Depotgebühren Musterklauseln

Depotgebühren. Die Depotgebühr wird nach dem jeweils geltenden Tarif bzw. auf Grund gesonderter spezieller Vereinbarungen berechnet. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung des Tarifes vor. Solche Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt- gegeben. Zur Abrechnung der Depotgebühr hat der Kunde bei der Bank ein Konto mit genügend hohem Guthaben zu unterhalten. Sämtliche Steuern und andere Abgaben im Zusammenhang mit der Depotführung, der Verwahrung sowie der physischen Auslieferung gehen - zwingende anders lautende gesetzliche Vorschriften vorbehalten - zulasten des Kunden.
Depotgebühren. Die Depotgebühren und die Preise für die Verwaltung von Depotwerten werden nach den jeweils geltenden Konditionen der Bank berechnet. Aussergewöhnliche Bemühungen und Kosten sowie Kosten für die Aufbe- wahrung bei Dritten kann die Bank zusätzlich in Rech- nung stellen.
Depotgebühren. Die Depotgebühren werden dem Konto des Deponenten periodisch belastet; sie werden gemäss dem jeweils in Kraft ste- henden Tarif berechnet. Allfällige Gebühren für auswärtige Verwahrung können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Bank behält sich das Recht vor, den Tarif jederzeit zu ändern; ohne Widerspruch innert Monatsfrist gelten die Änderungen als genehmigt. Mit der Bekanntgabe der Änderung steht es dem Kunden frei, die von der Änderung betroffene Dienstleistung zu kündigen. Ausserdem ist die Bank berechtigt, alle ausserordentlichen Dienstleistungen und Kosten dem Konto des Depo- nenten zu belasten.
Depotgebühren. Die Bank berechnet Gebühren für die Verwahrung und Registrierung von Wertpapieren im Depot sowie für damit verbundene Leistungen und Verwaltungsleistungen. Bitte entnehmen Sie die Gebühren u. a. m. der Preisliste der Bank, die in der Bank sowie auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxxxx.xx erhältlich ist.
Depotgebühren. Die AEK Bank berechnet und belastet dem Kunden Depotgebühren nach ihrer jeweils gültigen «Dienst- leistungs- und Preisübersicht». Die AEK Bank ist berechtigt, das Konto des Kunden für Verwaltungs- handlungen, aussergewöhnliche Bemühungen und Auslagen, Steuern, Abgaben sowie Gebühren aus- wärtiger Verwahrungsstellen separat zu belasten beziehungsweise Gutschriften dort vorzunehmen. Entsprechende Kosten, die anfallen, gehen vollum- fänglich zu Lasten des Kunden. Die AEK Bank behält sich das Recht vor, ihre Ge- bührentarife jederzeit zu ändern. Änderungen wer- den dem Kunden entweder in den Kundenbereichen der AEK Bank oder auf der Internetseite xxxxxxx.xx bekannt gegeben.
Depotgebühren. Die Depotgebühren werden nach den jeweils geltenden Konditio- nen im Anlagegeschäft berechnet. Die Bank behält sich die jeder- zeitige Änderung der Konditionen im Anlagegeschäft vor. Der Kunde wird vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise über die Änderungen informiert. Spesen, Steuern, Abgaben sowie aussergewöhnliche Aufwendun- gen kann die Bank zusätzlich belasten.
Depotgebühren. Es werden Depotgebühren gemäss dem geltenden Gebührentarif erhoben, der dem Kunden von der Bank per Rundschreiben, durch Zurverfügungstellung in ihren Räumlichkeiten oder über andere geeignete Mittel, insbesondere über ihre Website, mitgeteilt wird. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung der Tarife vor. Diese Änderungen werden dem Kunden über ein von der Bank als geeignet erachtetes Kommunikationsmittel mitgeteilt. Spesen, Steuern, Abgaben sowie ausserge- wöhnliche Aufwendungen kann die Bank dem Kunden zusätzlich belasten.
Depotgebühren. Für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren wird eine Gebühr in Höhe von 0,125 % p.a. des Depotvolumens (Stichtag jeweils 31. Dezember), mindestens 12,50 Euro berechnet. Die UmweltBank verzichtet bis auf weiteres auf die Erhebung dieser Depotgebühren.
Depotgebühren. Die Depotgebühr wird nach dem geltenden Tarif berechnet. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung des Tarifes vor. Solche Änderungen werden dem Depotinhaber in geeigneter Weise be- kannt gegeben. Kunden und der Bank, so gibt die Bank diese Entschädigungen durch Dritte vollumfänglich an den Kunden weiter. Indessen ver- zichtet der Kunde bei saldierter Geschäftsbeziehung auf Entschä- digungen durch Dritte im Umfang von CHF 0.– bis CHF 250.–. Im Gegenzug belastet die Bank dem Kunden keine Saldierungsge- bühr.
Depotgebühren. Die Depotgebühr wird nach dem in Kraft stehenden Tarif berechnet und dem Deponenten belastet. Für aussergewöhnliche Bemühungen und Kosten kann die Bank gesondert Rechnung stellen.