Common use of Dauerinvalidität Clause in Contracts

Dauerinvalidität. Versicherungsbedingungen - S. 35 von 39 Bei einem Unfall, der die Dauerinvalidität zur Folge hat, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag eintritt, an dem der Unfall stattgefunden hat, zahlt die Gesellschaft dafür - abzüglich der eventuell in der Police nach den folgenden Bestimmungen und Anteilen vorgesehenen Selbstbetei- ligung - eine auf die Versicherungssumme für absolute Dauerinvalidität berechnete Entschädigung: Unheilbare Geistesgestörtheit, die keinerlei Arbeit ermöglicht, Ganz- körperlähmung, vollständige Blindheit, Verlust und Entfer- nung eines Auges, kompletter Verlust der Sehkraft eines Auges, vollständige bilaterale Taubheit und Begleiterschei- nungen, vollständige Taubheit eines Ohres und Begleiter- scheinungen. Der völlige und unheilbare Verlust des funk- tionalen Gebrauchs eines Organs oder eines Körperglieds wird als dessen anatomischer Verlust betrachtet; im Fall einer verminderten Funktionalität, werden die Prozentsätze im Verhältnis zur verlorenen Funktionalität reduziert. Bei funktionalem Verlust mehrerer Organe oder Körperglieder, wird die Entschädigung durch Addition der jeder einzel- nen Verletzung entsprechenden Prozentsätze bis zu einer Höchstgrenze von 100% festgelegt. In den vorstehend nicht aufgeführten Fällen wird der Invaliditätsgrad ihrer Schwere entsprechend im Vergleich zu den aufgeführten Fällen bestimmt. Für die Beeinträchtigungen der oberen Gliedmaßen bei Linkshändern gelten die für die rechte Sei- te vorgesehenen Prozentanteile für die linke Seite und um- gekehrt. Prozentanteile für die linke Seite und umgekehrt. Der Entschädigungsanspruch aufgrund Dauerinvali- dität ist rein persönlicher Natur und ist daher nicht übertragbar. Wenn jedoch der Versicherte aus vom Unfall unabhängigen Gründen stirbt, bevor die Entschädigung bezahlt wurde, muss die Versicherungsgesellschaft den Er- ben oder Rechtsnachfolgern bezahlen: - den eventuell angebotenen oder mit dem Versicherten vereinbarten Betrag,

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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung

Dauerinvalidität. Versicherungsbedingungen - S. 35 von 39 Bei einem Unfall, der die Dauerinvalidität zur Folge hat, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag eintritt, an dem der Unfall stattgefunden hat, zahlt die Gesellschaft dafür - abzüglich der eventuell in der Police nach den folgenden Bestimmungen und Anteilen vorgesehenen Selbstbetei- ligung Selbstbeteiligung - eine auf die Versicherungssumme für absolute Dauerinvalidität berechnete Entschädigung: Unheilbare Geistesgestörtheit, die keinerlei Arbeit ermöglichtermög- licht, Ganz- körperlähmungGanzkörperlähmung, vollständige Blindheit, Verlust und Entfer- nung Entfernung eines Auges, kompletter Verlust der Sehkraft eines Auges, vollständige bilaterale Taubheit und Begleiterschei- nungenBegleiterscheinungen, vollständige Taubheit eines Ohres und Begleiter- scheinungenBegleiterscheinungen. Der völlige und unheilbare Verlust des funk- tionalen funktionalen Gebrauchs eines Organs oder eines Körperglieds wird als dessen anatomischer Verlust betrachtet; im Fall einer verminderten Funktionalität, werden wer- den die Prozentsätze im Verhältnis zur verlorenen Funktionalität Fun- ktionalität reduziert. Bei funktionalem Verlust mehrerer Organe oder Körperglieder, wird die Entschädigung durch Addition der jeder einzel- nen einzelnen Verletzung entsprechenden Prozentsätze bis zu einer Höchstgrenze von 100% festgelegtfestge- legt. In den vorstehend nicht aufgeführten Fällen wird der Invaliditätsgrad ihrer Schwere entsprechend im Vergleich Verglei- ch zu den aufgeführten Fällen bestimmt. Für die Beeinträchtigungen Beein- trächtigungen der oberen Gliedmaßen bei Linkshändern gelten die für die rechte Sei- te Seite vorgesehenen Prozentanteile für die linke Seite und um- gekehrt. Prozentanteile Prozentantei- le für die linke Seite und umgekehrt. Der Entschädigungsanspruch aufgrund Dauerinvali- dität ist rein persönlicher Natur und ist daher nicht übertragbar. Wenn jedoch der Versicherte aus vom Unfall unabhängigen Gründen stirbt, bevor die Entschädigung bezahlt wurde, muss die Versicherungsgesellschaft den Er- ben oder Rechtsnachfolgern bezahlen: - den eventuell angebotenen oder mit dem Versicherten vereinbarten Betrag,, - liegt keine Angebot der Versicherungsgesellschaft bzw. keine Vereinbarung mit dem Versicherten vor, den objektiv auf der Grundlage der Vorgaben im „Art. 7.5

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder

Dauerinvalidität. Versicherungsbedingungen - S. 35 von 39 Bei einem Unfall, der die Dauerinvalidität zur Folge hat, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag eintritt, an dem der Unfall stattgefunden hat, zahlt die Gesellschaft dafür - abzüglich der des eventuell in der Police nach den folgenden Bestimmungen und Anteilen vorgesehenen Selbstbetei- ligung Selbstbehalts - eine auf die Versicherungssumme für absolute Dauerinvalidität berechnete Entschädigung: Unheilbare Geistesgestörtheit, die keinerlei Arbeit ermöglichtermög- licht, Ganz- körperlähmungGanzkörperlähmung, vollständige Blindheit, Verlust und Entfer- nung Entfernung eines Auges, kompletter Verlust der Sehkraft Seh- kraft eines Auges, vollständige bilaterale Taubheit und Begleiterschei- nungenBegleiterscheinungen, vollständige Taubheit eines Ohres und Begleiter- scheinungenBegleiterscheinungen. Der völlige und unheilbare Verlust des funk- tionalen funktionalen Gebrauchs eines Organs oder eines Körperglieds wird als dessen anatomischer Verlust betrachtet; im Fall einer verminderten Funktionalität, werden wer- den die Prozentsätze im Verhältnis zur verlorenen Funktionalität Funk- tionalität reduziert. Bei funktionalem Verlust mehrerer Organe oder Körperglieder, wird die Entschädigung durch Addition der jeder einzel- nen einzelnen Verletzung entsprechenden Prozentsätze bis zu einer Höchstgrenze von 100% festgelegtfestge- legt. In den vorstehend nicht aufgeführten Fällen wird der Invaliditätsgrad ihrer Schwere entsprechend im Vergleich zu den aufgeführten Fällen bestimmt. Für die Beeinträchtigungen Beeinträch- tigungen der oberen Gliedmaßen bei Linkshändern gelten die für die rechte Sei- te Seite vorgesehenen Prozentanteile für die linke Seite und um- gekehrt. Prozentanteile für die linke Seite und umgekehrt. Der Entschädigungsanspruch aufgrund Dauerinvali- dität ist rein persönlicher Natur und ist daher nicht übertragbar. Wenn jedoch der Versicherte aus vom Unfall unabhängigen Gründen stirbt, bevor die Entschädigung bezahlt wurde, muss die Versicherungsgesellschaft den Er- ben oder Rechtsnachfolgern bezahlen: Versicherungsbedingungen - S. 26 von 29 - den eventuell angebotenen oder mit dem Versicherten vereinbarten Betrag,, - liegt keine Angebot der Versicherungsgesellschaft bzw. keine Vereinbarung mit dem Versicherten vor, den objektiv auf der Grundlage der Vorgaben im Art. 7.4 - Entschädigungskriterien und Art. 7.10 - Unfallmeldung und entsprechende Verpflichtungen bestimmbaren Betrag. Tritt der Tod also aus vom Unfall unabhängigen Gründen ein, bevor die zur Bemessung der dauerhaften Invalidität notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt wurden, müssen die Erben oder Anspruchsberechtigten nachweisen: - die erfolgte Stabilisierung der invalidierenden Nachwirkungen, durch die Vorlage einer Genesungsbescheinigung oder einer gleichwertigen Dokumentation, die die Stabilisierung der Nachwirkungen bestätigt (beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen rechtsmedizinischen Bericht der Partei, INAIL-Bescheinigung), zusammen mit allen medizinischen Unterlagen und der Patientenakte im Falle eines Krankenhausaufenthalts; - die absolute und objektive Unabhängigkeit der Todesursache vom Unfall Außerdem muss dieser der Versicherungsgesellschaft unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, unter Einreichung: - der medizinischen Unterlagen mit Patientenakte im Falle eines Krankenhausaufenthalts; - der Sterbeurkunde; - des Familienbogens des Versicherten; - eines Notorietätsakts (beeidete Bezeugungsurkunde) aus dem die Erbschaftssituation und die Identifizierung der Erben hervorgeht; - falls unter den Rechtsnachfolgern Minderjährige oder handlungsunfähige Personen sind, Erlass des Vormundschaftsrichters, der die Auszahlung genehmigt und die Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der Wiederverwendung des dem Minderjährigen oder der handlungsunfähigen Person zustehenden Anteils freistellt; - eventueller weiterer notwendiger Unterlagen zur Feststellung des Unfallhergangs sowie für die korrekte Identifizierung der Erben oder Anspruchsberechtigten. - Bescheinigung über nicht bestehende Schwangerschaft der Witwe (wenn im gebärfähigen Alter); - Kopie der Protokolle der Behörden, sofern diese im Einsatz waren; - Führerschein, falls das Ereignis beim Fahren eines Fahrzeugs eingetreten ist; - Erklärung, dass keine Trennungsverfügung / kein Scheidungsurteil vorliegt. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, den Erben oder den Anspruchsberechtigten das Ergebnis der Ein- schätzung des Schadenfalles innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der oben aufgeführten Unterlagen mitzuteilen.

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Samples: Versicherungsvertrag Kleintransporter

Dauerinvalidität. Versicherungsbedingungen - S. 35 von 39 Bei einem Unfall, der die Dauerinvalidität zur Folge hat, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag eintritt, an dem der Unfall stattgefunden hat, zahlt die Gesellschaft dafür - abzüglich der eventuell in der Police nach den folgenden Bestimmungen und Anteilen vorgesehenen Selbstbetei- ligung - eine auf die Versicherungssumme für absolute Dauerinvalidität berechnete Entschädigung: Unheilbare Geistesgestörtheit, die keinerlei Arbeit ermöglicht, Ganz- körperlähmung, vollständige Blindheit, Verlust und Entfer- nung eines Auges, kompletter Verlust der Sehkraft eines Auges, vollständige bilaterale Taubheit und Begleiterschei- nungen, vollständige Taubheit eines Ohres und Begleiter- scheinungen. Der völlige und unheilbare Verlust des funk- tionalen Gebrauchs eines Organs oder eines Körperglieds wird als dessen anatomischer Verlust betrachtet; im Fall einer verminderten Funktionalität, werden die Prozentsätze im Verhältnis zur verlorenen Funktionalität reduziert. Bei funktionalem Verlust mehrerer Organe oder Körperglieder, wird die Entschädigung durch Addition der jeder einzel- nen Verletzung entsprechenden Prozentsätze bis zu einer Höchstgrenze von 100% festgelegt. In den vorstehend nicht aufgeführten Fällen wird der Invaliditätsgrad ihrer Schwere entsprechend im Vergleich zu den aufgeführten Fällen bestimmt. Für die Beeinträchtigungen der oberen Gliedmaßen bei Linkshändern gelten die für die rechte Sei- te vorgesehenen Prozentanteile für die linke Seite und um- gekehrt. Prozentanteile für die linke Seite und umgekehrt. Der Entschädigungsanspruch aufgrund Dauerinvali- dität ist rein persönlicher Natur und ist daher nicht übertragbar. Wenn jedoch der Versicherte aus vom Unfall unabhängigen Gründen stirbt, bevor die Entschädigung bezahlt wurde, muss die Versicherungsgesellschaft den Er- ben oder Rechtsnachfolgern bezahlen: - den eventuell angebotenen oder mit dem Versicherten vereinbarten Betrag,

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Samples: Versicherungsvertrag Personenkraftwagen