Common use of Delegierte Clause in Contracts

Delegierte. 1 Die Delegierten stellen zusammen mit der Personalkommission sicher, dass die Mitwirkungsrechte in Unternehmen, die an verschiedenen Orten über selbstständige Produktions-, Vertriebs- oder Verkaufsbetriebe verfügen, auf Betriebsebene angemessen berücksichtigt und wahrgenommen werden. Die Delegierten nehmen in ihren Wahlkreisen die Kontakte mit den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern wahr. Sie nehmen die gemeinsamen An- liegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen und leiten sie an die Personalkommission weiter. Sofern ein Anliegen nur einen oder nur einzelne Mitarbeitende betrifft, beraten und unterstützen die Delegierten die Mit- arbeitenden selbstständig. Sie unterrichten die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter periodisch über die Tätigkeit der Personalkommission und geben ihnen die Informationen weiter, die ihnen von der Personalkommission zu- gehen. Sie sind für Kolleginnen und Kollegen sowie die Vorgesetzten Vertrauenspersonen. Delegierte dürfen während des Mandats und nach dessen Beendigung we- gen Ausübung dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für alle, die sich zur Xxxx als Delegierte stellen. Im Übrigen finden Bestimmun- gen über die Mitwirkungsrechte und -gebiete sowie die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte durch die Personalkommission sinngemäss Anwendung.

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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag, Landes Gesamtarbeitsvertrag

Delegierte. 1 Die Delegierten stellen zusammen mit der Personalkommission Personaldelegation sicher, dass die Mitwirkungsrechte in Unternehmen, die an verschiedenen Orten über selbstständige selbständige Produktions-, Vertriebs- oder Verkaufsbetriebe verfügen, auf Betriebsebene angemessen berücksichtigt und wahrgenommen werden. Die Delegierten nehmen in ihren Wahlkreisen die Kontakte mit den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern Mitar- beitenden wahr. Sie nehmen die gemeinsamen An- liegen Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitarbeitenden entgegen und leiten sie an die Personalkommission Personaldelegation weiter. Sofern ein Anliegen Anlie- gen nur einen oder nur einzelne Mitarbeitende betrifft, beraten und unterstützen unter- stützen die Delegierten die Mit- arbeitenden selbstständigMitarbeitenden selbständig. Sie unterrichten die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter Mitarbeitenden periodisch über die Tätigkeit der Personalkommission Personaldelegation und geben ihnen die Informationen weiter, die ihnen von der Personalkommission zu- gehenPersonaldele- gation zugehen. Sie sind für Kolleginnen und Kollegen sowie die Vorgesetzten Vorgesetz- ten Vertrauenspersonen. Delegierte dürfen während des Mandats und nach dessen Beendigung we- gen Ausübung dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für alle, die sich zur Xxxx als Delegierte stellen. Im Übrigen finden Bestimmun- gen über die Mitwirkungsrechte und -gebiete sowie die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte durch die Personalkommission Personaldelegation sinngemäss Anwendung.

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Samples: www.kfmv.ch, gav.arbeitsrechtler.ch

Delegierte. 1 Die Delegierten stellen zusammen mit der Personalkommission sicher, dass die Mitwirkungsrechte in Unternehmen, die an verschiedenen Orten über selbstständige Produktions-, Vertriebs- oder Verkaufsbetriebe verfügenverfü- gen, auf Betriebsebene angemessen berücksichtigt und wahrgenommen werden. Die Delegierten nehmen in ihren Wahlkreisen die Kontakte mit den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern Mitarbeitenden wahr. Sie nehmen die gemeinsamen An- liegen Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mit- arbeitenden entgegen und leiten sie an die Personalkommission weiter. Sofern ein Anliegen nur einen oder nur einzelne Mitarbeitende betrifft, beraten be- raten und unterstützen die Delegierten die Mit- arbeitenden Mitarbeitenden selbstständig. Sie unterrichten die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter Mitarbeitenden periodisch über die Tätigkeit der Personalkommission Per- sonalkommission und geben ihnen die Informationen weiter, die ihnen von der Personalkommission zu- gehenzugehen. Sie sind für Kolleginnen und Kollegen sowie die Vorgesetzten Vertrauenspersonen. Delegierte dürfen während Inhaltsverzeichnis des Mandats und nach dessen Beendigung we- gen wegen Ausübung dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für alle, die sich zur Xxxx als Delegierte stellen. Im Übrigen finden Bestimmun- gen Bestimmungen über die Mitwirkungsrechte und -gebiete sowie die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte Mitwir- kungsrechte durch die Personalkommission sinngemäss Anwendung.

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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag Für Die Migros Gruppe 2023–2026

Delegierte. 1 Die Delegierten stellen zusammen mit der Personalkommission Personalkom- mission sicher, dass die Mitwirkungsrechte in UnternehmenUnterneh- men, die an verschiedenen Orten über selbstständige Produktions-Pro- duktions-, Vertriebs- oder Verkaufsbetriebe verfügen, auf Betriebsebene angemessen berücksichtigt und wahrgenommen wahrge- nommen werden. Die Delegierten nehmen in ihren Wahlkreisen die Kontakte mit den Mit- arbeiterinnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr. Sie nehmen neh- men die gemeinsamen An- liegen Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen und leiten sie an die Personalkommission Personalkommis- sion weiter. Sofern ein Anliegen nur einen oder nur einzelne Mitarbeitende betrifft, beraten und unterstützen die Delegierten Dele- gierten die Mit- arbeitenden Mitarbeitenden selbstständig. Sie unterrichten die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter Mitarbeiter periodisch über die Tätigkeit der Personalkommission und geben ihnen die Informationen weiter, die ihnen von der Personalkommission zu- gehenPersonalkommis- sion zugehen. Sie sind für Kolleginnen und Kollegen sowie die Vorgesetzten Vertrauenspersonen. Delegierte dürfen während des Mandats und nach dessen Beendigung we- gen wegen Ausübung dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für alle, die sich zur Xxxx als Delegierte stellen. Im Übrigen finden Bestimmun- gen über die Mitwirkungsrechte und -gebiete sowie die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte durch die Personalkommission Personal- kommission sinngemäss Anwendung.

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Samples: www.gav.arbeitsrechtler.ch