Definitionen der versicherten Gefahren und Schäden. Der Abschnitt A5-3 regelt, was unter den in A5-2.1 genannten versicherten Gefahren und Schäden im Einzelnen zu verstehen ist, welche Besonderheiten gegebenenfalls gelten und was darunter nicht als versichert gilt.
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Definitionen der versicherten Gefahren und Schäden. Der Abschnitt A5A1-3 2 regelt, was unter den in A5A1-2.1 1.1 genannten versicherten Gefahren und Schäden im Einzelnen zu verstehen ist, welche Besonderheiten gegebenenfalls gelten und was darunter nicht als versichert gilt.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung