Common use of Dauer und Ende des Versicherungsvertrages Clause in Contracts

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit vereinbarte Dauer abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertragVersicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Schriftform zugegangen sein.

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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossenvereinbarte Dauer abgeschlos- sen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner Ver- tragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertragVersi- cherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorge- sehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag Versiche- rungsvertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres durch den Versicherungsnehmer gekündigt werdenwer- den; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate Mo- nate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Schrift- form zugegangen sein.

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Samples: Versicherungsvertrag

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertragVersicherungsver- trag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt gekün- digt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die den im Versicherungsschein angegebene Zeit angege- benen Zeitraum abgeschlossen. 16.2 11.3.1 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem vorher durch einen Vertragspartner gekündigt wird. Unsere Kündigung ist wirk- sam, wenn sie Ihnen spätestens drei 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Sie können den Versicherungsvertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer ohne Einhaltung einer Xxxxx xxx- digen. Nach Ablauf des jeweiligen ersten Versicherungsjahres eine können Sie den Versicherungsvertrag täglich kündigen. Der Versicherungsschutz endet mit Zugang Ihrer Kündigung zugegangen istbei uns, sofern Sie nicht ein späteres Kün- digungsdatum bestimmt haben. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die den im Versicherungsschein angegebene Zeit angege- benen Zeitraum abgeschlossen. 16.2 18.2.1 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner – Ihnen spätestens drei Monate oder – uns spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 18.2.2 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag schon Ver- sicherungsvertrag von Ihnen zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die . Die Kündigung muss dem Vertragspartner uns spätestens drei Monate einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres Versicherungs- jahres zugegangen sein.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossenvereinbarte Dauer abgeschlos- sen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert verl‰ngert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens Ver- tragspartner sp‰testens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertragVersi- cherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vorge- sehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag Versiche- rungsvertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens sp‰testens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen in Schriftform zuge- gangen sein.

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Samples: Jagd Versicherung

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die den im Versicherungsschein angegebene Zeit angege- benen Zeitraum abgeschlossen.. VWH 800 A (06.20) 16.2 12.2.1 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner – Ihnen spätestens drei Monate oder – uns spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. 16.3 12.2.2 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertragVersicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vor- gesehenen Zeitpunkt. 16.4 12.2.3 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag Ver- sicherungsvertrag von Ihnen schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner uns spätestens drei Monate einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres in Textform zugegangen sein.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Vorläufigen Versicherungsschutz in Der Haftpflichtversicherung

Dauer und Ende des Versicherungsvertrages. 16.1 Der Versicherungsvertrag ist für die den im Versicherungsschein angegebene Zeit angege- benen Zeitraum abgeschlossen.. VWH 800 A (02.15) 16.2 12.2.1 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner – Ihnen spätestens drei Monate oder – uns spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. 16.3 12.2.2 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Versicherungs- vertragVersicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen vor- gesehenen Zeitpunkt. 16.4 12.2.3 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsver- trag Ver- sicherungsvertrag von Ihnen schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden darauffolgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner uns spätestens drei Monate einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres in Textform zugegangen sein.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Vorläufigen Versicherungsschutz in Der Haftpflichtversicherung