Delivery Deadlines Musterklauseln

Delivery Deadlines. 1. Delivery deadlines and dates are binding. The Supplier shall notify us immediately of imminent delays in delivery.
Delivery Deadlines. 1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due.
Delivery Deadlines. 1. The delivery deadline shall be fixed in accordance with the plan agreed upon between the parties. The delivery deadline shall begin no earlier than on the date on which Xxxxxxxx receives the Material and has been provided with the necessary technical documentation. If no agreement has been made, Oerlikon shall determine the date of delivery. The agreement of a delivery deadline shall not qualify the transaction to be a fixed date transaction. In the case of any delay in delivery, the Customer shall not be entitled to assert any claim, such as to withdraw from the agreement, warranty, avoidance on account of mistake or compensation for damages.
Delivery Deadlines. 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unseren Betrieb verlassen hat. Sie gelten mit Meldung der Versandbereit- schaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Ver- schulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. 1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due. If and in so far the goods fail to be despatched at the agreed time for reasons not attributable to us, the agreed delivery time shall be considered to have been met at the day on which the goods are notified to be ready for dispatch.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen