Ausfertigung. Alle Vertragsunterzeichnenden erhalten von diesem Anschlussvertrag und von jeder späteren Vertragsände- rung je ein Exemplar.
Ausfertigung. Jeder Vertrag oder jedes Angebot wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet. Jede Vertragspartei erhält ein vollständig unterzeichnetes Exemplar.
Ausfertigung. Die vorliegende Vereinbarung wird im Doppel ausgefertigt. Beide Parteien erhalten ein unterzeichnetes Exemplar.
Ausfertigung. 1 Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt und unterzeichnet. Beide Vertragsparteien er- halten je eines. Xxxxxx Xxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Liestal, den tt.mm.jjjj Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Co-Präsident AMKB Co-Präsident AMKB Pratteln, den tt.mm.jjjj Der Kanton Basel-Landschaft beauftragt die AMKB gestützt auf § 9 GSA und § 17 FLAMAG mit Nachfolgen- dem: Die AMKB hat Kenntnisse über die Baustellen auf dem Gebiet des Kanton Basel-Landschaft und die aktuelle Situation auf diesen Baustellen. Sie führt eine entsprechende Baustellen-Liste, in welcher alle auf den kon- trollierten Baustellen angetroffenen Firmen erfasst werden. Die Baustellen werden regelmässig besucht und folgende Informationen erhoben und dokumentiert: - Baufortschritt; - Welche Firmen sind mit wieviel Mitarbeitenden in welcher Branche (Unterstellung GAV) auf der Bau- stelle? - Feststellung über Einsatz von Subunternehmerketten, Personalverleih und Selbstständigerwerbenden. Während dem Besuch auf der Baustelle wird festgestellt, ob bei Firmen oder einzelnen anwesenden Mitar- beitenden eine Befragung durchgeführt werden soll: - Bei CH-Firmen: Befragung Schwarzarbeit und/oder GAV-Einhaltung (Letzteres im Auf- trag der zuständigen Paritätischen Kommission); - Auf Submissionsbaustellen: Befragung Submission; - Bei Entsendefirmen: Befragung Entsendebetrieb / Selbständiger im Auftrag der zuständi- gen Paritätischen Kommission. Die Abgrenzung des Leistungsbereichs «Baustellenbesuche» zu den eigentlichen Kontrollen (Schwarzar- beitskontrollen gemäss Leistungsvereinbarung, Ziffer 3.1.2; Submissionskontrollen gemäss Leistungsverein- barung, Ziffer 3.1.3; Entsende- und GAV-Kontrollen gemäss Auftrag der Paritätischen Kommissionen) stellt im Rahmen des Baustellenbesuchs der Beginn einer Befragung einzelner Personen dar. Der Zeitaufwand für die Befragung wird auf der einzelnen Kontrolle jeweils separat erfasst und ausgewiesen. 1 Besuch grosse Baustellen * Besuch alle zwei Wochen > 85 % 2 Besuch mittelgrosse Baustellen * Besuch einmal im Monat > 80 % 3 Besuch kleine Baustellen * Besuch einmal > 65 % 4 Überprüfung aller angetroffenen Firmen bezüglich eines Hinweises auf Schwarz- arbeit Rapport Baustellenkontrolle > 60 % 5 Überprüfung aller angetroffenen Firmen bezüglich Durchführung einer vertieften Kontrolle Rapport Baustellenkontrolle > 60 %
Ausfertigung. Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.
Ausfertigung. Dieser Vertrag wurde in 2-facher Ausführung ausgestellt. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.
Ausfertigung. Dieser gegenständliche Betreibervertrag wird zweifach ausgefertgt. Je ein Original ver- bleibt beim Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. beim Netzbetreiber.
Ausfertigung. Diese Vereinbarung ist 18-fach ausgefertigt. Die Beteiligten, die Stadt Bad Säckingen sowie die Rechtsaufsichtsbehörde erhalten je eine Ausfertigung.
Ausfertigung. Diese Vereinbarung kann elektronisch ausgefertigt werden. Unbeschadet der Verwendung der Wörter „schriftlich“, „Ausfertigung“, „unterzeichnet“, „Unterschrift“ oder anderer ähnlicher Wörter ist es die Absicht der Vertragsparteien, dass die Verwendung einer elektronischen Signatur und die Führung von Aufzeichnungen in elektronischer Form dieselbe rechtliche Wirkung, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit hat wie eine von Hand hinterlegte Unterschrift oder die Verwendung eines Archivierungssystems im Papierformat.
Ausfertigung. Diese Vereinbarung wird in 17 Exemplaren ausgefertigt, von denen jeder Vereinbarungspartner eine Ausfertigung erhält.