Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) Musterklauseln

Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs). (a) Erste Zuweisung von CALs. Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende SQL Server 2019-CAL zu erwerben und zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. • Sie benötigen keine CALs für Ihre Server, die für das Ausführen von Instanzen der Serversoftware lizenziert sind. • Sie benötigen keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten. • Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen der Serversoftware. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, können Sie auch die CALs für diese Version verwenden.
Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs). (a) Erste Zuweisung von CALs. Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende SQL Server 2022-CAL zu erwerben und zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.