Sturm, Hagel Musterklauseln

Sturm, Hagel a) Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
Sturm, Hagel. 5.2.1 Xxxxx Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass 1. die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass 2. der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sturm, Hagel. A1-2.7.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der fol- genden Sachverhalte nachweist: Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versi- cherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicher- ten Gebäude verbunden sind. A1-2.7.2 Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sturm, Hagel. Versicherte Schäden Versichert sind Schäden, die entstehen durch die unmittelbare Einwirkung des Xxxxxx oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden; dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; als Folge eines Schadens nach a) oder b) an versicherten Sachen; durch die unmittelbare Einwirkung des Xxxxxx oder Hagels auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind; dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sturm, Hagel. 1.4.1 Die Landschaftliche Brandkasse Hannover leistet Entschädigung für versicherte Sa- chen (siehe Ziffer 3), die durch a) Sturm, b) Hagel zerstört oder beschädigt werden oder in- folge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt werden und in zeitlichem oder örtlichem Zusammen- hang mit diesem Vorgang abhanden kommen. 1.4.2 Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbe- wegung von mindestens Windstärke 8. Ist diese Windstärke für den Versiche- rungsort nicht feststellbar, so wird ein ver- sichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen anderen Sachen angerichtet hat; b) der Schaden wegen des einwandfrei- en Zustandes des versicherten Ge- bäudes oder des Gebäudes, in denen sich versicherte Sachen befanden, nur durch Sturm entstanden sein kann. 1.4.3 Hagel ist der Niederschlag von schalen- förmig aufgebauten Eiskristallen. 1.4.4 Versichert sind nur Schäden, die entste- hen a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen, b) dadurch, dass der Sturm Gebäudetei- le, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, c) als Folge eines Sturm- oder Hagel- schadens gemäß a) oder b) an versi- cherten Sachen oder an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be- fanden. 1.4.5 Versichert sind Zelte im Freien innerhalb und auch außerhalb des Versicherungsor- tes innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land. Die Entschädigung ist begrenzt auf 5.000 EUR je Zelt, insgesamt auf 50.000 EUR je Versicherungsfall. 1.4.6 Die Entschädigung für Schäden an Kir- chenfenstern ist je Fenster begrenzt auf 10.000 EUR. 1.4.7 Der Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden a) durch Sturmflut, b) durch Lawinen, c) durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ord- nungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind; d) an im Freien befindlichen Sachen, die gegen das Einwirken des Xxxxxx oder des Hagels unzureichend geschützt oder gesichert sind. 1.4.8 Die generellen Ausschlüsse in Ziffer 1.5 haben Gültigkeit.
Sturm, Hagel. -soweit ausdrücklich beantragt und vereinbart-
Sturm, Hagel. Sturm- und Hagelschäden außerhalb von Gebäuden In Abänderung zu Abschnitt A 5.4.2 (2) VHB 2010 gilt: Außerhalb von Gebäuden sind Sturm- und Hagelschäden an versicherten Sachen versichert, die sich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befinden. Nicht versichert sind Wertsachen, elektrische, elektronische und optische Geräte sowie die allmähliche Einwirkung von Witterungsverhältnissen oder klimatischen Bedingungen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungs- summe begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadener- eignis EUR 300 selbst.
Sturm, Hagel. 3.4.1 Versicherte Schäden Versichert sind Schäden, die entstehen a) durch die unmittelbare Einwirkung des Xxxxxx oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen be- finden; b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäude- teile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; c) als Folge eines Schadens nach a) oder b) an versicherten Sachen; d) durch die unmittelbare Einwirkung des Xxxxxx oder Hagels auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, bau- lich verbunden sind; e) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäude- teile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbun- den sind.
Sturm, Hagel. A2-4.3.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windge- schwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell- bar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass A2-4.3.1.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versiche- rungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfrei- em Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass A2-4.3.1.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder mit diesem Ge- bäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann. S 2900-A2 1 1 /2021 b 2 von 8
Sturm, Hagel. Für Sturm/Hagel besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.