Darstellung Gegenstand der Beschaffung Musterklauseln

Darstellung Gegenstand der Beschaffung. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern plant das Leasing von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für den auslaufenden Leasing- und Servicevertrag. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A. Start der neuen Vertragslaufzeit ist der 01.04.2017. Ziel ist die All-In-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für die Handwerkskammer für München und Oberbayern am Standort München gemäß nachfolgenden Anforderungen (siehe A_02_01_Leistungsverzeichnis) der einzelnen Geräte-Leistungsklassen für eine Laufzeit von 60 Monaten. Vertragsart: Leasingvertrag inkl. Full-Service, (gemäß Erläuterung Service-Vertrag) Vertragsende: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Er verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Vertragsvolumen: Seitengenaue Abrechnung gemäß tatsächlichem Verbrauch Vertragsumfang: Lieferung von fabrikneuen Systemen inkl. Software und Zubehör laut Leistungsbeschreibung inkl. Full- Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.). Es sind in den Leistungsklassen einheitliche Systeme anzubieten. Alle in der Ausschreibung geforderten System- und Leistungsmerkmale sind mit den angebotenen Produkten zu erfüllen. Die Nachbeschaffung der Kopier- und Drucklandschaft in der Handwerkskammer für München und Oberbayern hat so zu erfolgen, dass der produktive Betrieb aufrechterhalten und nicht gestört wird. Hierfür erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem gewählten Bieter eine detaillierte Rollout-Planung (Termine, Ressourcen, räumliche Gegebenheiten etc.). Die dafür notwendigen Ressourcen werden vom Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend geplant und eingesetzt. Dem Angebot ist eine Referenzliste vergleichbarer Projekte (Stückzahlen, Roll-Out-Konzept, Servicekonzept), beizulegen. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis alleine ist nicht ausschlaggebend. Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen. Sind A-Kriterien der Ausschreibung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Einteilung der einzelnen Kriterien und deren Gewichtung erfolgt wie folgt: Kriterium Preis 60% (Wertungssumme gemäß Position 2.1) Kriterium Technik / Service 40% (A_02_03_Bewertungsmatrix)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.