Code of Conduct (CoC) Musterklauseln

Code of Conduct (CoC). Der CoC beinhaltet Verhaltensregeln zur Förderung des Datenschutzes in der Versicherungswirtschaft, welche die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetztes konkretisieren sowie darüber hinaus datenschutzrechtliche Mehrwerte für die Kunden schaffen. Diese Verhaltensregeln wurden von der Versicherungswirtschaft zusammen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und unter Einbeziehung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erarbeitet. Die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Bayern sind den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft beigetreten und haben sich damit zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck der Verhaltensregeln (CoC), eine Liste der Unternehmen unseres Konzerns, die an einer zentralen Datenverarbeitung teilnehmen, unser Verfahrensverzeichnis sowie eine Liste der Dienstleiter, mit denen wir zusammenarbeiten. Ferner können Sie im Internet die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten abrufen.
Code of Conduct (CoC). Der CoC beinhaltet Verhaltensregeln zur Förderung des Datenschutzes in der Versicherungswirtschaft, welche die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Versicherungsvertrags- gesetzes konkretisieren sowie darüber hinaus datenschutzrechtliche Mehrwerte für die Kunden schaffen. Diese Verhaltensregeln wurden von der Versicherungswirtschaft zusammen mit den Datenschutzaufsichts- behörden der Länder und unter Einbeziehung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erarbeitet. Die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Bayern sind den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft beigetreten und haben sich damit zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Verhaltens- regeln finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xx-xxxxxxx Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck der Verhaltensregeln (CoC), eine Liste der Unternehmen unseres Konzerns, die an einer zentralen Daten- verarbeitung teilnehmen, unser Verfahrensverzeichnis sowie eine Liste der Dienstleister, mit denen wir zusammenarbeiten. Ferner können Sie im Internet die Kontaktdaten unseres Datenschutzbe- auftragten abrufen.
Code of Conduct (CoC). We require our business partners to consider high social, ethical and environmental standards and to respect human rights as a fundamental part of a responsible business concept. 2.1 Principle of legality - compliance with applicable law 2.2 Social standards Human rights No forced labor, slavery and human trafficking No child labor Equal opportunities and prohibition of discrimination Working hours and remuneration Occupational health and safety 2.3 Environmental standards Protection of the environment and biodiversity Water consumption and quality Air quality and soil quality Materials and disposal 2.4 Business relations Avoidance of conflicts of interest Avoidance of corruption

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  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerk- schaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. Ausschöpfung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Pkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.