Verhaltenskodex für Lieferanten Musterklauseln

Verhaltenskodex für Lieferanten. Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf unserer Website veröffentlicht: xxxxx://xx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxx-xxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxxxx . Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese ihrer Geschäftsverantwortung mit Integrität und Transparenz nachkommen und die in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten niedergelegten Regelungen einhalten. Der Lieferant verpflichtet sich, den Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten und dieses für alle seine Mitarbeiter sowie Unterauftragnehmer sicherzustellen.
Verhaltenskodex für Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, jederzeit den Rieter Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten. Dieser ist auf der Rieter-Homepage xxx.xxxxxx.xxx einsehbar.
Verhaltenskodex für Lieferanten. 14.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en), insbesondere solche des Hersteller- und Bestimmungslandes einzuhalten. Er wird sich weder aktiv noch passiv, direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung, der Verletzung der Grundrechte seiner Mitarbeiter oder der Kinderarbeit beteiligen. Er wird im Übrigen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz übernehmen, die Umweltschutzgesetze beachten und die Einhaltung dieses Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und einfordern. Verstösst der Lieferant schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Sofern die Beseitigung der Pflichtverletzung möglich ist, darf dieses Recht erst nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung ausgeübt werden.
Verhaltenskodex für Lieferanten. Der Lieferant wird bei der Erbringung seiner Lieferun- gen und Leistungen den MANN+HUMMEL Code of Conduct (Verhaltenskodex) beachten. Der Lieferant bekennt sich dazu, dass die Menschenrechte gewahrt, Arbeitsnormen eingehalten und Diskriminierung sowie Zwangs- und Kinderarbeit nicht geduldet werden. Der Lieferant bestätigt keine Form der Korruption und Be- stechung zu tolerieren. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird der Lieferant auch bei seinen Unterlieferanten einfordern. Der Code of Conduct von MANN+XXXXXX kann unter xxx.xxxx-xxxxxx.xxx/xxx abgerufen werden. Verstößt der Lieferant schuldhaft gegen diese Ver- pflichtungen, so ist MANN+XXXXXX unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzu- treten oder den Vertrag zu kündigen.
Verhaltenskodex für Lieferanten. 17.1 Sie verpflichten sich gegenüber Euroatlas, alle gesetzlich bindenden Vorschriften, insbesondere die anwendbaren Gesetze zum Schutz des fairen und lauteren Wettbewerbs, die geltenden Export- und Importverbote, die geltenden Zoll- und Steuervorschriften sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt zu beachten, Mitarbeitern von Euroatlas als Gegenleistung für den Bezug von Produkten oder Leistungen keine Vergünstigungen oder Zuwendungen zu versprechen oder zu gewähren (Bestechung), Kinder- und Zwangsarbeit nicht zuzulassen und für eigene Mitarbeiter eine faire Entlohnung, angemessene Arbeitszeiten, sichere Arbeitsbedingungen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. 17.2 Sie haben im Haus und entlang ihrer Lieferkette Regelungen zum Schutz der Menschenrechte, Umwelt und Gesundheit (Lieferkettensorgsfaltspflichtengesetz LkSG) 17.3 Euroatlas hat das Recht, Verträge mit Ihnen fristlos zu kündigen, wenn Sie gegen die Verpflichtungen aus 17.1 verstoßen. Sie verpflichten sich in diesem Fall, Euroatlas von Ansprüchen Dritter, freizustellen.
Verhaltenskodex für Lieferanten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm der Verhaltenskodex für Lieferanten des Käufers, wie unter xxx.xxx.xxx/XxxxxXXX/XXXXxxxxxxxx/XXXXxxxxxxxxxXxxxxx/XxxxxxxxXxxx Conduct.aspx (der „Verhaltenskodex“) einsehbar, bekannt ist. Der Verkäufer versichert, dass er den Verhaltenskodex befolgt, und verpflichtet sich, dem Käufer die Waren gemäß dem Verhaltenskodex zu liefern.
Verhaltenskodex für Lieferanten. 15.1. Der LIEFERANT erkennt an, dass XXXXX einen „Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde Group“ („Verhaltenskodex für Lieferanten“) hat. Dieser Verhaltenskodex kann unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxx-xxx eingesehen werden und wird von LINDE auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der LIEFERANT erfüllt die Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten und wahrt gleichbleibend hohe Integritätsstandards in seinen Geschäftsbeziehungen mit LINDE; ferner fördert er in all seinen Tätigkeiten höchstmögliche Standards fachlicher Kompetenz. Zu diesem Zweck verzichtet der LIEERANT bei der Erbringung von Lieferungen und Leistungen an LINDE auf jegliche Handlungen, die gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten verstoßen. Ferner erkennt der LIEFERANT an, dass Mitarbeiter von XXXXX nicht befugt sind, dem LIEFERANTEN Handlungen vorzuschlagen oder Handlungen zu genehmigen, die nicht dem Verhaltenskodex für Lieferanten entsprechen. 15.2. Der LIEFERANT weist die Erfüllung der Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten auf Verlangen und zur Zufriedenheit von LINDE nach, zum Beispiel durch Bereitstellung von Daten oder Selbstbewertungen. 15.3. Hat LINDE Grund zu der Annahme, dass der LIEFERANT die Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten in wesentlicher Weise verletzt, kann LINDE oder ein von XXXXX beauftragter Dritter am Standort des LIEFERANTEN Audits durchführen, um die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten durch den LIEFERANTEN zu kontrollieren. XXXXX stellt nach besten Kräften sicher, dass alle Audits im Einklang mit anwendbaren Datenschutzgesetzen durchgeführt werden und dass sie weder die Geschäftstätigkeit des LIEFERANTEN unzumutbar behindern noch gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen des LIEFERANTEN mit Dritten verstoßen. Der LIEFERANT unterstützt die durchgeführten Audits in angemessenem Umfang. Jede Partei trägt die ihr bei diesen Audits entstehenden Kosten selbst. 15.4. Unbeschadet anderer LINDE aus dem Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen zustehender Rechte kann XXXXX den Vertrag und eine im Rahmen des Vertrags aufgegebene Bestellung ohne Haftung kündigen, falls der LIEFERANT den Verhaltenskodex für Lieferanten in wesentlicher Weise verletzt oder eine Verletzung nach schriftlicher Unterrichtung über die Verletzung von XXXXX nicht behebt. 15.5. Wesentliche Verletzungen umfassen unter anderem Vorfälle von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit, Korruption und Bestechung sowie die Nichterfüllung der im Verhaltenskodex für Liefe...
Verhaltenskodex für Lieferanten. 18.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten. Insbesondere wird er sich weder aktiv noch passiv, direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung, der Verletzung der Grundrechte seiner Mitarbeiter oder der Kinderarbeit beteiligen. Er wird im Übrigen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz übernehmen, die Umweltschutzgesetze beachten und die Einhaltung dieses Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und einfordern. 18.2. Verstößt der Lieferant schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, so ist IMO unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Sofern die Beseitigung der Pflichtverletzung möglich ist, darf dieses Recht erst nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung ausgeübt werden.
Verhaltenskodex für Lieferanten. Der Verkäufer muss den Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct, „SCOC“) von Energizer einhalten. Eine Kopie davon ist unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxx- relations/Pages/default.aspx einsehbar. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des SCOC und diesen Einkaufsbedingungen gelten die Bestimmungen des SCOC. Energizer kann von Zeit zu Zeit einen neuen SCOC einführen oder die Bestimmungen seines Standard-SCOC ändern, und es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, die Einhaltung des jeweils gültigen SCOC sicherzustellen.
Verhaltenskodex für Lieferanten. 14.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en), insbesondere solche des Hersteller- und Bestimmungslandes einzuhalten. Er wird sich weder aktiv noch passiv, direkt oder indirekt an jeder Form der Bestechung, der Verletzung der Grundrechte seiner Mitarbeiter oder der Kinderarbeit beteiligen. Er wird im Übrigen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz übernehmen, die Umweltschutzgesetze beachten und die Einhaltung dieses Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und einfordern. 14.2 Der Lieferant trifft die erforderlichen organisatorischen Anweisungen und Massnahmen insbesondere in den Bereichen Objektschutz, Geschäftspartner-, Personal- und Informationssicherheit, Verpackung und Transport, um die Sicherheit in der Lieferkette gemäss den Anforderungen entsprechender international anerkannter Initiativen auf Grundlage des WCO SAFE Framework of Standards (z. B. AEO, C-TPAT) zu gewährleisten. Er schützt seine Lieferungen und Leistungen an uns oder an von uns bezeichnete Dritte vor unbefugten Zugriffen und Manipulationen. Er setzt für solche Lieferungen und Leistungen ausschliesslich zuverlässiges Personal ein und verpflichtet etwaige Unterauftragnehmer, ebenfalls entsprechende Massnahmen zu treffen. 14.3 Verstösst der Lieferant schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Sofern die Beseitigung der Pflichtverletzung möglich ist, darf dieses Recht erst nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung ausgeübt werden.