Compliance / Datenschutz Musterklauseln

Compliance / Datenschutz. 12.1 Der Kunde garantiert, dass er in Übereinstimmung handelt mit den anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften und Regelungen, Standards und Normen, Direktiven und Codes im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Ausführung, einschließlich anwendbarer Vorschriften und Regelungen beinhaltend solche betreffend den internationalen Handel, Embargos, Import- und Exportbeschränkungen und Sanktionen und einschließlich aller Gesetze und Regelungen gegen Kinderarbeit, Korruption, Sklaverei, Arbeitnehmerschutzbestimmungen und Terrosmus.
Compliance / Datenschutz. Es kann nie vollständig ausgeschlossen werden, dass Datenschutzbestimmungen beispiels- weise durch menschliches Fehlverhalten oder technische Schwachstellen verletzt werden. In einem solchen Fall drohen 1&1 Drillisch Bußgelder und der Verlust von Kundenvertrauen. 1&1 Drillisch speichert die Daten ihrer Kunden auf Servern in nach internationalen Sicherheitsstandards zertifizierten, firmeneigenen sowie in angemieteten Rechenzentren. Der Umgang mit diesen Daten unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung laufend überprüft wird. Die Gesellschaft ist sich dieser großen Verantwortung bewusst und räumt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert und besondere Beachtung ein. Durch den Einsatz neuester Technologien, die ständige Überprüfung der datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben, einem umfangreichen datenschutzrechtlichen Schulungsprogramm für Mitarbeiter sowie die möglichst frühzeitige Einbindung von Datenschutzaspekten und - anforderungen in die Produktentwicklung investiert 1&1 Drillisch kontinuierlich in die Verbesserung des Datenschutzniveaus. Seit Mai 2018 gelten die neuen Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Aufgrund der Erhöhung der Sanktionen bei Pflichtverletzungen ist die Auswirkung von Datenschutzrisiken gestiegen. Neben der Erhöhung der Sanktionen beinhalten die EU- DSGVO u. a. auch Neuregelungen bezüglich Einwilligungserklärungen sowie neue Meldepflichten gegenüber Behörden und Betroffenen im Falle von Datenverlust.
Compliance / Datenschutz. Die allgemeinen Hinweise zur Datenverarbeitung sind zu beachten, einsehbar unter: xxxxx://xxx.xx‐xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Soweit der Vertrag zwischen V + D Recycling und dem Kunden den Transport von Sonderabfall vom Kunden zu einer Entsorgungsanlage zum Gegenstand hat, gelten ergänzend zu den AGB die folgenden Vertragsbedingungen Sonderabfall, die im Zweifel den vorstehenden AGB vorgehen:
Compliance / Datenschutz a. Der Vertragspartner verpflichtet sich, zu jeder Zeit während einer vertraglichen Beziehung mit Xxxxxxx, den Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxxxx/ uploads/2019/05/Verhaltenskodex_Lieferanten.pdf in seiner aktuellen Version und alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, insbesondere den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act von 1977 (in jeweils aktueller Fassung), sowie das jeweils anwendbare Kartell-, Wettbewerbs- und Anti-Korruptionsrecht einzuhalten. Weder der Vertragspartner, noch die in seinem Namen handelnden Personen, insbesondere leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter werden unzulässige Zahlungen oder Geschenke in direkter oder indirekter Form an Dritte einschließlich deren Mitarbeiter, leitende Angestellte oder an Amtsträger, Vertreter einer staatlichen Stelle oder Behörde oder einer politischen Partei oder deren Kandidaten tätigen oder anbieten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass seine eigenen Erfüllungsgehilfen bzw. Partner zumindest vergleichbare Prinzipien wie jene des Greiner- Verhaltenskodizes einhalten. Greiner behält sich das Recht vor, den Vertragspartner während der Geschäftszeiten nach vorheriger schriftlicher Ankündigung hinsichtlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Verhaltenskodes und aller geltenden Gesetze und Vorschriften jederzeit zu inspizieren.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.