Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „AIF im Überblick“, den Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und den Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge können von dem AIFM jederzeit nach vorheriger Genehmigung durch die FMA ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages und der Anhänge wird im Publikationsorgan des AIF veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des AIF ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx.
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Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „AIF im Überblick“, den Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und den Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge können von dem AIFM jederzeit nach vorheriger Genehmigung durch die FMA Liechtenstein ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages und der Anhänge wird im Publikationsorgan des AIF veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des AIF ist die Internetseite Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx.
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