Delivery Deadlines Musterklauseln

Delivery Deadlines. 1. The delivery deadline shall be fixed in accordance with the plan agreed upon be- tween the parties. The delivery deadline shall begin no earlier than on the date on which Xxxxxxxx receives the Material and has been provided with the necessary tech- nical documentation. If no agreement has been made, Oerlikon shall determine the date of delivery. The agreement of a delivery deadline shall not qualify the transaction to be a fixed date transaction. In the case of any delay in delivery, the Customer shall not be entitled to assert any claim, such as to withdraw from the agreement, warranty, avoidance on account of mistake or compensation for damages. 2. The delivery deadline shall be extended accordingly if a modification of the agree- ment is agreed upon or if obstacles arise after the order has been placed, irrespective of whether such obstacles arise on the part of Oerlikon, the Customer or a third party. As soon as the circumstances impeding delivery cease to exist, the delivery period shall commence anew. In the event that the obstacle is caused by the Customer or a third party, and if, due to the time delay resulting from such obstacle, Oerlikon is not able to perform delivery within the delivery deadline agreed upon, calculated to run from the removal of such obstacle, then Oerlikon shall be entitled to specify a new subsequent delivery date at their own discretion or to choose to withdraw from the agreement either in whole or with regard to the part not yet performed without setting a period of grace. In the latter case, both the labour costs already incurred and any and all expenses incurred by Oerlikon are to be reimbursed. The withdrawal shall become legally effective by means of a unilateral declaration on the part of Oerlikon. 3. In the case of any delay, Oerlikon shall store any kind of material and all goods in their possession. The Customer shall reimburse to Oerlikon the costs for storage, handling and any insurance for Material and goods etc. caused in this regard and incurred by Xxxxxxxx due to such delay. Costs of storage at market conditions shall be reimbursed to Oerlikon even in the case of storage on their own business premises. 4. The risk shall at no time be transferred to Oerlikon. The property of the Material to be processed shall remain with the Customer. 5. If the Customer is in default of acceptance or if they culpably violate any other right of participation, then Xxxxxxxx shall be entitled to demand compensation for any dam...
Delivery Deadlines. 1. Delivery deadlines and dates are binding. The Supplier shall notify us immediately of imminent delays in delivery. 2. In case of delivery delays we have the right to claims as specified by law. In particular, after the fruitless expiration of an extension of time, we are authorized to request damages instead of the goods or services. 3. The unconditional acceptance of a delayed delivery or service does not constitute a waiver of claims (including any contractual penalties) to which we are entitled due to the delayed delivery or service; this applies until the complete payment of amounts owed by us for the delivery or service in question.
Delivery Deadlines. 1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due. 2. Our commitment to deliver is subject to our correct and timely self-delivery unless we are respon-sible for the deficient or late self-delivery. 3. Force majeure events entitle us to postpone the deliveries for the period of the hold-up and an appropriate start-up time. This also applies if such events occur during a present default. Force majeure is the equivalent of monetary or trade measures or other acts of sovereignty, strikes, lock-outs, breakdowns not caused by us, obstruction of transport routes, delays in clearing the goods for import and in customs clearance as well as of all other circumstances, that essentially impede or render the deliveries and performances impossible, without being caused by us. Thereby, it is irrelevant if the circumstances occur at our place, the delivering plant or at another presupplier. If perfor-mance becomes unacceptable for one of the parties due to the abovementioned events, this party shall be able to withdraw from the contract by instant declaration in text form.
Delivery Deadlines. 1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due. 2. Our commitment to deliver is subject to our correct and timely self-delivery unless we are responsible for the deficient or late self-delivery. 3. Force majeure events entitle us to postpone the deliveries for the period of the hold-up and an appropriate start-up time. This also applies if such events occur during a present default. Force majeure is the equivalent of monetary or trade measures or other acts of sovereignty, strikes, lockouts, breakdowns not caused by us, obstruction of transport routes, delays in clearing the goods for import and in customs clearance as well as of all other circumstances, that essentially impede or render the deliveries and performances impossible, without being caused by us. Thereby, it is irrelevant if the circumstances occur at our place, the delivering plant or at another presupplier. If performance becomes unacceptable for one of the parties due to the abovementioned events, this party shall be able to withdraw from the contract by instant declaration in text form.
Delivery Deadlines. 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unseren Betrieb verlassen hat. Sie gelten mit Meldung der Versandbereit- schaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Ver- schulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. 1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due. If and in so far the goods fail to be despatched at the agreed time for reasons not attributable to us, the agreed delivery time shall be considered to have been met at the day on which the goods are notified to be ready for dispatch. 2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vertragsgemäßer Selbstbelie- ferung und bei Importgeschäften zusätzlich unter dem Vorbehalt des Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen, es sei denn, die nicht rich- tige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns ver- schuldet. 2. Our commitment to deliver is subject to our correct, timely and contractual self-delivery and, in the case of imported material, additionally under provision of receipt of monitor- ing documents and import licenses, unless we are responsi- ble for the incorrect or delayed self-delivery. 3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Liefe- rungen um die Dauer der Behinderung und einer ange- messenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegen- den Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt gleich ste- hen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitli- che Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Pandemien und deren Auswirkungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzöge- rung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lie- ferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder un- möglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Um- stände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vor- lieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Er- eignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten. 3. Events of force majeure entitle us to postpone the deliv- eries for the period of the hold-up and an appropriate start- up time. This also applies if such events occur during a pre- sent default. Force majeure is the equivalent of monetary or trade measures or other acts o...

Related to Delivery Deadlines

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Der Datenexporteur stellt die Beurteilung dem Verantwortlichen zur Verfügung.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:

  • Länder- oder Transferrisiko Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.