AIFM Musterklauseln

AIFM. Der AIF wird von der Scarabaeus Wealth Management AG (der „AIFM“), der in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, errichtet wurde, entsprechend dem vorliegenden Treuhandvertrag verwaltet. Der AIFM ist gemäss AIFMG von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zugelassen und auf der von der FMA offiziell publizierten Liste der in Liechtenstein zugelassenen AIFM eingetragen. Der AIFM verwaltet den AIF für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „AIF im Überblick“. Der AIFM ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum AIF gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
AIFM. Das ICAV hat Man Asset Management (Ireland) Limited gemäss den Bedingungen des AIFM-Vertrags vom 9. Mai 2017 und mit Wirkung ab 10. Mai 2017, 00.01 Uhr, zum AIFM ernannt. Es ist bis auf das Portfolio- und Risikomanagement für die Verwaltung der Geschäfte des ICAV zuständig, vorbehaltlich der gesamten Anlagepolitik und der Aufsicht durch die Geschäftsführung. Der AIFM ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die am 17. Juni 1996 in Irland gegründet und unter der Registernummer 250493 eingetragen wurde. Das genehmigte Anteilskapital des AIFM beträgt EUR 1.499.750, das gezeichnete und eingezahlte Gesellschaftskapital des AIFM EUR 138.888,75. Der AIFM ist eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Man Group. Der AIFM wurde von der Zentralbank als Verwalter alternativer Investmentfonds zugelassen. Haupttätigkeit des AIFM sind Fondsmanagement- und Fondsverwaltungsdienste für kollektive Anlagefonds, für die Man Group als Promoter und Sponsor auftritt. Die Geschäftsführer des AIFM sind Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxx X’Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxx. Der AIFM-Vertrag sieht vor, dass die Ernennung des AIFM solange in Kraft bleibt, bis sie von einer Vertragspartei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei unter Einhaltung einer Frist von dreissig (30) Tagen widerrufen wird; unter gewissen Umständen (beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit einer Partei, bei trotz Mahnung nicht wiedergutgemachter Vertragsverletzung usw.) kann der Vertrag auch mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die Gegenpartei gekündigt werden. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die Schadloshaltung des AIFM in Bezug auf Schäden oder Verluste, die ihm aus oder in Verbindung mit der Erfüllung seiner Pflichten gemäss dem AIFM-Vertrag entstehen, ausgenommen in Fällen, die auf Fahrlässigkeit, Betrug, Unredlichkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder grobe Fahrlässigkeit des AIFM oder seiner Beauftragten und Geschäftsführer, Funktionsträger, Mitarbeiter und Vertreter zurückzuführen sind. Nähere Angaben zu den von dem ICAV an den AIFM zu entrichtenden Gebühren finden sich im Abschnitt „Gebühren und Aufwendungen“. Der AIFM ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der AIFM-Richtlinie zu gewährleisten. Zur Deckung potenzieller Berufshaftpflichtrisiken aufgrund seiner gemäss der AIFM-Richtlinie durchgeführten Tätigkeit verfügt der AIFM über zusätzliche eigene Mittel, deren Höhe angemessen ist, um potenzielle Haftpflichtrisiken bei Verletzung ber...
AIFM. AIF-Manager, AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. KVG) AIFM-Richtlinie Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 über die Verwalter alternativer Investment- fonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010, auch AIFMD genannt AIFM-Verordnung Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung Allokation Verteilung der Investitionen auf einzelne Zielfonds entsprechend den in den Anlagegrundsätzen niedergelegten Diversifizierungsgrundsätzen Arbitrage Das Ausnutzen von räumlichen oder zeitlichen Preisdifferenzen für ein Gut BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BGB Bürgerliches Gesetzbuch Break-Even-Point Gewinnschwelle: sie gibt die Umsatzmenge an, bei der die Erlöse gerade die fixen und variablen Kosten decken, d. h. eine Firma weder mit Gewinn noch Verlust arbeitet Buyout Unternehmensübernahme durch Eigenkapitalinvestoren und Management Commitment Verpflichtung zur Einzahlung des vereinbarten Betrages in einen Fonds durch einen Investor Deal Sourcing Anbahnung neuer Geschäftsabschlüsse Derivate Finanzinstrumente, deren Preise sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Investments richten Diversifikation Streuung der Investments auf verschiedene Produkte und verschiedene Märkte Due Diligence Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines potenziellen Beteiligungsunternehmens als Grundlage für eine Investitionsentscheidung Growth Capital / Expansion Capital Anderer Ausdruck für Wachstums- oder Expansionskapital HGB Handelsgesetzbuch Hedging Die Absicherung von Vermögenspositionen gegen Preisrisiken KAGB Kapitalanlagegesetzbuch KARBV Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände auch „Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung“ genannt. KG Kommanditgesellschaft KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. AIFM) Leveraged-Buyout (LBO) Überwiegend fremdkapitalfinanzierter Unternehmenskauf, die Finanzierung der Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt aus d...
AIFM. Verwahrstelle
AIFM. Man Asset Management (Ireland) Limited Verwaltungsstelle BNY Mellon Fund Services (Ireland) DAC Xxxxxxxxx Zahlstelle RBC Investor Services Bank S.A., Sekretär Matsack Trust Limited Goldman Sachs International Name der Währung Abkürzung Name der Währung Abkürzung Umgekehrte Repogeschäfte Sonstige Techniken und Instrumente des Liquiditätsmanagements Die Verordnungen über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
AIFM. Man Asset Management (Ireland) Limited Verwaltungsstelle BNY Mellon Fund Services (Ireland) DAC Xxxxxxxxx Zahlstelle CACEIS Investor Services Bank S.A.,
AIFM. Verwahrstelle Der Vertrieb richtet sich einzig an qualifizierte Anleger ge- mäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG).

Related to AIFM

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.