Common use of Deckung Ausschlüsse Clause in Contracts

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode auf- grund folgender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser: i. aus Rohren; ii. aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Wasserbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. Erdbeben; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode; i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiode; Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • d ie Wasserversorgung im Vorhinein von d er Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) bei Schäden durch einfachen Diebstahl; E) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Premium, Haushaltsversicherung Premium

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode auf- grund folgender aufgrund fol- gender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser: i. Wasser aus RohrenRohren verursacht durch Frost, Säureschaden, Korrosion, Dichtungsbruch; ii. aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Wasserbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. ErdbebenXxxxxxxx; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode;. i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiodeh. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.); Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten Arbeiten, einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • d ie die Wasserversorgung im Vorhinein von d er der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) bei für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für Schäden durch einfachen Diebstahl; EJ) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Basic, Haushaltsversicherung Basic

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode auf- grund folgender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser: i. aus Rohren; ii. aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Wasserbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. Erdbeben; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode; i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiode; Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • d ie die Wasserversorgung im Vorhinein von d er der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) bei Schäden durch einfachen Diebstahl; E) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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Samples: Haushaltsversicherung Premium

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie weltweit gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode auf- grund folgender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; für Schäden durch in- direkten Blitzschlag ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 5.000 je Versicherungsperiode; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; für Schä- den durch Überschwemmung und Wasserrückstau dar- aus ersetzen wir Ihnen bis zu 5% der Versicherungssum- me je Versicherungsperiode; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser: i. aus Rohren; ii. aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Wasserbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefäßen (aus- genommen Eimern, Gießkannen oder ähnlichen Ge- fäßen); iii. aus Wasseranlagen, Armaturen und Siphonen. Wir ersetzen zusätzlich die Kosten für den Austausch von über Putz montierten, beschädigten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen. f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxxx; Bruch von Verglasung und Glasscheiben (siehe Punkt 1.2.3); h. Erdbeben; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode; i. All-Risk Deckung: für unbenannte Gefahren; für Schä- den aus unbenannten Gefahren, die auf den versicherten Hausrat unvorhergesehen und plötzlich von außen kom- mend einwirken, beträgt das Sublimit 25% der Versiche- rungssumme je Versicherungsperiode; Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen: A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch: i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • d ie die Wasserversorgung im Vorhinein von d er der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) bei Schäden durch einfachen Diebstahl; E) bei Schäden an Nebengebäuden. II. Wir ersetzen Ihnen bei Schäden an Ihrem Hausrat, welchen Sie als Reisegepäck auf einer Reise im Ausland beziehungsweise ins Ausland mit sich führen, aufgrund Gefahren gemäß 1.2.1.I.a. bis i. bis zu EUR 2.000 je Versi- cherungsperiode.

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