Daueraufträge. Daueraufträge sind Überweisungen, die für einen längeren Zeitraum hindurch in gleicher Weise und in gleicher Höhe regelmäßig durchgeführt werden. Die PSD Bank erteilt keine gesonderte Bestätigung über den Zugang, Änderung oder Löschung eines Dauerauftrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung der PSD Girokonten am Ausführungstag zu sorgen. Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt, behält sich die PSD Bank die Rückgabe des Auftrags vor.
Daueraufträge. Neue Daueraufträge sowie Änderungen und Stornierungen bestehender Daueraufträge müssen mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem Ausführungsdatum bei Alpian eingehen, sofern Alpian nichts anderes bestimmt. Ist dies nicht der Fall, so können sie in der Regel erst am nächsten Bankarbeitstag berücksichtigt werden. Wir sind in keiner Weise verantwortlich für die Nichtausführung oder Verzögerung der Ausführung von Daueraufträgen, sei es aufgrund der Nichtverfügbarkeit ausreichender Geldmittel, aus einem anderen Grund oder weil die Bank die Daueraufträge aus irgendeinem Grund nicht annehmen kann. Wir behalten uns das Recht vor, Daueraufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu stornieren. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend informieren.
Daueraufträge. Als Auftragsjahr gilt das Kalenderjahr.
Daueraufträge. Daueraufträge, welche zeitlich unbeschränkt erteilt werden, können jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Auf eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossene Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen wurde und er in der Folge bis zum ursprünglich vorgesehenen Termin des Vertragsablaufes nicht ausdrücklich erklärt hat, einer solchen Vertragsverlängerung nicht zuzustimmen. Das gleiche gilt für Verträge, die friedhofsgärtnerische Arbeiten nur für bestimmte Jahreszeiten eines Jahres vorsehen, derartige Saisonverträge gelten auch für die gleiche Jahreszeit des jeweiligen Folgejahres als verlängert. Der Hinweis bzw. der Widerspruch des Kunden muss in diesem Fall bis spätestens einen Monat vor bzw. bis zum vorgesehenen Arbeitsbeginn erfolgen.
Daueraufträge. 39.1. Der Kunde kann Spuerkeess Daueraufträge zur Ausführung von verschiedenen regelmäßigen Zahlungen erteilen.
39.2. Bei unzureichender Deckung ist Spuerkeess nicht verpflichtet, den Dauerauftrag auszuführen. Sie kann den Dauerauftrag in diesem Fall aufheben.
Daueraufträge. Anweisungen zur Registrierung neuer Daueraufträge bzw. zur Änderung oder Löschung von Daueraufträgen müssen spätestens drei Bankwerktage vor dem Ausführungsdatum bei der BCV eingehen, Ziffer 4.1 bleibt vorbehalten. Andernfalls können sie im Allgemeinen erst am nachfolgenden Ausführungsdatum (Fälligkeit) berücksichtigt werden. Der Dauerauftrag gilt bis auf Widerruf durch den Kunden. Er erlischt nicht automatisch bei Eintritt eines der in Artikel 405 des Schweizerischen Obligationenrechts erwähnten Fälle. Die BCV behält sich nichtsdestoweniger das Recht vor, Daueraufträge in gerechtfertigten Sonderfällen unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist zu löschen und den Kunden entsprechend zu informieren.
Daueraufträge. Daueraufträge hinsichtlich regelmäßiger Zahlungen, Anlagen oder Kontoabhebungen sowie hinsichtlich der Durchführung von Sparplänen werden jeweils bis zum Ende desjenigen Monats ausgeführt, in dem bei Moventum ein schriftlicher Widerruf hierüber eingegangen ist.
Daueraufträge. Ein Dauerauftrag ist ein Zahlungsdienst der für die Bank darin besteht, auf Anweisung des Kunden regelmäßige einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto. Ein Dauerauftrag wird vorbehaltlich der ausreichenden Deckung des Xxxxxx zum Fälligkeitstag ausgeführt, soweit nicht anders zwischen der Bank und dem Kunden vereinbart, wenn der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag ist. Die Nichtausführung zum Fälligkeitstag aufgrund einer unzureichenden Kontodeckung verhindert nicht, dass der Dauerauftrag bei den folgenden Fälligkeiten erneut ausgeführt wird. Der Kunde kann einen Dauerauftrag in Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 40 dieser Bedingungen ändern oder annullieren, spätestens zwei Bankarbeitstage vor dem nächsten Fälligkeitstag. Auf Antrag des Kunden kann ein Dauerauftrag ebenfalls während eines bestimmten Zeitraums ausgesetzt werden. Hat der Kunde keine Endfälligkeit vorgegeben, wird ein Dauerauftrag auf unbefristete Zeit ausgeführt. Wird das Zahlungskonto geschlossen, wird der Dauerauftrag auf diesem Konto automatisch gelöscht. Die Vorschriften dieses Artikels gelten auch im Fall von Anweisungen des Kunden über regelmäßige Überweisungen mit einem variablen Betrag von Konto des Kunden auf ein anderes Konto.
Daueraufträge. Jeder Kontoinhaber kann die Bank anweisen, zu festen Zeitpunkten bestimmte Überweisungsaufträge automatisch von seinem Konto aus auszuführen.
Daueraufträge. Daueraufträge gelten für Überweisungen innerhalb der Ferratum-Konten des Kunden. Der Kunde muss eine Zahlung zwischen seinen eigenen Konten erstellen und vor dem Abzeichnen die Wiederholung (Datum, an dem der Betrag automatisch vom Kundenkonto abgebucht wird, die Häufigkeit und das Enddatum der Wiederholung) vorgeben. Die Zahlung wird zu den vom Kunden festgelegten Bedingungen ausgeführt.