Common use of Deckung Ausschlüsse Clause in Contracts

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode aufgrund fol- gender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser aus Rohren verursacht durch Frost, Säureschaden, Korrosion, Dichtungsbruch; f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxx; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode. h. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.); Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten, einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • die Wasserversorgung im Vorhinein von der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für Schäden durch einfachen Diebstahl; J) bei Schäden an Nebengebäuden.

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Samples: Haushaltsversicherung Basic, Haushaltsversicherung Basic

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode aufgrund fol- gender auf- grund folgender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser Wasser: i. aus Rohren verursacht durch FrostRohren; ii. aus Klimaanlagen, SäureschadenHaushaltsgeräten, KorrosionWasserbetten, DichtungsbruchAquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. XxxxxxxxXxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. Erdbeben; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode.; h. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.)i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiode; Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten, Arbeiten einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • die d ie Wasserversorgung im Vorhinein von der d er Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für bei Schäden durch einfachen Diebstahl; JE) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode aufgrund fol- gender auf- grund folgender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser Wasser: i. aus Rohren verursacht durch FrostRohren; ii. aus Klimaanlagen, SäureschadenHaushaltsgeräten, KorrosionWasserbetten, DichtungsbruchAquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. XxxxxxxxXxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. Erdbeben; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode.; h. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.)i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiode; Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten, Arbeiten einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • die Wasserversorgung im Vorhinein von der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für bei Schäden durch einfachen Diebstahl; JE) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode aufgrund fol- gender auf- grund folgender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser Wasser: i. aus Rohren verursacht durch FrostRohren; ii. aus Klimaanlagen, SäureschadenHaushaltsgeräten, KorrosionWasserbetten, DichtungsbruchAquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. XxxxxxxxXxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. Erdbeben; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode.; h. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.)i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiode; Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten, Arbeiten einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • die Wasserversorgung im Vorhinein von der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für bei Schäden durch einfachen Diebstahl; JE) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie gegen Schäden an Ihrem Hausrat für übernehmen die Dauer Erfüllung Ihrer gesetzlichen Scha- denersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts a) aus Personen- und Sachschäden, welche während der Versicherungsperiode aufgrund fol- gender Gefahrenweltweit eintreten, sowie b) die daraus abgeleiteten Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von EUR 2.000.000. II. Wir leisten zusätzlich: x. Xxxxx und Explosion; Sengschädena. Wir übernehmen für Sie die angemessene Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; x. Xxxxx: starke Winde wel- che durch (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser aus Rohren verursacht durch Frost, Säureschaden, Korrosion, Dichtungsbruch; f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxx; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode. h. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.); Aber wir erbringen keine Ersatzleistungennicht mitversicherte) Dritte geltend gemacht werden. Wir gewähren jedoch keinen Versicherungsschutz A) für Schäden jegliche Schadenersatzansprüche, welche durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten, einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss Ihre vorsätzlichen oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben habengrob fahrlässigen Handlungen entstehen; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch i) Vandalismus jegliche Schadenersatzansprüche, welche zwi- schen Ihnen als Versicherungsnehmer und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind den mitversi- cherten Personen oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • die Wasserversorgung im Vorhinein von der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sindzwischen mitversicherten Perso- nen untereinander entstehen; C) für Schäden jegliche Schadenersatzansprüche, welche aus ei- nem Vertrag oder einer Vereinbarung, gleich in welcher Form diese vereinbart wurde, resultieren, wenn dadurch eine Haftung begründet wird, welche ohne den Vertrag oder die Vereinbarung nicht bestanden hätte; Die Versicherungssumme beträgt hierfür EUR 25.000 je Versicherungsperiode. b. Wir gewähren Versicherungsschutz für Sachschäden an Gegenständen von (nicht mitversicherten) Dritten, welche Sie durch vorübergehendes Verlieren oder Verle- gen verursacht haben. c. Wir übernehmen die gegen Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erwachsende Schadenersatzverpflichtun- gen, welche durch Ihre gutgläubige Annahme von ge- fälschtem Papiergeld entstehen. Wir übernehmen für Sie zudem die angemessene Abwehr von gegen Sie gerichteten Ansprüchen aufgrund von Fäl- schungen, Diebstahl oder Verlust einer auf Sie ausgestell- ten Bankomat- oder Kreditkarte. Die Versicherungssumme beträgt hierfür EUR 25.000 je Versicherungsperiode. x. Xxxxxxxxxx von Punkt 1.2.1)B) der Besonderen Bedin- gungen für die Privathaftpflichtversicherung übernehmen wir die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen die Ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrecht- lichen Inhalts wegen Sachschäden am Eigentum Ihrer Hausangestellten erwachsen. Der Sachschaden muss der Tätigkeit, für welche der Haus- angestellte bei Ihnen angestellt ist, entspringen. Zudem muss der Hausangestellte ständig in Ihrem Haushalt leben und Verlust sich der Sachschaden in Österreich oder während ei- nes zeitlich beschränkten Auslandsaufenthaltes ereignen. Die Versicherungssumme beträgt hierfür EUR 25.000 je Versicherungsperiode. e. Abweichend von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten Punkt 1.14 der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen übernehmen wir die Erfüllung von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für Schäden durch einfachen Diebstahl; J) bei Schäden Schadenersatzverpflichtungen die Ihnen aufgrund ge- setzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Sachschäden an NebengebäudenWertgegenständen erwachsen. Die Versicherungssumme beträgt hierfür EUR 12.500 je Versicherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Basic