Deckungserweiterung auf Kriegs- und Terrorrisiken Musterklauseln

Deckungserweiterung auf Kriegs- und Terrorrisiken. 2.1 Soweit Versicherungspflicht nach dem Recht der Europäischem Union oder deutschem Recht besteht, wird der Versicherungsschutz abweichend von Teil B Ziffern 7.8 und 7.9 erweitert auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die verursacht werden durch
Deckungserweiterung auf Kriegs- und Terrorrisiken. 2.1 Soweit Versicherungspflicht nach dem Recht der Europäischem Union oder deutschem Recht besteht, wird der Versicherungsschutz abweichend von Teil B Ziffern 7.8 und 7.9 erweitert auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die verursacht werden durch 2.1.1 Kriegs- oder Bürgerkriegshandlungen, andere feind- selige Handlungen, Streik, Aussperrung, Aufruhr, innere Unruhen, Arbeitsunruhen, Entführung, Terror- oder Sabotageakte; 2.1.2 die unrechtmäßige Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, Verfügungen von Hoher Hand oder jede sonstige hoheitliche Tätigkeit. 2.2 Die Höchstersatzleistung aus der Deckungserweiterung auf Kriegs- und Terrorrisiken ist begrenzt auf die Mindestversiche- rungssummen nach dem Recht der Europäischen Union oder deutschem Recht. In der Halterhaftpflichtversicherung ergibt sich die Höchstersatzleistung je Schadensereignis und für alle Schadensereignisse einer Versicherungsperiode aus dem Versiche- rungsschein. Ersatzleistungen aus dieser Deckungserweiterung werden auf die Versicherungssummen für die Halter- und Luft- frachtführer-Haftpflichtversicherung angerechnet.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.