Deckungskapital Musterklauseln

Deckungskapital. Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik berechnet.
Deckungskapital. Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei- tragskalkulation, unter Berücksichtigung der auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate gleichmäßig verteilten Ab- schluss- und Vertriebskosten, berechnet. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer.
Deckungskapital. Das Deckungskapital ist die mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungsrückstellung.
Deckungskapital. (4) Der Teil des Vertragsguthabens, der vor Be- ginn der Rentenzahlung im Deckungskapital angelegt ist, wird mit dem Rechnungszins↑ von 0,24 % p. a. ver- zinst. Das Deckungskapital führen wir – nach jeweils gültigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften – in unserem gebundenen Vermögen.
Deckungskapital. Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten ver- brauchten Prämienteile sowie die dem Vertrag zuge- teilten Überschussanteile bilden das Deckungskapital.
Deckungskapital. Von den nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Prämienteilen sowie von den dem Ver- trag zugeteilten Überschüssen werden Fondsanteile erworben, die das Deckungskapital bilden.
Deckungskapital. Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten ver- brauchten Prämienteile sowie die dem Vertrag zuge- teilten Überschussanteile bilden das Deckungskapi- tal. Prämie ist hier die rechtlich korrekte Bezeichnung für Beitrag.
Deckungskapital. Das Deckungskapital bilden wir, damit wir zu jedem Zeitpunkt die Verpflichtungen aus Ihrem Versicherungs- vertrag erfüllen können. Es setzt sich zusammen aus dem aus den Beiträgen gebildeten Deckungskapital und dem gegebenenfalls aus den Zuzahlungen gebildeten Deckungskapital.
Deckungskapital. Das Deckungskapital der Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeits-Zu- satzversicherung wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, unter Berücksichtigung der auf die ersten 60 beitragspflichtigen Monate gleich- mäßig verteilten Abschluss- und Vertriebskosten, berechnet. Ist die ver- einbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als 60 Monate, verteilen wir die Kosten gleichmäßig auf die kürzere Beitragszahlungsdauer. Ist die Dynamik der Hauptversicherung bei Berufs- / Erwerbsunfähigkeit vereinbart, erhöht sich während der Befreiung von der Beitragszahlungs- pflicht der Beitrag für die Hauptversicherung jährlich um den vereinbar- ten Prozentsatz. Damit wird eine regelmäßige Anpassung der Versiche- rungsleistungen der Hauptversicherung auch im Falle einer Berufs- / Er- werbsunfähigkeit sichergestellt. → BUZ / EUZ Abschnitt A Zum Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit beachten Sie bitte → EUZ Abschnitt A
Deckungskapital. Deckungskapital nennt man den für den Einzelvertrag berechneten Teil der Deckungsrückstellung des Bestandes.