Clearing. Die Schuldverschreibungen sind übertragbar. Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen des Clearingsystems über- tragen werden.
Clearing. The Notes are transferable. The Noteholders are entitled to co- ownership participations or rights in the Global Certificate which are transfera- ble in accordance with applicable law and rules and provisions of the relevant Clearing System.
Clearing. Die Teilschuldverschreibungen sind übertragbar. Den Inhabern von Teilschuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“) stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen des jeweils betroffenen Clearing Systems übertragen werden können.
Clearing. 3.1. Das Clearing der Umsätze erfolgt mit Ausnahme der 3.4 vorgesehenen Clearingarten im Wege des Direkten Clearings wie in Ziffer 3.2 definiert. Weder RS POS noch der technische Netzbetreiber CONCARDIS bzw. WORLDLINE SPS) kommen zu irgendeiner Zeit in den Besitz der zu übermittelnden Geldbeträge.
3.2. Im direkten Clearing erfolgt die Gutschrift auf das vom VU benannte Konto direkt vom Konto des Debitkarteninhabers. Hierbei erzeugt der Netzbetreiber aus den übertragenen Kassenschnitten Datensätze für den bargeldlosen Datenträgeraustausch. Der Netzbetreiber übermittelt die Datensätze an dem auf den Kassenschnitt folgenden banküblichen Arbeitstag an den jeweils zuständigen Rechner der deutschen Kreditwirtschaft.
3.3. Voraussetzung für das direkte Clearing ist die entsprechende Verarbeitungsfähigkeit der Datensätze durch das Geldinstitut des VU sowie die Kenntnis des Geldinstituts des VU von der Xxxx dieses Auszahlungsverfahrens. Das VU hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Lastschriftvereinbarung mit kontoführendem Institut). Geschieht dies nicht, haftet RS POS gegenüber dem VU nicht wegen fehlgeleiteter, verworfener und/oder verspäteter Zahlungen.
3.4. Der Netzbetreiber (CONCARDIS bzw. WORLDLINE SPS) möchte den Kunden von RS POS ermöglichen, auch am Zentralen oder Dualen Clearing für Zahlungen mit Debitkarten teilzunehmen. Hierfür muss das VU mit der CONCARDIS direkt eine Clearingvereinbarung auf der Basis der in Anlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONCARDIS für das zentrale Clearing“ bzw. mit der WORLDLINE SPS auf der Basis der Anlage „Besondere Bedingungen für die Erbringungen von Clearing-Leistung“ beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Zentrale Clearing abschließen. RS POS fungiert hierbei als Bote. Die Clearingvereinbarung kommt zustande, wenn sämtliche geldwäscherechtlichen Anforderungen erfüllt sind und das VU durch die CONCARDIS bzw. WORLDLINE SPS für die Durchführung von Transaktionen über ihr offenes Treuhandkonto zugelassen worden ist. Erklärung: Beim Dualen Clearing werden die girocard-Zahlungen im Lastschrift-Verfahren über Direktes Clearing eingereicht, die girocard-Zahlungen im ec-cash-Verfahren (PIN-basierend) über das Zentralkonto des Dienstleistungsrechenzentrums eingereicht. Das Dienstleistungsrechenzentrum wandelt die von den Terminals übertragenden girocard-Transaktionsdaten in Datensätze für den beleglosen Datenträgeraustausch um und übermittelt diese nach Eingang der Zahlungen an seine Hausbank zum Bankencle...
Clearing. Die Obligationen sind übertragbar. Den Inhabern von Obligationen stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an den Wertrechten zu, die nach Massgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen der SIX SIS übertragen werden können. Die Obligationen können von jeder Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes gezeichnet bzw. an diese Personen übertragen werden. Dieses Angebot richtet sich jedoch primär an Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland oder Österreich.
Clearing. The Notes are transferable. The Noteholders are entitled to co-ownership participations or rights in the Global Certifi- cate which are transferable in accordance with applicable law and rules and provisions of the Clearing System.
1.5 Begebung weiterer Schuldverschreibun- gen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit 1.5 Issue of additional notes. The Issuer re- serves the right to issue from time to time
Clearing. Die Schuldverschreibungen sind übertragbar. Den Anleihegläubi- gern stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestim- mungen des jeweils betroffenen Clea- ringsystems übertragen werden. 1.3
Clearing. Die Schuldverschreibungen sind übertragbar. Den Inhabern von Schuldverschreibun- gen stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen des jeweils betroffenen Clearingsys- tems übertragen werden.
Clearing. Die Schuldverschreibungen werden zunächst durch eine vorläufige Inhaber-Globalurkunde (die „vorläu- fige Globalurkunde“) ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsen- strasse 1, 60487 Frankfurt am Main („Clearstream“) hinterlegt wird. Schuldverschreibungen, die durch die vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, werden gegen Schuldver- schreibungen, die durch eine Inhaber-Dauerglobalurkunde (die „Dauerglobalurkunde“; und jede der vorläufigen Globalurkunde und der Dauerglobalurkunde eine „Globalurkunde“) ohne Zinsscheine ver- brieft sind, nicht früher als 40 Tage nach dem Tag der Begebung gemäß den in den Anleihebedingungen dargelegten Bestimmungen ausgetauscht. Insbesondere ein solcher Austausch und jegliche Zinszahlung auf durch die vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage von Bescheinigungen, wonach der wirtschaftliche Eigentümer der durch die vorläufige Globalurkunde ver- brieften Schuldverschreibungen keine U.S.-Person ist, gemäß den Regelungen und Betriebsverfahren von Clearstream. Zahlungen auf die vorläufige Globalurkunde erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheini- gungen. Es werden keine Einzelurkunden und keine Zinsscheine begeben. Die Schuldverschreibungen sind für das Clearing durch Clearstream angenommen worden.
Clearing. Clearingstelle ist die Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („Clearstream“). Die Inhaberschuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine auf den Inhaber lautende Globalschuldverschreibung (nachfolgend die „Globalurkunde“) ohne Zinsscheine verbrieft. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Stücke ist ausgeschlossen.