Datenqualität Musterklauseln

Datenqualität. Die Sammlung der Vordergrunddaten erfolgte über einen an die Firma Hempflax und das deklarierte Produkt angepassten Datenerhebungsbogen. Rückfragen wurden in einem iterativen Prozess schriftlich via E-Mail, telefonisch bzw. persönlich/in Web-Meetings geklärt. Im Rahmen eines Werkbesuches erfolgte eine Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Herstellerangaben. Durch die intensive Diskussion zur möglichst realitätsnahen Abbildung der Stoff und Energieflüsse ist von einer hohen Qualität der erhobenen Vordergrunddaten auszugehen. Es wurde ein konsistentes und einheitliches Berechnungsverfahren gemäß ISO 14044 angewandt. Beim Fehlen spezifischer Daten wurde auf generische Datensätze zurückgegriffen. Bei der Auswahl der Hintergrunddaten wurde auf die technologische, geographische und zeitbezogene Repräsentativität der Datengrundlage geachtet. Der Großteil der eingesetzten GaBi- Hintergrunddatensätze ist nicht älter als zehn Jahre. Dabei handelt es sich gemäß Datenbankdokumentation meist um entsprechend aktualisierte oder auf aktuelle Verhältnisse extrapolierte Datensätze. Ältere Datensätze werden als Abschätzung für Komponenten mit einem geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis herangezogen. Auf Literaturquellen basierende Abschätzungen orientieren sich an der aktuellsten verfügbaren Datengrundlage und dem technologiebezogenen Stand der Technik.
Datenqualität. Die Qualität der CAx-Daten ist entsprechend der SASIG PDQ Guideline bzw. ihrer deutschsprachigen Ableitung (VDA 4955) zu dokumentieren. Dazu stehen verschiedene Prüfprogramme (Checktools) zur Verfügung, die zum Teil sogar ein Prüfsiegel zur Datenqualität erstellen können. Üblicherweise haben die OEMs eigene Regeln zur CAx-Datenverbindlichkeit spezifiziert. Der PLM-AK im VDA empfiehlt zur Kommunikation dieser Informationen (zusammen mit den CAx-Daten) die Verwendung der ENGDAT-Datei (VDA 4951).
Datenqualität. 1. ArztData erhebt qualifiziertes Adressmaterial durch Validierung, Matching und Pflege auf Basis allgemein zugänglicher Quellen und Informationen. Für die Richtigkeit der gelieferten Adressen wird keine Gewähr übernommen, auch nicht für die Zuordnung zur Systematik.
Datenqualität. Der ANBIETER ist ausschließlich für die richtige Übermittlung, Verarbeitung und Zurverfügungstellung der GERÄTEDATEN verantwortlich.
Datenqualität. Der Diensteanbieter stellt mit angemessenen Maßnahmen sicher, dass die Nutzungsdaten, die zwischen dem Identitätsanbieter und Diensteanbietern direkt übertragen werden, richtig und aktuell sind.
Datenqualität. Für die Qualität der betriebsübergreifenden Fahrgastinformation ist sowohl die Qualität der gelie- ferten Daten als auch deren bayernweite Integration maßgebend. Ziel ist die höchstmöglich vor- handene bzw. dauerhaft lieferbare Qualität der Daten. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Konsistenz, Korrektheit sowie die semantische und metrische Genauigkeit der gelieferten Daten seines Verkehrsgebiets sorgt der Betreiber des exportierenden Systems. DEFAS Bayern sorgt für die bayernweite Einhaltung dieser Qualitätsparameter. DEFAS Bayern unterstützt grundsätzlich alle offengelegten und vollständig dokumentierten Schnittstellen und Dateiformate, die bei den Verkehrsunternehmen zum Einsatz kommen. Das gilt für bestehende Datenformate ebenso wie für zukünftige Entwicklungen vorhandener bzw. neuer Datenformate und -versionen. Grundsätzlich soll die Anzahl der Schnittstellen möglichst gering gehalten werden, um die Betriebskosten des Systems gering zu halten. In Schnittstellengespräche zwischen dem Datenlieferanten und dem Technischen Betreiber von DEFAS Bayern werden gemeinsam geeignete Lösungen für einzelne Datengruppen und Umsys- teme festgelegt.
Datenqualität. 1) Für die jeweiligen Leistungen gelten unterschiedliche Qualitätskriterien. Die entsprechenden Leitfäden sind auf dem Extranet aufgeführt und gelten als integraler Bestandteil dieser AGB. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung akzeptiert der LT deren Bedingungen.
Datenqualität a. Die Registry ist berechtigt Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass die erhobenen, genutzten oder veröffentlichten Registranten Informationen, zutreffend, vollständig und aktuell sind. Dies umfasst E-Mails, SMS oder Telefonanrufe von der Registry an den Registranten unter Umgehung des Registrars, den der Registrant zur Registrierung der Domain genutzt hat.

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  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.