Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. 9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen. 9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 3 contracts
Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement, Vodafone Contract Transfer Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz Telemedi- engesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dungBegründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung Ver- wendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versendenver senden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung Zielrufnummern- darstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig ein- schlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 2 contracts
Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz Tele- mediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dungBegründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes Telekommu- nikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dungBegründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung Zielrufnummern- darstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen Rechtsgrund- lagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz Bundes- datenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dungBegründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.z. B. Name, Anschrift, GeburtsdatumGeburtsda- tum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes Tele- kommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse Mailadresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung Zielrufnummern- darstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsformular Für Mobilfunktarife
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz Tele- mediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dungBegründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes Telekommu- nikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse Mailadresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung Zielrufnummern- darstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen 10.1. Alle Informationen, Daten die ge- setzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG)und anderen Inhalte, das Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Datengleich welcher Form und auf welchem Datenträger enthalten, die für die Begrün- dung, Änderung keine personen- bezogenen Daten darstellen und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich durch den Kunden im Rahmen der gesetzlichen BestimmungenNutzung von Produkten oder Services gegenüber vaylens bereitge- stellt werden („Stammdaten“) und die Sammlung der nicht perso- nenbezogenen Daten eines jeden Ladevorgangs an einer Ladesta- tion, unter anderem, der Informationen zum vorgenommenen La- devorgang, sowie die Menge des geladenen Stroms und die Dauer des Ladevorgangs („Ladedaten“) bleiben das ausschließliche Ei- gentum bzw. Die Kundendaten werden nur dann für Beratungin der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Kun- den.
10.2. Alle Informationen, Werbung Daten oder Marktforschung genutztsonstigen Inhalte, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone die keine perso- nenbezogenen Daten darstellen und die von vaylens im Rahmen der Kundenbeziehung Text- Produkte oder Bildmitteilungen zu Services oder durch den oben genannten Zwecken an Zugriff auf und die Verar- beitung von Stamm- und Ladedaten abgeleitet werden, sofern diese ausreichend unterschiedlich von den Stamm- bzw. Ladeda- ten sind („Ergebnisdaten“), stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis von vaylens.
10.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten gewährt der Kunde der vaylens und den mit vaylens gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen hiermit das Telefonzeit- lich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließ- liche, nicht übertragbare, unterlizenzierbare und gebührenfreie Recht zur Nutzung der im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages entstehenden bzw. entstandenen, Stamm- und Ladeda- ten. vaylens und die verbundenen Unternehmen erwerben auch das Recht, die Post- Stamm- und Ladedaten an Dritte zu vermarkten. vaylens und die verbundenen Unternehmen haben insbesondere das Recht, die Stamm- und Ladedaten in jeder Nutzungsart zu ver- werten, zu vermieten, zu verleihen, zu vervielfältigen, umzugestal- ten bzw. zu ändern und diese Umgestaltungen bzw. abgeleiteten Werke zu veröffentlichen und zu verwerten, sie ganz oder teilweise drahtgebunden oder drahtlos zu übertragen, sie der Öffentlichkeit entgeltlich oder unentgeltlich zum Abruf zur Verfügung zu stellen sowie über die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen Leistung öffentlich zu berichten (z.B. zum Zwecke der (a) Erstellung und kommerziellen Verbreitung von Softwarean- wendungen und Websites und anderen Inhalten, die die nicht per- sonenbezogenen Daten enthalten und anzeigen oder seine Einwilligung widerrufen(b) Anzeige und Überwachung der Ladetätigkeit von Elektrofahrzeugen für Be- nutzer von unter (a) zuvor beschriebenen Inhalten).
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis10.4. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätz- lich von den Parteien in eigener Verantwortung, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung wählenes sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den BetriebsratDie Parteien sind berechtigt, die Personal- im Zu- sammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbe- zogenen Daten im Sinne des geltenden Datenschutzrechts in seiner jeweils gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die aktuelle Datenschutz-Information von vaylens ist diesem Ver- trag informatorisch beigefügt. vaylens ist berechtigt, die im Zusam- menhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen personenbezoge- nen Daten, soweit im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung erforderlich, an mit der vaylens im Sinne des §§ 15 ff. Aktiengesetz unmittelbar oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mittelbar verbundene Unternehmen zur weiteren Verarbeitung zu beteiligenübermitteln. Sofern und soweit die EU Datenschutz-Grundverordnung zusätzliche oder geänderte Anforderungen konstituiert, die es erforderlich machen, dass der vorliegende Vertrag angepasst werden muss, vereinbaren die Parteien hiermit, rechtzeitig in einer Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag die erforderlichen zusätzlichen oder geänderten Anforderungen zu verhandeln und zu vereinbaren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone 10.1 ACO beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen Recht- grundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzge- setz Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen Internetdienstleis- tungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begrün- dungBegründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ACO ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Erstellungvon Einzelverbindungsnachweisen und die unddie Abrechnung.
9.2 Vodafone 10.2 ACO nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone ACO im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone ACO jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufenEinwilligungwiderrufen.
9.3 Verlangt der 10.3 Der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung einem kompletten oder gar keinem Einzelverbindungsnachweis wählen. Der Einzelverbindungsnachweis Einzelverbindungsnach- weis muss vor dem vordem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informiereninfor- mieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenverwendung. 9.1 Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen 10.1. Alle Informationen, Daten die ge- setzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG)und anderen Inhalte, das Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Datengleich welcher Form und auf welchem Datenträger enthalten, die für die Begrün- dung, Änderung keine personen- bezogenen Daten darstellen und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlus- ses und die übermittelte Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich durch den Kunden im Rahmen der gesetzlichen BestimmungenNutzung von Produkten oder Services gegenüber vaylens bereitge- stellt werden („Stammdaten“) und die Sammlung der nicht perso- nenbezogenen Daten eines jeden Ladevorgangs an einer Ladesta- tion, unter anderem, der Informationen zum vorgenommenen La- devorgang, sowie die Menge des geladenen Stroms und die Dauer des Ladevorgangs („Ladedaten“) bleiben das ausschließliche Ei- gentum bzw. Die Kundendaten werden nur dann für Beratungin der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Kun- den.
10.2. Alle Informationen, Werbung Daten oder Marktforschung genutztsonstigen Inhalte, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone die keine perso- nenbezogenen Daten darstellen und die von vaylens im Rahmen der Kundenbeziehung Text- Produkte oder Bildmitteilungen zu Services oder durch den oben genannten Zwecken an Zugriff auf und die Verar- beitung von Stamm- und Ladedaten abgeleitet werden, sofern diese ausreichend unterschiedlich von den Stamm- bzw. Ladeda- ten sind („Ergebnisdaten“), stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis von vaylens.
10.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten gewährt der Kunde der vaylens und den mit vaylens gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen hiermit das Telefonzeit- lich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließ- liche, nicht übertragbare, unterlizenzierbare und gebührenfreie Recht zur Nutzung der im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages entstehenden bzw. entstandenen, Stamm- und Ladeda- ten. vaylens und die verbundenen Unternehmen erwerben auch das Recht, die Post- Stamm- und Ladedaten an Dritte zu vermarkten. vaylens und die verbundenen Unternehmen haben insbesondere das Recht, die Stamm- und Ladedaten in jeder Nutzungsart zu ver- werten, zu vermieten, zu verleihen, zu vervielfältigen, umzugestal- ten bzw. zu ändern und diese Umgestaltungen bzw. abgeleiteten Werke zu veröffentlichen und zu verwerten, sie ganz oder teilweise drahtgebunden oder drahtlos zu übertragen, sie der Öffentlichkeit entgeltlich oder unentgeltlich zum Abruf zur Verfügung zu stellen sowie über die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone jederzeit widersprechen Leistung öffentlich zu berichten (z.B. zum Zwecke der (a) Erstellung und kommerziellen Verbreitung von Softwarean- wendungen und Websites und anderen Inhalten, die die nicht per- sonenbezogenen Daten enthalten und anzeigen oder seine Einwilligung widerrufen(b) Anzeige und Überwachung der Ladetätigkeit von Elektrofahrzeugen für Be- nutzer von unter (a) zuvor beschriebenen Inhalten).
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis10.4. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätz- lich von den Parteien in eigener Verantwortung, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum- merndarstellung wählenes sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher- ung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den BetriebsratDie Parteien sind berechtigt, die Personal- im Zu- sammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbe- zogenen Daten im Sinne des geltenden Datenschutzrechts in seiner jeweils gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die aktuelle Datenschutz-Information von vaylens ist diesem Ver- trag informatorisch beigefügt. vaylens ist berechtigt, die im Zusam- menhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen personenbezoge- nen Daten, soweit im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung erforderlich, an mit der vaylens im Sinne des §§ 15 ff. Aktiengesetz unmittelbar oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mittelbar verbundene Unternehmen zur weiteren Verarbeitung zu beteiligenübermitteln. Sofern und soweit die EUDatenschutz-Grundverordnung zusätzliche oder geänderte Anforderungen konstituiert, die es erforderlich machen, dass der vorliegende Vertrag angepasst werden muss, vereinbaren die Parteien hiermit, rechtzeitig in einer Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag die erforderlichen zusätzlichen oder geänderten Anforderungen zu verhandeln und zu vereinbaren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen