Common use of DETAILS AGB PAUSCHALREISEN Clause in Contracts

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik GmbH informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- services/laender/ bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH bestätigt/autorisiert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Schmid GmbH hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Diese Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik von Xxxxxx GmbH ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik von Schmid GmbH eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik den Websiten von Schmid GmbH eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- services/laender/ xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die FaNach der Führung kehren wir gemütlich ein. DieFahrerei Bustouristik GmbH den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens-Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik Schmid GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik XYZ GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH bestätigt/autorisiert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Peterbus GmbH hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Diese Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik Die Peterbus GmbH informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf den Websiten der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- services/laender/ xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens-Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Peterbus GmbH bestätigt/autorisiert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. zB persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Eibisberger GmbH hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. zB keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, Bestpreisprinzip und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. zB Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. zB Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, entscheidet und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ Bestimmungsland/den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Website der Eibisberger GmbH nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik Die Eibisberger GmbH informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten Websites der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf den Websites der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- servicesaufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. zB nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. zB Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens-Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. zB Fensterplatz, erste Reihe 1Reihe, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. zB Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH (z.B. zB durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Eibisberger GmbH bestätigt/autorisiert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Neubauer Reisen GmbH hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Diese Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik Die Neubauer Reisen GmbH informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf den Websiten der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- services/laender/ xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens-Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Neubauer Reisen GmbH bestätigt/autorisiert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Reisebüro Zoller hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Diese Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH von Reisebüro Xxxxxx ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- services/laender/ xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/- bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum eins Visums bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das dass die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens-Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Xxxxxx (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH Reisebüro Zoller bestätigt/autorisiert wurden.

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DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Diese Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik von Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH nachzulesen.zu 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik von Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik den Websiten von Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- servicesaufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens- Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik XYZ GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG bestätigt/autorisiert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

DETAILS AGB PAUSCHALREISEN. 1. Aufgaben der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH in der Rolle des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf Geschäftsfälle, in denen der Reisende direkten Kontakt (z.B. persönlich, Telefonat, E-Mail etc.) - ohne die Dienste eines Reisevermittlers in Anspruch zu nehmen - mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH.Xxxxxx GmbH hat. 1.1.1. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH erstellt für den Reisenden ausgehend von dessen Angaben, darauf aufbauende unverbindliche Reisevorschläge. Dabei handelt es sich noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Ist es nicht möglich Reisevorschläge zu erstellen (z.B. keine Varianten, keine Leistungen mehr etc.), wird die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH den Reisenden auf diesen Umstand hinweisen. Die Reisevorschläge werden einerseits auf den Angaben des Reisenden basieren, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - auch Grundlage der Reisevorschläge sein können. Andererseits können bei der Erstellung von Reisevorschlägen die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip, und anderes mehr als Parameter herangezogen werden. 1.1.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der ihm von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH auf Basis des Reisevorschlages ein entsprechendes Reiseanbot. Dieses Diese Reiseanbot hat die Vorgaben des § 4 PRG zu enthalten. Das von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH erstellte Reiseanbot bindet die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH als Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- und Leistungsänderungen sind möglich, vgl. „Änderungsvorbehalt“, der auf dem Reiseanbot angeführt ist. Damit ein Vertrag zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH und dem Reisendem zustande kommt, bedarf es der Annahme des Reiseanbots durch den Reisenden (=Vertragserklärung des Reisenden). Dieses kann der Reisende annehmen, indem er die auf dem Reiseanbot angeführte Anzahlung in der angeführten Höhe und Frist einzahlt. Darüber hinaus kann der Reisende das Reiseanbot auch annehmen, indem er dies über E-Mail, Telefon oder persönlich in einem Büro der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH ausdrücklich erklärt. Auch in diesem Fall hat der Reisende als nächsten Schritt eine (An-)Zahlung in einer bestimmten Höhe und Frist zu leisten, entsprechend den Informationen auf dem Reiseanbot. 1.1.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH berät und informiert den Reisenden nach seinen jeweiligen Bedürfnissen. Der Reiseveranstalter hat die vom Reisenden gewünschte und zu buchende Pauschalreise unter Bedachtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/ Bestimmungsortes sowie unter Bedachtnahme auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Wanderreisen, Radreisen etc.) nach bestem Wissen darzustellen. Die konkreten Hinweise finden sich bei den jeweiligen Reisebeschreibungen. Eine umfassende Verpflichtung zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Jahreszeiten und durchschnittliche Temperaturen, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/ den Bestimmungsort üblichen Standards und Kriterien orientieren. Darüber hinaus hat der Reisende die Möglichkeit nähere Angaben zu den landesüblichen Gegebenheiten insbesondere in Hinblick auf Lage, Ort und Standard (Landesüblichkeit) der zu vereinbarenden Leistungen grundsätzlich im Katalog oder auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH nachzulesen. 1.1.4. DieFahrerei Bustouristik Die Xxxxxx GmbH informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist: 1.1.4.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß § 4 Abs. 1 PRG. Dieses erhält der Reisende bereits mit dem Reiseanbot. Zudem kann dieses jederzeit auf den Websiten der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH eingesehen werden. 1.1.4.2. Über die in § 4 Abs. 1 PRG vorgesehenen Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus können diese Informationen jederzeit auf den Websiten der Website der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH eingesehen werden. 1.1.4.3. Ob, die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (vgl. Punkt 1.8.) geeignet ist (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit h PRG), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist. Weitere Details dazu unter Punkt 6 „Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder besonderen Bedürfnissen“. 1.1.4.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs. 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass Pass- und Visumserfordernissen sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des entsprechenden bzw. gewünschten Bestimmungslandes unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx- services/laender/ xxxxx://xxx.xxxxx.xx.xx/xxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/ - bzw. von EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.), für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist auch für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, wobei festzuhalten ist, dass für Gründe, die in der Versagung eines Visum bzw. Nichtausstellung, welche in der Person des Reisenden begründet sind, liegen, die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH nicht haftet. 1.1.4.5. Über das durchführende Busunternehmen (= sog. „Durchführer“, vgl. Kapitel I/ Punkt 1.12.), das die Reise durchführen wird, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das durchführende Busunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH den Reisenden über jenes Busunternehmen, das voraussichtlich die Reise durchführen wird. 1.1.4.6. Bei Pauschalreisen, die mit Flügen kombiniert sind, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität des (tatsächlich) ausführendes Luftfahrtunternehmens, sofern dies bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informiert die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. 1.1.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick, Zimmer in einem bestimmten Bereich des Hotels, mehrere Zimmer nebeneinander, Essens Essens-Wünsche, in Bezug auf den Bus z.B. Fensterplatz, erste Reihe 1, nicht letzte Reihe, nicht über Achsen Reifen etc.), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH iSd § 6 Abs. 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage. Daher findet der Reisende seine unverbindlichen Wünsche dementsprechend auf dem Pauschalreisevertrag vermerkt, was bestätigt, dass die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH diese unverbindlichen Wünsche zur Kenntnis nimmt und entsprechend weiterbehandelt, z.B. Abklärung mit Hotel, Weiterleitung an den Leistungsträger vor Ort etc. 1.2. Hat der Reisende keinen direkten Kontakt mit der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH (z.B. durch Besuch im Büro, Anfrage und Buchung per Telefon oder E-Mail etc.), sondern bucht er über einen Reisevermittler, kommt die Bestimmung von Kap. III/ Punkt 1.1 nicht zur Anwendung. 2. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 2.1. Reisevermittler sind von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fa DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH und dem Reisenden zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH gemacht wurden. 2.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für die Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich und werden dem Reiseveranstalter nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Fa. DieFahrerei Bustouristik Xxxxxx GmbH bestätigt/autorisiert wurden.

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