Überschwemmung, Rückstau Musterklauseln

Überschwemmung, Rückstau a) Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Überschwemmung, Rückstau. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo- dens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Men- gen von Oberflächenwasser durch
Überschwemmung, Rückstau a) Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versiche- rungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Überschwemmung, Rückstau. A5-3.1.1 Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
Überschwemmung, Rückstau. 2. Erdbeben
Überschwemmung, Rückstau. 4 Erdbeben 5 Erdsenkung 6 Erdrutsch 7 Schneedruck 8 Lawinen 9 Vulkanausbruch
Überschwemmung, Rückstau a) Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch • Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder flieftenden) Gewässern; • Witterungsniederschläge; • Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge der beiden vorgenannten Gründe.
Überschwemmung, Rückstau. Gilt abweichend zu Ziffer 2. 2. n) nur dann als mitversichert, wenn dies ausdrücklich beantragt, vereinbart und dokumentiert worden ist. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflä- chenwasser durch:
Überschwemmung, Rückstau a) Überschwemmung