Datenqualität Musterklauseln

Datenqualität. Die Sammlung der Vordergrunddaten erfolgte über einen an die Firma Hempflax und das deklarierte Produkt angepassten Datenerhebungsbogen. Rückfragen wurden in einem iterativen Prozess schriftlich via E-Mail, telefonisch bzw. persönlich/in Web-Meetings geklärt. Im Rahmen eines Werkbesuches erfolgte eine Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Herstellerangaben. Durch die intensive Diskussion zur möglichst realitätsnahen Abbildung der Stoff und Energieflüsse ist von einer hohen Qualität der erhobenen Vordergrunddaten auszugehen. Es wurde ein konsistentes und einheitliches Berechnungsverfahren gemäß ISO 14044 angewandt. Beim Fehlen spezifischer Daten wurde auf generische Datensätze zurückgegriffen. Bei der Auswahl der Hintergrunddaten wurde auf die technologische, geographische und zeitbezogene Repräsentativität der Datengrundlage geachtet. Der Großteil der eingesetzten GaBi- Hintergrunddatensätze ist nicht älter als zehn Jahre. Dabei handelt es sich gemäß Datenbankdokumentation meist um entsprechend aktualisierte oder auf aktuelle Verhältnisse extrapolierte Datensätze. Ältere Datensätze werden als Abschätzung für Komponenten mit einem geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis herangezogen. Auf Literaturquellen basierende Abschätzungen orientieren sich an der aktuellsten verfügbaren Datengrundlage und dem technologiebezogenen Stand der Technik.
Datenqualität. 1) Für die jeweiligen Leistungen gelten unterschiedliche Qualitätskriterien. Die entsprechenden Leitfäden sind auf dem Extranet aufgeführt und gelten als integraler Bestandteil dieser AGB. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung akzeptiert der LT deren Bedingungen. 2) Der LT ist vollumfänglich für die Datenbewirtschaftung verantwortlich. Die AA stellt Hilfsmittel zur Verfügung, damit der LT die Qualitätsrichtlinien erfüllen kann. 3) Die AA pflegt eine enge Partnerschaft mit den Dachorganisationen Schweiz Tourismus und Valais/Wallis Promotion. Damit die AA bei den jeweiligen Kampagnen mitwirken kann (und auch ihre eigenen Kampagnen frühzeitig planen kann), ist die AA auf die Informationen des LT angewiesen, der diese jeweils antizyklisch liefern muss. Das heisst, für eine Kampagne im Xxxxxx sollten die Informationen des LT Ende des vorherigen Sommers vorliegen. Für später eingereichte Informationen kann die AA eine flächendeckende Kommunikation nicht mehr gewährleisten.
Datenqualität. 1. ArztData erhebt qualifiziertes Adressmaterial durch Validierung, Matching und Pflege auf Basis allgemein zugänglicher Quellen und Informationen. Für die Richtigkeit der gelieferten Adressen wird keine Gewähr übernommen, auch nicht für die Zuordnung zur Systematik. 2. Als mangelfreier Datensatz gelten Daten mit den in der jeweiligen Beschreibung aufgelisteten Eigenschaften. 3. Für doppelte Datensätze, besteht – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche und Rechte - ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung. Als doppelt gilt ein Datensatz, wenn zu einer Bestellung des Kunden die Daten eines Adressaten mehrfach bereitgestellt werden. 4. Briefrückläufer müssen uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen ab Zugang beim Kunden vorgelegt werden. 5. Der Kunde hat – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche und Rechte – Anspruch auf Ersatzlieferung für Datensätze mit den folgenden Eigenschaften:  Person bzw. Einrichtung/Unternehmen/Betrieb des Datensatzes existiert nicht.  Keine der gelieferten Kontaktmöglichkeiten ist existent und/oder der Person richtig zugewiesen; bei Email-Adressen ist Nichtverfügbarkeit bei Zugang einer Fehlermeldung (Postfach nicht bekannt oder Postfachinhaber nicht Adressat gemäß Datensatz). 6. Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:  Nichterreichen eines wirtschaftlichen Erfolges  Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über öffentlich zugängliche Quellen (z.B. internetbasiertes oder normales Telefonbuch) herauszufinden. 7. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, erfolgt eine anteilige Rückvergütung. Weitergehende Ansprüche, des Kunden, z. B. auf Ersatz der Kosten für Werbemittel, Versandarbeiten, Porto usw. sind ausgeschlossen. 8. Datensätze, die von uns als Reklamation anerkannt werden, dürfen vom Kunden nicht weiter verwendet werden.
Datenqualität. Der ANBIETER ist ausschließlich für die richtige Übermittlung, Verarbeitung und Zurverfügungstellung der GERÄTEDATEN verantwortlich.
Datenqualität. Der Diensteanbieter stellt mit angemessenen Maßnahmen sicher, dass die Nutzungsdaten, die zwischen dem Identitätsanbieter und Diensteanbietern direkt übertragen werden, richtig und aktuell sind.
Datenqualität. Die Qualität der CAx-Daten ist entsprechend der SASIG PDQ Guideline bzw. ihrer deutschsprachigen Ableitung (VDA 4955) zu dokumentieren. Dazu stehen verschiedene Prüfprogramme (Checktools) zur Verfügung, die zum Teil sogar ein Prüfsiegel zur Datenqualität erstellen können. Üblicherweise haben die OEMs eigene Regeln zur CAx-Datenverbindlichkeit spezifiziert. Der PLM-AK im VDA empfiehlt zur Kommunikation dieser Informationen (zusammen mit den CAx-Daten) die Verwendung der ENGDAT-Datei (VDA 4951).
Datenqualität. Für die Qualität der betriebsübergreifenden Fahrgastinformation ist sowohl die Qualität der gelie- ferten Daten als auch deren bayernweite Integration maßgebend. Ziel ist die höchstmöglich vor- handene bzw. dauerhaft lieferbare Qualität der Daten. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Konsistenz, Korrektheit sowie die semantische und metrische Genauigkeit der gelieferten Daten seines Verkehrsgebiets sorgt der Betreiber des exportierenden Systems. DEFAS Bayern sorgt für die bayernweite Einhaltung dieser Qualitätsparameter.
Datenqualität a. Die Registry ist berechtigt Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass die erhobenen, genutzten oder veröffentlichten Registranten Informationen, zutreffend, vollständig und aktuell sind. Dies umfasst E-Mails, SMS oder Telefonanrufe von der Registry an den Registranten unter Umgehung des Registrars, den der Registrant zur Registrierung der Domain genutzt hat. b. Die Registry kann Whois-Einträge auf Ihre Richtigkeit überprüfen und kontrolliert diese auf statistisch relevanter Basis mindestens zwei Mal jährlich, um bewusst falsche, ungenaue oder unvollständige Whois-Daten zu finden. Die Registry wird den entsprechenden Registrar über diejenigen Mängel unterrichten, die die Pflicht des Registrars, den Registranten zur Übermittlung korrekter und vollständiger Daten aufzufordern, auslösen. c. Registranten können jederzeit alle fehlerhaften Registranten Informationen, die von ihrem Registrar genutzt werden, korrigieren und/oder aktualisieren.
Datenqualität. GERES ist ein Datenreplikat. Die Datenhoheit und die Verantwortung für deren Richtigkeit liegt bei dem Leistungsempfänger. Der Leistungserbringer unterstützt den Leistungsempfänger beim Melden der Mutationen und der Sicherstellung der Datenqualität (Plausibilität und Konsistenz) wie in den nachfolgenden Punkten aufgeführt.