Data Processing Musterklauseln

Data Processing. Personal data processed via the Software by you, e.g., in the context of data analysis, is performed by ATLAS.ti as a data processor on our customers’ behalf and on our customers’ instruction. This data processing is subject to the ATLAS.ti Data Processing Agreement, that is, as part of the agreement, accessible at xxx.xxxxx.xx.xxx/xxx.
Data Processing. Personal data is only collected if this is necessary for the fulfillment of the contract. All personal data will be treated as strictly confidential and will not be passed on to third parties. All data processing take place within the EU and in compliance with Austrian and European data protection law.
Data Processing. 1. Der Lieferant und der Besteller beachten die einschlägigen datenschutz- rechtlichen Vorschriften. 1. The Supplier and the Ordering Party shall observe the applicable regula- tions under data protection laws. 2. Sofern der Lieferant in Kontakt mit personenbezogenen Daten des Bestel- lers kommt, wird der Lieferant solche Daten i.S.d. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parla- ments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) nur im Rahmen der Weisung des Bestellers erheben, verarbeiten oder nutzen. Der Lieferant und der Besteller sind dann verpflichtet, etwa datenschutz- rechtlich erforderliche Zusatzvereinbarungen nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Besteller bleibt in jedem Fall verantwortliche Stelle für die im Rahmen der Vertragserfüllung vom Lieferanten etwa verar- beitete und genutzte personenbezogenen Daten. Für die Zulässigkeit der weisungsgemäß durchgeführten Datenverarbeitung und -nutzung bleibt ausschließlich der Besteller verantwortlich. 2. If the Supplier comes into contact with personal data of the Ordering Party, the Supplier shall only collect, process or use such data as referred to in the German Federal Data Protection Act (BDSG) and EU Regulation (EU 2016/679) of the European Parliament and the Council for the protection of natural persons during the processing of personal data (GDPR) within the framework of the instructions of the Ordering Party. The Supplier and the Ordering Party shall then be obliged to conclude any necessary addi- tional agreements under data protection laws in accordance with the pro- visions of Article 28 GDPR. In all cases, the Ordering Party shall remain responsible for the personal data which is processed and used by the Sup- plier within the scope of the performance of the contract. The Ordering Party shall remain solely responsible for the lawfulness of the data pro- cessing and use which takes place in accordance with its instructions. 3. Der Lieferant und der Besteller verpflichten ihre Mitarbeiter auf die Einhal- tung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
Data Processing. 12.1 The customer consents to the data processing of their address and the data required for the business transactions for internal purposes pursuant to section 22 of the data protection law.
Data Processing. Upon accepting the order, the Supplier grants us its consent to the processing of the personal data, which arise in conjunction with the business relationship, at the computer centres of our Group in Germany and abroad.
Data Processing. The Licensor reserves the right to use business-related data provided by the Licensee and any associated personal data for the Licensee's employees (i.e. contact data for the Licensor's contact partner at the Licensee's company) to contact the Licensee. To this end, the Licensee assures that legitimate grounds to process its employee's personal data exist. Furthermore, this processing shall also be governed by the terms of the Licensor's privacy policy, which constitutes an annex to this agreement. The Licensor shall also be entitled to process all data generated by the use of the licensed software to analyse and improve the licensed software.

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  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.