Transportbehälter Musterklauseln

Transportbehälter. 3.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden infolge unsachgemässer Behandlung von Transportbehältern. Zu solchen Handlungen oder Fällen gehören u.a. Verschiebungen auf der Baustelle, Brandschäden jeder Art, Farb- oder Materialschäden, Schäden durch säurehaltige oder ätzende Abfälle und Weiteres. Der Kunde haftet insbesondere für sämtliche Schäden aufgrund von unsachgemässen Anweisungen bezüglich der Zufahrten auf Baustellen und der Abstellorte von Transportbehältern. Bei den erwähnten Fällen ist es unerheblich, ob die Schäden durch Person des Kunden oder durch Dritte, willentlich oder unfreiwillig, verursacht worden sind. 3.2 Das Signalisieren, das Beleuchten und das Abdecken der Transportbehälter sind Sache des Bestellers. Das Einholen von Bewilligungen für das Stellen von Mulden/Containern auf öffentlichem Grund ist Sache des Bestellers. Auf Wunsch übernimmt die Hugelshofer Recycling AG das Einholen von Bewilligung gegen Verrechnung (Bewilligungen können preislich je nach Aufwand und Art der Bewilligung variieren). 3.3 Die Transportbehälter dürfen ausschliesslich an den dafür vorgesehenen Halteösen versetzt werden. 3.4 In den Transportbehältern dürfen keine leicht entzündbaren Materialien aufbewahrt oder transportiert werden. Es dürfen keine Feuer entfacht werden. 3.5 Das Überladen von Transportbehältern und somit die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der zulässigen Gesamthöhe ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Aufwendungen zu dessen Einhaltung werden dem Besteller belastet. 3.6 Nicht in den Mulden/Containern deponiert werden dürfen: Sonderabfälle wie Batterien, Farben, Fluoreszenzlampen, Kadaver oder Stoffe, die verwesen. 3.7 Das Verstellen von Mulden/Containern wird nach Aufwand berechnet. 3.8 Die Transportbehälter sind Eigentum der Hugelshofer Recycling AG und dürfen nur durch sie transportiert werden. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Hugelshofer Recycling AG.
Transportbehälter. A.2.1 Erfolgt der Transport in kundeneigenen Behältern, müssen diese einen gefahrfreien Transport gewähr- leisten, insbesondere den geltenden Bestimmungen für Transportbehälter der jeweiligen Gefahrenklasse des transportierten Sonderabfalls entsprechen.
Transportbehälter. A.1.1 Erfolgt der Transport in kundeneigenen Behältern, müssen diese einen gefahrfreien Transport gewährleisten, insbesondere den geltenden Bestimmungen für Transportbehälter der jeweiligen Gefahrenklasse des transportierten Sonderabfalls inklusiver erforderlicher Kennzeichnungen entsprechen. A.1.2 Der Kunde hat für auf öffentlichen Flächen abgestellte Transportbehälter die Verkehrssicherungspflicht – insbesondere zur Nachtzeit auch die Beleuchtungspflicht – bis zur Übernahme durch BellandVision bzw. die von ihr beauftragten Dienstleister. A.1.3 Die Befüllung der Transportbehälter ist Sache des Kunden. Die zulässige Nutzlast darf nicht überschritten werden, der Abfall nicht über die Seitenwände ragen. Vorhandene Verschlüsse für Behälter müssen sich ohne Gewaltanwendung schließen lassen. Offene, undichte und aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäße Behälter werden nicht zur Beförderung angenommen. Bei gefährlichen Stoffen müssen die Transportbehälter gegen einfaches Öffnen durch Verschlüsse gesichert sein.
Transportbehälter. Für den Transport der Güter verwenden die Fluggesellschaften als Transportbehäl- ter sogenannte ULD (Unit Load Devices). Wir unterscheiden grundsätzlich Paletten und Container. Paletten ULD-Paletten (Aircraft Pallets) sind aus Aluminiumplat- ten gebaut. Sie sind so gestaltet, dass sich die Ösen der Frachtnetze darin einrasten lassen. Container ULD-Container sind geschlossene Behälter aus Alumini- um oder einer Kombination aus Aluminium (Rahmen) und Kunststoff (Wände). Zudem sind auch sie innen mit Ösen ausgestattet, um schwere Frachtstücke und Ge- fahrgut fixieren zu können. ULD-Container mit Kühlaggregat (Envirotainer) Um wärmeempfindlicher Güter zu transportieren eignen sich ULD-Container mit eingebautem Kühlaggregat. Weitere Unit Load Devices xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxx/XX/xxxxx_xxxxx/xxxxxxxxx/xxxx/Xxxxx/XXX.xxxx Verlader und Spediteure können leere Behälter bei einer Fluggesellschaft ausleihen. Diese werden ohne Hilfe einer Handling Agency selber beladen und danach der Fluggesellschaft wieder übergeben. Dieses Angebot der Fluggesellschaften nennt sich "Bulk Unitization Program" (BUP) und verhilft den Verladern und Spediteu- ren zu günstigen Frachtkonditionen. Es ist deshalb vor allem für Sammelgutsendungen gedacht, bei denen der Containerraum möglichst optimal ausgefüllt werden kann. Keine Frachtvergünstigungen bringt das BUP für sehr sperrige oder voluminöse Güter. Ein zusätzlicher Vorteil des BUP ist erhöhte Verladesicherheit. Da beim BUP eine fixe Position im Flugzeug gebucht ist und auch als Ganzes verbaut wird, können keine einzelne Packstücke wegen unpassenden Ab- messungen von der Airline stehen gelassen werden. Die Fluggesellschaften transportieren die beladenen Container oft per LKW zu ihrem Abflugterminal (Cargo- Hub wie z.B. Frankfurt, Paris). Auf dieser Transportstrecke gelten die Haftungsbedingungen gemäss Montreal Abkommen. Hinweis: Die Waren müssen Ausfuhrverzollt sein, bevor sie in den Container verladen werden.
Transportbehälter. Der Transportbehälter wurde speziell zum sicheren Transport des Leihobjektes hergestellt. Er besteht aus Holz und wurde auf Europaletten montiert, so dass er auch mit einem Hubgerät bewegt werden kann. Die Außenmaße: - 200 cm Länge + 100 cm Breite x 20 cm Höhe. Das Gewicht: - ca. 100 kg. Der Transportbehälter hat einen abnehmbaren Holzdeckel, der an beiden Schmalseiten mit einem Klappmechanismus befestigt ist. Die Tragfähigkeit des Holzdeckels ist gering, so dass er nicht betreten werden darf oder andere schwere Gegenstände darauf gestapelt werden dürfen. Innen enthält der Transportbehälter eine ovale Holzfütterung, in die das Leihobjekt sicher eingelegt werden kann. Um das Leihobjekt sicher ablegen und auch entnehmen zu können, enthält die Innenfütterung entsprechende Vertiefungen, um mit den Händen unter das Leihobjekt greifen zu können. Konstanz, den 13.08.2021 wf

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  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

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  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.