Sturm, Hagel Musterklauseln

Sturm, Hagel a) Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
Sturm, Hagel. 5.2.1 Xxxxx Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
Sturm, Hagel. A1-2.7.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der fol- genden Sachverhalte nachweist: Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versi- cherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicher- ten Gebäude verbunden sind.
Sturm, Hagel. Versicherte Schäden Versichert sind Schäden, die entstehen durch die unmittelbare Einwirkung des Xxxxxx oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden; dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; als Folge eines Schadens nach a) oder b) an versicherten Sachen; durch die unmittelbare Einwirkung des Xxxxxx oder Hagels auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind; dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sturm, Hagel. -soweit ausdrücklich beantragt und vereinbart-
Sturm, Hagel. In Abweichung von A1-6 besteht Versicherungsschutz auch für Schäden durch Sturm und Hagel an versicherten Sa- chen auf dem Versicherungsgrundstück sind mitversi- chert.
Sturm, Hagel. Für Sturm/Hagel besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Sturm, Hagel. 3.4.1 Versicherte Schäden Versichert sind Schäden, die entstehen
Sturm, Hagel. 1.4.1 Die Landschaftliche Brandkasse Hannover leistet Entschädigung für versicherte Sa- chen (siehe Ziffer 3), die durch
Sturm, Hagel. A2-4.3.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windge- schwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell- bar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass