG or a company affiliated with GSG and measures taken in accordance with the U.S. Resolution Regimes may also affect GSW. Except for the guarantee of GSI or another Goldman Sachs entity no further credit enhancement is provided. As a consequence, in case the hedging arrangements prove to be insufficient to satisfy the claims of all holders and the guarantor fails to satisfy the liabilities arising from the guarantee, investors may lose parts of their investment or their entire investment (risk of total loss). Product type, underlying, type and class of the Securities The present Securities are Discount Securities linked to the Underlying. ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 Underlying: DAX 50 ESG PR EUR (Reuters Code: .DAXESGK) Securities issued by the Issuer are bearer notes and will be represented by a permanent global bearer note (the "Global Bearer Note"). The Global Bearer Note is deposited with Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx (the "Relevant Clearing System"). Currency, issues size, term of the Securities The Settlement Currency of the Securities is Euro ("EUR"). Issue Size: 300,000 Securities The Securities have a fixed maturity. Rights attached to the Securities The form and content of the Securities and all rights and obligations of the Issuer and of the Security Holders will be governed by, and construed in all respects in accordance with the laws of Germany. The form and content of the Guarantee and all rights and obligations arising out of or in connection with it are governed by the laws of Germany. The Securities give the right to each holder of Securities to receive a potential return on the Securities.

  • GENERAL PROVISIONS 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Jumia Technologies AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (1) The name of the Company is Jumia Technologies AG. (2) The Company has its registered seat in Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die di- rekte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Grün- dung neuer Unternehmen oder der Erwerb existierender Unternehmen, die Entwick- lung und Umsetzung neuer Geschäftskon- zepte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verfügung über Anteile an anderen Unter- nehmen und juristischen Personen in Deutschland oder im Ausland sowie die Er- bringung von Dienst- und Beratungsleistun- gen, insbesondere mit Fokussierung auf so unterschiedliche Bereiche wie Internet, On- line-Dienste, E-Commerce, Telekommuni- kation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, IT- Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Per- sonalbeschaffung, Finanzierung, Program- mierung, Projektmanagement sowie Start- Up- und Wachstumsunternehmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegen- stand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu die- nen geeignet sind. Sie kann auch andere Un- ternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb, auch soweit es um die von ihr gehaltenen Beteiligungen geht, ganz oder teilweise durch verbundene Un- ternehmen führen lassen oder auf solche (1) The Company’s purpose is the direct or in- direct management of its own assets, in particular the incorporation of new compa- nies or the acquisition of existing compa- nies, the development and implementation of new business concepts, the acquisition, management and disposition of shares in other companies and legal entities in Ger- many or abroad as well as the provision of consulting and other services, in particular with a focus on areas as diverse as Internet, online services, e-commerce, telecommu- nications, media, new media, technologies, software, IT services, marketing, sales, re- cruitment, financing, programming, pro- ject management and start-up and growth companies. (2) The Company is entitled to perform all acts and take all steps and conduct all transactions relating to its purpose or which are appropriate to directly or indi- rectly effect the accomplishment of the Company’s purpose. The Company may also establish or acquire enterprises in Ger- many or abroad and participate in and manage such enterprises or confine itself to the management of its participation. The Company can completely or partially del- egate management of its operations, in- cluding its participation in other companies, to affiliated companies or übertragen oder auslagern und sich auf die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding be- schränken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 be- zeichneten Tätigkeitsfelder beschränken. transfer or outsource its operations to such affiliated companies as well as confine it- self to operation as a management holding company. The Company may also estab- lish branch offices and permanent estab- lishments in Germany and abroad. The Company may limit its activity to any part of the areas designated in paragraph 1. (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft er- folgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetz- lich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Be- kanntmachungsform. (2) Informationen an die Aktionäre der Gesell- schaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG ist auf den Weg elektronischer Kom- munikation beschränkt. Der Vorstand ist - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - be- rechtigt, diese Mitteilungen auch auf ande- rem Weg zu versenden.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.