Zahnärztliche Leistungen Musterklauseln

Zahnärztliche Leistungen. Die Envivas erstattet bei zahnärztlicher Behandlung Auf- wendungen für:
Zahnärztliche Leistungen. Gemäss Vertrag und Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO und santésuisse betreffend die von Zahnärzten erbrachten Leistungen und die zahntechnischen Leistungen, die von den Versicherern gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. Xxxx 1994 zu vergüten sind.
Zahnärztliche Leistungen. 2.1.1 Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen einschließlich der zugehörigen, gesondert berechenbaren Material- und Laborkosten sowie die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgesehenen Zusatz- und Begleitleistungen (z. B. OP-Mikro- skop, Anwendung eines Lasers) für
Zahnärztliche Leistungen. Allgemeine zahnärztliche Leistungen • zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen pro Ver- sicherungsjahr • Röntgenuntersuchung • Zahnsteinentfernung und Polieren • Behandlung von Mundschleimhaut- und Zahnfleisch- erkrankungen • alle einfachen Füllungen – entweder Amalgam (silber) oder Kunststoff (weiß) • Wurzelkanalbehandlungen • Anästhesiekosten • chirurgische Eingriffe • Extraktionen • Nachtschiene • zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall Umfassende zahnärztliche Leistungen Umfassende zahnärztliche Leistungen schließen folgende Arten von komplexeren Maßnahmen und Heilbehandlungen ein. • Zahnersatz (Prothesen, Brücken und Kronen) • Inlays (Gold, Porzellan), inklusive zahntechnische Laborarbeiten und Materialien • Auflagefüllungen (Onlays) • Implantate • kieferorthopädische Behandlung bei Kindern unter 18 Jahren, inklusive Metallbrackets und Retainer sowie Heil­ und Kostenplan • zahntechnische Laborarbeiten und Materialien • Heil­ und Kostenplan Für die umfassenden zahnärztlichen Leistungen besteht eine Wartezeit von 10 Monaten. Werden Leistungen für zahnärztliche Heilbehandlungen in- folge eines Unfalls erforderlich, so entfallen hierfür sämtli- che Höchstbeträge. Der Unfall muss uns durch einen Arzt- oder Polizeibericht nachgewiesen werden. Es fallen keine Wartezeiten an.
Zahnärztliche Leistungen schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. plastischer Füllungen - provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkro- nen jeweils in einfacher Ausführung - einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen - Aufwendungen für den Transport zum nächsterreichba- ren Krankenhaus oder Notfallarzt ✓ Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in allen Ländern, in denen die versicherte Person nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. ✓ Deutschland gilt nicht als Ausland. - soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den Trans- port vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus - Aufwendungen für einen Rücktransport, wenn • dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder • ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder • die voraussichtlichen Behandlungskosten die Kosten des Rücktransportes übersteigen würden - Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet: • Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen • erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Versicherungsfalles und der Leistungspflicht zu erteilen • die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden • sich auf Verlangen der Generali durch einen von ihr beautragten Arzt untersuchen zu lassen - im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an ei- nen Ort nach Xxxx im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes oder für die Bestattung im Ausland Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500,00 EUR - Betreuung minderjähriger Kinder - Krankenbesuch - Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor • Abschluss des Versicherungsvertrags, • der Erteilung der vorgesehenen Einzugsermächtigung bzw. nicht vor Zahlung des Beitrags, • Beginn des Auslandsaufenthaltes. - Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif. 12,00 EUR pro Person / Jahr (Grundbeitrag) 29,00 EUR pro Familie / Jahr (Grundbeitrag) - Der Grundbeitrag erhöht sich für jede versicherte Person nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird, um 18,00 EUR. Für Personen, die zu Beginn ihrer Versicherung das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhöht sich der Grundbeitrag um 50,00 EUR. - Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrags, der jeweilige Folgebeitrag zu Beginn eines jeden Verlängerungsjahres zu zahlen. - Wird der erste Beitrag nicht gezahlt, kommt der Versicherungs- schutz nicht zustande. Wird ein Folgebeitrag nicht ...
Zahnärztliche Leistungen. Veneers (Verblendschalen) und Bleaching (Zahnauf- hellung) Abweichend von § 1 Abs. 2 AVB/KK sind diese Leis- tungen unabhängig von ihrer medizinischen Notwen- digkeit bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 600 Euro alle 24 Monate (beginnend mit dem im Versi- cherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn) er- stattungsfähig. Das gilt nur, sofern diese Maßnahmen von einem nie- dergelassenen und approbierten Zahnarzt durchge- führt werden.
Zahnärztliche Leistungen. Festsitzende Retainer, Xxxxxx, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung. Bezuschusst werden die jeweiligen Eigenanteile. • Professionelle Zahnreinigung (PZR) für alle Versicherten (max. 60 EUR pro Kalenderjahr). • Sofern teilnehmende Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung nach § 12 f dieser Satzung haben, reduziert sich der Erstattungsbetrag auf max. 25 EUR pro Kalenderjahr. • Anti-Schnarch-Schiene • Sportmundschutz • Versiegelung der Prämolaren bei Kindern (max. 60 EUR pro Kalenderjahr) • Vollnarkose oder Lachgassedierung bei Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Zahnärztliche Leistungen. Aufwendungen für ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Untersuchungen und Behandlungen sind nach Maßgabe des § 6 grund- sätzlich beihilfefähig. Für Zahnersatz und implantologische Leistungen kann der Festsetzungsstelle vor Aufnahme der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Die Kosten des Heil- und Kostenplanes gehören zu den beihilfefähigen Aufwendungen. Aufwendungen für das Attest nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 trägt die Festsetzungsstelle.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.